Guten Tag zusammen.
Haftungsausschluss: Jede Person muss bitte alles selbst recherchieren, prüfen, abwägen, entscheiden und das Risiko tragen. Es bestehen Risiken insbesondere durch die Situation in Russland.
Ich war bei der ersten AGV im Mai, habe dort mit anderen teilnehmenden Personen gesprochen und werde am Montag und evtl. Dienstag eine Vertretung schicken, weil ich mir leider nicht frei nehmen kann. Der gemeinsame Vertreter war auf der ersten AGV soweit ich das beurteilen kann neutral, er wird zwar von Ekosem-Agrar bezahlt, muss aber die Interessen der Gläubiger vertreten.
Ob eine nachträgliche Klage Erfolg haben wird, kann ich nicht beurteilen; das könnte aber schwierig werden wenn alles ordnungsgemäß abläuft. Daher sollte man lieber selber prüfen und abstimmen.
Am Montag werde ich gegen den 30 Prozent Vorschlag stimmen, damit in ein paar Jahren hoffentlich möglichst 100% plus ggf. Zinsen zurückgezahlt werden; Ekosem kann vorher gerne auf freiwilliger Basis selber gerne Anleihen zurückkaufen. Bei den Zinsen und der Wertaufholung würde ich Ekosem aufgrund der schwierigen Lage ggf. entgegenkommen.
Ein Entwurf für einen Gegenantrag ist seit Ende letzter Woche online. Ein Gegenantrag muss in der AGV vor Ort gestellt werden. Gerne kann dies auch ein anderer Anleihegläubiger machen. (Damit über Gegenanträge abgestimmt wird, muss glaube ich der Antrag der Emittentin erst abgelehnt werden.)
Siehe
https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/und auf Entwurf klicken.
Einen Nachtrag zu dem Gegenantrag habe ich noch:
Convenants müssen bitte künftig vermieden oder erfüllt werden.
Falls Convenants zwingend erforderlich sind, sind müssen sie bitte so gestaltet werden, dass sie sicher erfüllt werden können.
Bzgl. Änderungswünschen seitens weiterer Gläubiger und seitens Ekosem-Agrar bin ich ggf. sehr offen (z. B. Verlängerung beider Anleihen um 3 Jahre mit entsprechender Verschiebung der Wertaufholungsphase, weitere Reduktion der Wertaufholung, temporäre Reduktion des 2,5% Zinssatzes in Ausnahmesituationen) solange vorzeitige Rückkäufe unter 100% auf freiwilliger Basis erfolgen.
Eine Anfrage an das Finanzministerium BW bzgl. einer zinsfreien Stundung der Steuern solange keine Kapitaltransfers möglich sind wurde Ende letzter Woche gestellt; die Erfolgsaussichten sind aber sehr ungewiss.