Die Redakteure des unsäglichen Berichts der WiWo vom 03.02.20, Herr Zdrzalek und Frau Bergermann, haben mir nun geantwortet, und zwar wie folgt:
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Sehr geehrte Frau XXXXX
auf der Internetseite der Finanzaufsicht von Singapur können Sie nachlesen, welcher Finanzdienstleister welche Lizenzen hält.
Sie können dort zum Beispiel sehen, dass 142 Unternehmen als sogenannte „Major Payment Institutions“ lizensiert sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zuvor bereits Lizenzen vergeben wurden. Durch die neue Regulierung ist der Umfang der lizenzpflichtigen Geschäfte erweitert worden.
Bereits bestehende Lizenzen konnten unter bestimmten Voraussetzungen umgewandelt werden. Jedes Unternehmen hatte die Möglichkeit, eine solche Lizenz zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Bergermann & Lukas Zdrzalek
Unquote
Ich habe das Gefühl, die beiden Redakteure drehen sich mit ihren unsäglichen Verschleierungen und fake news im Kreis und wollen der Wahrheit nicht ins Gesicht schauen. Ich habe daraufhin soeben wie folgt geantwortet und bin gespannt, wie dieser Krimi ausgeht. Ich halte Euch informiert.
Hier meine Antwort von soeben:
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Sehr geehrte Frau Bergermann, sehr geehrter Herr Zdrzalek,
wie Sie dem am 04.02.20 um 14.31 Uhr aktualisierten Bericht des Handelsblatts „ Das steckt hinter dem Kursrutsch bei Wirecard"
www.handelsblatt.com/finanzen/...154-aKw2kXZ9Mqee5nB5hsWd-ap2
entnehmen können, hatte die Zentralbank von Singapur (MAS) am Dienstag, den 04.02.20, dem Handelsblatt mitgeteilt, dass sie bisher noch KEINE Lizenzen auf Basis der gesetzlichen Neuregelung erteilt hat. Somit liegt auch Adyen entgegen Ihrer Aussage (s. Ihr Bericht vom 03.02.20) bislang nicht die entsprechende Lizenz im Einklang mit der Neuregelung des PSA vom 28.01.20 vor! Es handelt sich hier um fake news Ihrerseits!
Leider liegt mir Ihr erster und zweiter Bericht vom 03.02.20 zum Thema „Wirecard – Lizenz in Singapur“ nicht mehr vor (Sie haben diese Berichte mit Falschaussagen zu Wirecard vom Netz genommen), nur noch Ihre am 03.02.20 um 21.48 Uhr aktualisierte dritte Version zu diesem Thema ist jetzt veröffentlicht.
Bereits die erste Zeile Ihres Artikels „Neue Probleme für Wirecard: Der Dax-Konzern besitzt noch keine Lizenz.....“ kommt einer in Deutschland nicht erlaubten fake news gleich, denn erstens gibt keine neuen Probleme für Wirecard und zweitens kann die Lizenz ja erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beantragt werden, und zwar innerhalb der von MAS publizierten Frist, also bis Mitte 2020.
Wie andere Finanzdienstleister wird Wirecard die neue Lizenz innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist beantragen und ist sich sicher, diese Lizenz auch zu erhalten. Dies geht aus dem mir von Wirecard am 16.02.20 übermittelten Statement hervor, das ich Ihnen mit meiner Email vom 03.2.20 zukommen liess. Erst daraufhin hatten Sie Ihren besagten Bericht vom 03.02.20 aktualisiert, bei letzter Aktualisierung um 21.48 Uhr. Das zeugt nicht von einer professionellen Recherche Ihrerseits, sondern lässt vielmehr die Frage offen, ob Sie die Fa. Wirecard ganz bewusst in einem schlechten Licht präsentieren wollten.
In Ihrem am 03.02.20 um 21.48 Uhr aktualisierten Bericht schreiben Sie ferner, dass die Finanzaufsicht vor einigen Monaten eine Lizenzpflicht für Zahlungsdienstleister eingeführt hat. Auch das ist inkorrekt bzw. irreführend, denn das Gesetz gilt erst seit dem 28.01.20 und wurde somit von der MAS auch erst am 28.01.20 eingeführt, nicht vorher!
Der Hinweis in Ihrem Bericht, dass Wirecard diese Lizenz bislang nicht hat, anders als andere internationale Finanzdienstleister, wie etwa Wirecards niederländischer Wettbewerber Adyen. ist ebenso falsch wie Ihre Aussage : „Neue Probleme für Wirecard“.
Wirecard hat keine neuen Probleme auf Basis der von MAS am 28.1.20 erlassenen Neuregelung, sondern wird die Lizenz innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beantragen und sieht keine Probleme, was den Erhalt der Lizenz betrifft!
Ich fordere ich Sie hiermit letztmaligst auf, Ihren o.g. Bericht vom 03.02.20 vom Netz zu nehmen und unter Bezugnahme auf Ihre fake news vom 03.02.20 eine Gegendarstellung zu publizieren, die auch Ihr öffentliches Bedauern für Ihre Falschinformationen im Bericht vom 03.02.20 ausdrückt!
MfG, XXXXX
Unquote
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Sehr geehrte Frau XXXXX
auf der Internetseite der Finanzaufsicht von Singapur können Sie nachlesen, welcher Finanzdienstleister welche Lizenzen hält.
Sie können dort zum Beispiel sehen, dass 142 Unternehmen als sogenannte „Major Payment Institutions“ lizensiert sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zuvor bereits Lizenzen vergeben wurden. Durch die neue Regulierung ist der Umfang der lizenzpflichtigen Geschäfte erweitert worden.
Bereits bestehende Lizenzen konnten unter bestimmten Voraussetzungen umgewandelt werden. Jedes Unternehmen hatte die Möglichkeit, eine solche Lizenz zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Bergermann & Lukas Zdrzalek
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Ich habe das Gefühl, die beiden Redakteure drehen sich mit ihren unsäglichen Verschleierungen und fake news im Kreis und wollen der Wahrheit nicht ins Gesicht schauen. Ich habe daraufhin soeben wie folgt geantwortet und bin gespannt, wie dieser Krimi ausgeht. Ich halte Euch informiert.
Hier meine Antwort von soeben:
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Sehr geehrte Frau Bergermann, sehr geehrter Herr Zdrzalek,
wie Sie dem am 04.02.20 um 14.31 Uhr aktualisierten Bericht des Handelsblatts „ Das steckt hinter dem Kursrutsch bei Wirecard"
www.handelsblatt.com/finanzen/...154-aKw2kXZ9Mqee5nB5hsWd-ap2
entnehmen können, hatte die Zentralbank von Singapur (MAS) am Dienstag, den 04.02.20, dem Handelsblatt mitgeteilt, dass sie bisher noch KEINE Lizenzen auf Basis der gesetzlichen Neuregelung erteilt hat. Somit liegt auch Adyen entgegen Ihrer Aussage (s. Ihr Bericht vom 03.02.20) bislang nicht die entsprechende Lizenz im Einklang mit der Neuregelung des PSA vom 28.01.20 vor! Es handelt sich hier um fake news Ihrerseits!
Leider liegt mir Ihr erster und zweiter Bericht vom 03.02.20 zum Thema „Wirecard – Lizenz in Singapur“ nicht mehr vor (Sie haben diese Berichte mit Falschaussagen zu Wirecard vom Netz genommen), nur noch Ihre am 03.02.20 um 21.48 Uhr aktualisierte dritte Version zu diesem Thema ist jetzt veröffentlicht.
Bereits die erste Zeile Ihres Artikels „Neue Probleme für Wirecard: Der Dax-Konzern besitzt noch keine Lizenz.....“ kommt einer in Deutschland nicht erlaubten fake news gleich, denn erstens gibt keine neuen Probleme für Wirecard und zweitens kann die Lizenz ja erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beantragt werden, und zwar innerhalb der von MAS publizierten Frist, also bis Mitte 2020.
Wie andere Finanzdienstleister wird Wirecard die neue Lizenz innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist beantragen und ist sich sicher, diese Lizenz auch zu erhalten. Dies geht aus dem mir von Wirecard am 16.02.20 übermittelten Statement hervor, das ich Ihnen mit meiner Email vom 03.2.20 zukommen liess. Erst daraufhin hatten Sie Ihren besagten Bericht vom 03.02.20 aktualisiert, bei letzter Aktualisierung um 21.48 Uhr. Das zeugt nicht von einer professionellen Recherche Ihrerseits, sondern lässt vielmehr die Frage offen, ob Sie die Fa. Wirecard ganz bewusst in einem schlechten Licht präsentieren wollten.
In Ihrem am 03.02.20 um 21.48 Uhr aktualisierten Bericht schreiben Sie ferner, dass die Finanzaufsicht vor einigen Monaten eine Lizenzpflicht für Zahlungsdienstleister eingeführt hat. Auch das ist inkorrekt bzw. irreführend, denn das Gesetz gilt erst seit dem 28.01.20 und wurde somit von der MAS auch erst am 28.01.20 eingeführt, nicht vorher!
Der Hinweis in Ihrem Bericht, dass Wirecard diese Lizenz bislang nicht hat, anders als andere internationale Finanzdienstleister, wie etwa Wirecards niederländischer Wettbewerber Adyen. ist ebenso falsch wie Ihre Aussage : „Neue Probleme für Wirecard“.
Wirecard hat keine neuen Probleme auf Basis der von MAS am 28.1.20 erlassenen Neuregelung, sondern wird die Lizenz innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beantragen und sieht keine Probleme, was den Erhalt der Lizenz betrifft!
Ich fordere ich Sie hiermit letztmaligst auf, Ihren o.g. Bericht vom 03.02.20 vom Netz zu nehmen und unter Bezugnahme auf Ihre fake news vom 03.02.20 eine Gegendarstellung zu publizieren, die auch Ihr öffentliches Bedauern für Ihre Falschinformationen im Bericht vom 03.02.20 ausdrückt!
MfG, XXXXX
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