Hier ein Ad-hoc von WCM ! Für alle die es interessiert !
Die WCM AG teilt mit, dass es im Rahmen der Betriebsprüfung bei der
Tochtergesellschaft HM Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.
Beteiligungs KG, Wackerow, in Bezug auf die Anwendung des § 50 c Abs. 11
EStG zu einer tatsächlichen Verständigung mit der Finanzverwaltung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist.
Gemäß dieser tatsächlichen Verständigung reduzieren sich die
Steueransprüche gegen die WCM AG bzw. die Tochtergesellschaft aus der
Betriebsprüfung von rd. 157 Mio. ? auf einen Betrag von 14 Mio. ?. Dafür
bestehen Rückstellungen bei der Gesellschaft.
Damit ist eine der wesentlichen existenzgefährdenden Forderungen gegen die
WCM AG erheblich reduziert worden.
Frankfurt am Main, den 7. August 2006
Der Vorstand
Die WCM AG teilt mit, dass es im Rahmen der Betriebsprüfung bei der
Tochtergesellschaft HM Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.
Beteiligungs KG, Wackerow, in Bezug auf die Anwendung des § 50 c Abs. 11
EStG zu einer tatsächlichen Verständigung mit der Finanzverwaltung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist.
Gemäß dieser tatsächlichen Verständigung reduzieren sich die
Steueransprüche gegen die WCM AG bzw. die Tochtergesellschaft aus der
Betriebsprüfung von rd. 157 Mio. ? auf einen Betrag von 14 Mio. ?. Dafür
bestehen Rückstellungen bei der Gesellschaft.
Damit ist eine der wesentlichen existenzgefährdenden Forderungen gegen die
WCM AG erheblich reduziert worden.
Frankfurt am Main, den 7. August 2006
Der Vorstand