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Kann mir einer von Euch hier im Forum die Frage beantworten?
Mal eine steuerliche Frage an die User hier:
Wenn man im Jahr 01 Aktien kauft und sie am 2. Januar 02 wieder mit Gewinn verkauft. Ist dann der Ertrag komplett dem Steuerjahr 02 zuzurechnen oder gibt es eine Möglichkeit, den Gewinn ganz oder teilweise noch den Ertrag dem Steuerjahr 01 zuzurechnen.
Ich habe gehört, dass bei Einnahmen und Ausgaben bdw. eines Gewerbebetriebes das Finanzamt einen Spielraum bis 5. Januar eines laufenden Jahres haben soll, um ggf, Ausgaben oder Einnahmen dem jeweils letzten Steuerjahr sachlich zuzurechnen.
@fuzzi 08
Danke für Deine Antwort
Die Frage stellt sich schon, bsw. bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuer.
Das Beispiel mit dem Gewerbebetrieb habe ich nur gebracht, um zu belegen, dass es wohl - zumindest so weit ich weiß - grundsätzlich die Möglichkeit im Steuerrecht gibt, Einnahmen/Ausgaben (Erträge /Aufwendungen?) innerhalb einer gewissen Frist am Jahresanfang auf das vorherige Steuerjahr zurückzurechnen, sofern es sachlich Gründe dafür gibt.
Deshalb die Frage, ob bei einem Kauf von Aktien im Jahr 01 und einem Verkauf Anfang Januar 02 das Finanzamt ggf. den Aktiengewinn dem Jahr 01 zurechnen kann, darf oder muss.
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