...im Zuge des Kursverlaufs hier bei der Wanderer-WErke AG auffällt, das nicht den Regelungen der Börsenordnung (BörsO) oder des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) entspricht, kann dieses direkt an die Bafin melden. Unter Aktz. WA 24-Wp 5100-2015/0357.
Zum Schutze der Anleger und zur Aufrechterhaltung der Handelstransparenz. Ob die Bafin den Insolvenzverwalter gebeten hat, Stimmrechte zu veröffentlichen? Ich kann nur vermuten.
Zum Schutze der Anleger und zur Aufrechterhaltung der Handelstransparenz. Ob die Bafin den Insolvenzverwalter gebeten hat, Stimmrechte zu veröffentlichen? Ich kann nur vermuten.