Kleine Korrektur Ihres o.g. Beitrages Absatz 6:
Hallo Erlkönig,
im zuvor zitierten Absatz schreiben Sie:
"Die WMI oder WMI Neu um die es hier geht, soll mit wenigen Millionen ausgestattet werden
u m d a n n d i e S t e u e r s t a t t u n g n u t z e n z u k ö n n e n.
So ist der Stand der Dinge m.M.n.."
Diese Ihre Schlußfolgerung ist nicht richtig ! Weshalb ?
Ich setze mal voraus, daß Sie "A F A" -Absetzung für Abnutzung- meinen.
Im vorliegenden Falle handelt es sich um Abschreibungen, welche aus geplatzten Krediten herrühren, d.h. von den gesamten Kreditverträgen zwischen der WaMu und ihren Kunden,
ist ein bestimmter Teil vor bzw. nach der von J.P.M. suggerierten Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit der Schuldner geplatzt und ein Ausgleich der noch offenen Restschulden ist nicht mehr zu erwarten sowie andere Verluste aus der lfd. Geschäftstätigkeit.
Eine Bank muß dann diese Fehlbeträge vor einreichen der Steuererklärung
- zunächst nur buchhalterisch - abschreiben !
(J.P.M. hatte allerdings in betrügerischer Absicht fast alle diese Kredite als voraussichtlich
uneinbringlich deklariert, ergo als wertlos oder fast wertlos eingestuft und man weiß
zwischenzeitlich, daß seit Insolvenzbeginn bzw. Übernahme schon beträchtliche Gelder
aus diesen Verträgen eben doch eingegangen sind. Auch aus dieser Tatsache heraus
wird J.P.M. schon noch bluten müssen !
Würde also die neue WMI nur mit wenigen Millionen $ ausgestattet werden, könnte sie
mit dem aus diesem Kapital resultierenden Gewinn vor Steuern nicht Abschreibungen in Milliardenhöhe -wie sie ja offensichtlich vorhanden sind-, gegenüber dem Finanzamt geltend machen, da mit diesem relativ gesehen, geringen Kapitalstock, keine Milliardengewinne
erzielt / erwirtschaftet werden können. Also maximal pro Geschäftsjahr anteilig nur sowiel, wie die neue WMI in einem Jahr dann an Gewinnen brutto vor Steuern erwirtschaftet,
wären demnach gegenüber dem Finanzamt dann auch verrechenbar !
Beispiel: WMI würde nur über ein Starkapital von 500 Mio`s $ verfügen und damit dann
im ersten Jahr 20 % Bruttogewinn erzielen, also 100 Mio`s $, könnte in diesem Jahr
maximal auch nur bis zu diesem Betrag abgeschrieben werden. Mal abgesehen davon,
wie viele Jahre nach US-Finanzgesetz diese "alten" Abschreibungen noch geltend gemacht
d.h. verrechnet werden können, würde, selbst wenn es dort keine zeitl. Abschreibungsfristen
gibt, es dennoch viele Jahre dauern, bis alle verrechenbaren Abschreibungen auch
tatsächlich realisiert werden könnten. Daran kann keine Seite ein Interesse haben, denn
dieses brachliegende "Kapital" soll ja möglichst schnell realisiert werden und arbeiten !
Demtentsprechend wird man eine Lösung finden müssen, nach welcher J.P.M. diesen
Posten übernimmt und damit die Möglichkeit bestünde, dieses Milliarden - AFA in
deutlich kürzerer Zeit finanziell zu realisieren, d.h. bei den Bilanzgewinnen von J.P.M.
innerhalb (je nach der jeweiligen Bilanzgewinnsumme vor Steuern) von wenigen Geschäftsjahren, vielleicht zwei. Das wird das Ziel sein !
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Nur noch in Kürze:
Mit "Abschreibungen" möchte man stets den aktuellen, tatsächlichen Wert des Anlage-
(oder Kapital-) - vermögens darstellen und den Wertverlust dieser Aktiva kostenrechnerisch in die Kalkulation mit einbeziehen.
Abschreibungen gelten als Betriebsausgabe und mindern so den zu versteuernden Gewinn.
Abschreibungen sind kein realer Abfluß von Zahlungsmitteln, sondern Wertminderungen
der bilanziellen Aktiva. Es gibt lineare, degressive und leistungsbezogen Abschreibung.
Dies alles nur zur Erklärung, da es immer noch vereinzelt an Stammtischen oder anderswo
Leute gibt die sagen, "...die Geschäftsleute können ja alles absetzen" - meinen aber fälschlicherweise damit, der Unternehmer könne den gesamten EK. eines Anlagegutes
(vor MwSt.) von der entsprechend aus der Bilanz resultierenden Steuerschuld kpl. abziehen.
Vermindert wird die Steuerschuld natürlich nur um den entsprechende Steueranteil !
Gruß und n.f.U.
Schwarzwälder