Das Runde muss in das Eckige, ein Spiel dauert 90 Minuten und wenn ich meinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, nennt man das Insolvenz. Diese Gesetzmäßigkeiten gelten gleicher Maßen für Sportvereine in Deutschland und in den USA. Was passiert, wenn einem namhaften Sportverein die Zahlungsunfähigkeit droht, zeigt unser aktueller Newsletter am Beispiel des bekannten Baseball-Clubs LA Dodgers.
Prominent geht es auch im zweiten Teil weiter. Dort beschäftigen wir uns mit einem aktuellen Urteil des US Supreme Court im langjährigen Rechtsstreit Stern v. Marshall, in welchem der uns aus Funk und Fernsehen bekannten Anna Nicole Smith eine entscheidende Rolle zukommt.
Supreme Court Decision vom 23.06.2011 – Stern v. Marshall
Am 23.06.2011 hat das US Supreme Court mit einer weitreichenden Entscheidung die Kompetenz und Zuständigkeit von Insolvenzgerichten (Bankruptcy Courts) in den USA erheblich eingeschränkt. Das Gericht hatte den langjährigen Rechtsstreit Stern v. Marshall zwischen Vickie Lynn Marshall (Vickie), besser bekannt unter ihrem Künstlernamen Anna Nicole Smith, gegen den Sohn ihres verstorbenen Ehemanns, Pierce Marshall, zu entscheiden.
Der Fall ist sehr vielschichtig; im Mittelpunkt stand jedoch die Frage, ob und inwieweit der Insolvenzrichter (Bankruptcy Judge) die Kompetenz hat, über (Gegen-)Ansprüche („counterclaims“) des Schuldners gegen die im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Gläubigern geltend gemachte Ansprüche endgültig zu entscheiden.
Aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken steht dies den Insolvenzrichtern nach dem Urteil des Supreme Courts nicht zu. Sie können kein endgültiges Urteil fällen, vielmehr ist ihre Entscheidung eine unverbindliche vorläufige Entscheidung. Das abschließende Urteil über den Gegenanspruch kann nur von den Richtern des Federal District Courts gefällt werden.
I. Background, Sachverhalt und Instanzentzug
Vickie Lynn Marshall hatte 1994 im Alter von 26 Jahren den 89-jährigen Milliardär J. Howard Marshall II geheiratet. Dieser starb allerdings 1995 ca. zehn Monate nach der Hochzeit ohne Vickie in seinem Testament zu bedenken. Da dies schon vor seinem Tod absehbar war und Vickie Howards Sohn Pierce verdächtigte, interveniert zu haben, erhob sie schon vor Marshall’s Tod gegen Pierce Klage beim Texas State Court (Gericht des Bundesstaates Texas). Sie führte an, dass ihr Ehemann J. Howard angekündigt hatte, durch Errichtung eines „trusts“ für sie sorgen zu wollen. Pierce hätte dies durch seine Einmischung verhindert und sie so um ihr von Howard zu erwartendes Geschenk (in Form des trusts) gebracht. Auf dieser Grundlage machte sie Schadensersatz aufgrund unerlaubter Handlung („tortious interference“) geltend.
Nach dem Tod ihres Ehemanns, reichte Vickie Lynn Marshall zudem beim Bankruptcy Court for the District of California (US-Insolvenzgericht für den Bezirk Kalifornien) Insolvenz ein. Daraufhin meldete Pierce Schadensersatzforderungen aufgrund von Verleumdung zur Tabelle an. Er argumentierte, dass Vickies Behauptungen, Pierce hätte das Vermögen seines Vater kontrolliert, so die Errichtung des trusts vereitelt und somit eine unerlaubte Handlung begangen, verleumderisch gewesen seien.
Auf diesen Anspruch (proof of claim) von Pierce reagierte Vickie mit der Einreichung eines Gegenanspruchs (state (common) law counterclaim). Diesen begründete sie – wie zuvor den Schadensersatzanspruch vor dem Texas State Court – mit der „tortious interference“ (unerlaubter Handlung/Einmischung) von Pierce mit dem von Howard zu erwartenden Geschenk an Vickie. Die wesentliche Frage in diesem Insolvenzverfahren war nun, ob das Bankruptcy Court (Insolvenzgericht) überhaupt die Kompetenz hat, über Vickies Gegenanspruch zu befinden.
Vickies Gegenanspruch aufgrund von „tortious interference“ ist zunächst ein Anspruch der sich aus state law (Recht des jeweiligen Bundesstaats) ableitet und somit unabhängig von dem Insolvenzverfahren besteht. Jedoch kann ein Insolvenzgericht über sog. „core proceedings“ gem. § 157 (b) (1) (Titel 28 des US Code, Judiciary and Judicial Procedure, Gerichtsverfassungsordnung) entscheiden. Nach dieser Vorschrift sind im Rahmen des Insolvenzverfahrens Gegenansprüche des Schuldners gegen einen Gläubiger, der einen Anspruch eingereicht hat, solche „core proceedings“.
Aufgrund von 28 USC § 157 (b) (2) (C) sah sich das Bankruptcy Court für zuständig an und entschied im September 2000 im Schnellverfahren, dass Vickie im Recht sei und sprach ihr insgesamt 425 Millionen Dollar zu.
Gegen diese Entscheidung legte Pierce Beschwerde beim (Federal) District Court ein. Als Argument führte er an, dass das Bankruptcy Court keine Kompetenz hatte, eine entsprechende Entscheidung zu erlassen, da der Gegenanspruch von Vickie kein sog. „core proceeding“ (28 USC § 157 (b) (2)) darstelle. Die Frage, ob Vickies Gegenanspruch als „core proceeding“ eingestuft werden kann oder nicht, ist äußerst relevant. Wenn kein „core proceeding“ vorliegt, hat der Bankruptcy Judge nämlich keine Kompetenz in der Sache endgültig zu entscheiden. Vielmehr könne er nur im Rahmen eines Gutachtens die Fakten darlegen und eine (unverbindliche) rechtliche Einschätzung vorschlagen. Die endgültige Entscheidung in dem Verfahren träfe aber – zwar unter Berücksichtigung des Gutachtens des Insolvenzrichters – aber dennoch unabhängig davon das Federal District Court.
Das hier zuständige Federal District Court kam daraufhin im Berufungsverfahren zunächst zu dem Schluss, dass das Bankruptcy Court nicht zuständig war, da Vickies Gegenanspruch zwar mit dem „bankcruptcy case“ verbunden war, aber selbst kein „core proceeding“ war. Somit betrachtete das Federal District Court die Entscheidung des Bankruptcy Court nicht als endgültig oder bindend, und konnte also erneut – unabhängig von dem Urteil des Bankruptcy Court – entscheiden (de novo review).
Nach eigener Prüfung gab das (Federal) District Court aber dennoch Vickies Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung statt und sprach ihr mehr als 80 Millionen Dollar zu. Mit dieser Entscheidung missachtete das Federal District Court die in der Zwischenzeit getroffene Entscheidung des Texas Probate Courts (Nachlassgericht des Bundesstaats Texas), welches schon in einem eigenen getrennten Verfahren (s.o.) zugunsten von Pierce entschieden hatte.
Das Berufungsgericht (Ninth Circuit Court of Appeals) hob das Urteil des Federal District Court mit der Begründung auf, dass das Bankruptcy Court vorliegend nicht zuständig war. Dies ist nur der Fall, wenn ein „core proceeding“ vorliegt, das außerdem „unter“ oder „im Rahmen“ des Bankruptcy Codes entstanden sein muss.
Das Ninth Circuit Court of Appeals stellte außerdem klar, dass ein Gegenanspruch ein core proceeding sein kann, wenn der Gegenanspruch so eng mit dem Anspruch des Gläubigers verbunden ist, sodass zunächst eine Entscheidung über den Gegenanspruch notwendig ist, um die Entscheidung über den eigentlichen Anspruch fällen zu können.
Im Ergebnis kam das Ninth Circuit Court of Appeals jedoch zu dem Schluss, dass Vickies Gegenanspruch aufgrund von unerlaubter Handlung (tortious interference) keines der beiden eben genannten Kriterien erfüllte und somit kein "core proceeding" war. Demnach hatte das Bankruptcy Court keine Kompetenz über den Gegenanspruch zu entscheiden.
Aus diesem Grund bestimmte das Ninth Circuit Court of Appeals die erste Entscheidung in dieser Sache sei relevant – die des Texas Probate Courts, das zugunsten von Pierce entschieden hatte. Das District Court hätte diese Entscheidung beachten und ihr ausschließende Wirkung (preclusive effect) zukommen lassen müssen.
Das Supreme Court schloss sich zwar im Ergebnis der Entscheidung des Ninth Circuit Court of Appeals, jedoch auf Grundlage einer anderen Begründung.
II. Entscheidung des Supreme Courts
Das Supreme Court entschied – entgegen der Auffassung des Ninth Circuit Court of Appeals –, dass das Insolvenzgericht richtigerweise zu dem Ergebnis gekommen war, dass es sich gem. 28 USC § 157 (b) (1) bei Vickies Gegenanspruch (aufgrund unerlaubter Handlung) um ein „core proceeding“ handelt. Die Gegenargumente von Pierce wurden abgewiesen und es wurde festgestellt, dass das Bankruptcy Court zumindest nach 28 USC § 157 (b) zuständig war.
Obwohl die Insolvenzrichter also die sog. „statutory authority“ hatten, bezweifelten die Richter des Supreme Courts die sog. „constituional authority“ der Insolvenzrichter (iRv Art. III der US Verfassung). Als Hauptpunkt wurde hier die Stellung der Insolvenzrichter als sog. „non-Art.-III-Judges“ (d.h. Richter, die nicht nach den Anforderungen des Art. III US Constitution ernannt bzw. vergütet werden) angeführt. Wenn „non-Art.-III-Judges“ Fragen entscheiden würden, die für Art.-III- Judges reserviert seien, würde dies die Grenzen des Art. III der US Constitution überschreiten. Vickies Argument, dass der Bankruptcy Court nur ein Gehilfe von den Federal District Court (deren Richter Art.-III-Judges sind) seien und somit diesen zuzurechnen sind, wurde vom Supreme Court abgelehnt, da dies der sonstigen weitreichenden Zuständigkeit der Bankruptcy Courts widerspräche.
Mit Verweis auf einen ähnlichen Fall (Granfinanciera, S.A. v. Nordberg, 492 US 33) stellte das Supreme Court fest, dass bei Vickies Gegenanspruch, der auf state (common) law basiert, die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt sind. Somit kann das Insolvenzgericht aufgrund der Verfassung nicht zuständig sein. Das Supreme Court legte außerdem dar, dass nicht allein aufgrund der Tatsache, dass Pierce seinen Anspruch iRd Insolvenzverfahrens geltend gemacht hat, das Bankruptcy Court automatisch zuständig ist. Denn durch Pierces Verleumdungs-Anspruch würde Vickies Anspruch grundsätzlich nicht beeinflusst. Bei Vickies Anspruch handele es sich nicht um ein spezielles Recht, das sich z.B. aus dem Bankruptcy Code ergibt, sondern vielmehr um einen – ungeachtet des Insolvenzverfahrens – bestehenden Schadensersatzanspruch, der sich aus state law ableite (state law tort action). Somit könnten die Insolvenzrichter auch keine Kompetenz haben, darüber zu entscheiden.
Das Supreme Court lehnte zudem das „Effizienz-Argument“ von Vickie ab, die argumentiert hatte, dass durch eine Beschränkung der Zuständigkeit und Kompetenz der Insolvenzgerichte erhebliche zeitliche Verzögerungen und höhere zusätzliche Kosten entstehen könnten. Das Supreme Court teilte diese Einschätzung nicht und machte außerdem klar, dass dies kein relevantes Argument für die verfassungsrechtliche Betrachtung einer Vorschrift darstellen kann.
Im Ergebnis entschied das Supreme Court also, dass obwohl die gesetzliche Vorschrift des 28 USC § 157 zwar dem Insolvenzrichter die Kompetenz verleiht, eine endgültige und abschließende Entscheidung in core proceedings zu treffen, diese aber nicht mit der Verfassung in Einklang stehe. Die Vorschrift des 28 USC § 157 selbst sei verfassungswidrig. Somit hatte das Bankruptcy Court nicht die Kompetenz („constitutional authority“) über Vickies Gegenanspruch endgültig zu entscheiden.
III. Auswirkungen/Aussicht
Nach den vorherigen Entscheidungen in Northern Pipeline Contr. Co v Marathon Pipe Line Co, 458 US 50 und Granfinanciera, S.A. v Nordberg, 492 US S.33, hat das Supreme Court mit dieser Entscheidung nun zum dritten Mal die Kompetenz der Insolvenzgerichte in den USA weiter erheblich eingeschränkt. Das Urteil wird Auswirkungen auf die Zuständigkeit von Insolvenzgerichten haben, insbesondere wenn Gegenansprüche, die auf state (common) law (Recht der einzelnen Bundesstaaten) beruhen, geltend gemacht werden.
Die Insolvenzgerichte können zwar immer noch die Gegenansprüche verhandeln, allerdings hat die rechtliche Einschätzung der Insolvenzrichter keine bindende Wirkung mehr.
Dies führt zu der Frage, was nun genau Gegenstand von Verfahren vor Insolvenzgerichten sein kann und wieweit die Kompetenz von Insolvenzgerichten tatsächlich reicht. Dies muss durch weitere Rechtsprechung und ggfs. Gesetze entschieden werden und bleibt abzuwarten.
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