ups....sry mein Fehler..hatte ich anders in Erinnerung.
Hier der Auszug aus der Einladung zur HV:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. August 2017 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).
Es sind also max. 50% und keine verdreifachung...ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)
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