du hast grundsätzlich recht damit dass es bei den 20 mrd. um konzerninternes verschieben (nicht negativ gemeint) von geld ging und dass es damit kein zusätzliches kapital für den konzern generiert worden wäre.
das war in dem zusammenhang aber nicht gefordert.
wmb wurde nicht wegen insolvenz geschlossen, sondern weil die geldabflüsse extrem hoch waren, zum damaligen zeitpunkt eine "normale geldaufnahme" praktisch unmöglich war und damit einher ein extremes absinken der ek-quote kritisiert wurde und die befürchtung geäussert wurde dass die liquidität nicht ausreicht um die kurzfristigen verbindlichkeiten und notwendigen refinanzierungen sicherzustellen.
genau den genannten kritikpunkten von seiten der aufsichtsbehörden (insbes. fdic und dann auch ots) hätte man aber mit genau dieser konzerninternen umbuchung den wind aus den segeln genommen... insbesondere für den wirklich sehr kurzen zeitraum bis zum inkrafttreten von tarp bzw. den dann folgenden zwangskapitalerhöhungen bei quasi allen us-banken durch den staat: die ek-quoten beider konzernbanken wären nach der transaktion definitiv weit über den regulatorischen anforderungen selbst für "gute banken" gewesen und (das ist meine allerdings nur bescheidene vermutung) die liquidität wäre damit insofern stabilisiert worden als dass es sich bei den wmfsb-geldern nicht um kundeneinlagen mit kurzfristig kündbaren einlagen (dieses geschäftsfeld wurden imo hauptsächlich von wmb geführt) handelte und damit nicht dem z.t. panikartigen geldabflüssen durch retailkunden unterlag.
ich finde es in dem zusammenhang extrem verwunderlich dass es keine unterlagen geben soll, wo sich die gleichen behörden die an einer schliessung der wmb arbeiten, dem weit vorher eingegangen antrag zum transfer dieses geldes widmen. ich denke nicht dass der normalfall so aussieht dass mit der bearbeitung eines solchen antrages bis kurz vor ablauf der frist gewartet wird, sondern ich bin ziemlich sicher dass "normalerweise" sachbearbeiter bei einem fall dieser grösse direkt mit eingang des antrages zum transfer des geldes an der bearbeitung gewesen sind bzw. würde ich es als groben fehler der behörde einstufen wenn das nicht so war. nun, jedenfalls aufgetaucht sind ausser dem bestätigten antrag allerdings keine weiteren docs dazu...
ich kann es nur nochmal wiederholen... ja du und vandelft ihr habt recht: niemand klagt gegen den akt des seizure an sich. mir ist nur nicht klar weshalb und aus dem was ihr bisher geschrieben habt ist mir auch nicht klar weshalb das so ist, denn wie ich bereits mehrfach gepostet haben sind die wichtigsten wirtschaftlichen kennziffern, die sich aus den docs zur aufstellung der werte zum stichtag des seizure ergeben, nicht extrem schlecht und es finden sich auch keine "zahlenbasierten" begründungen (im sinne von: weil kennwert x den wert y um z % unterschritten hat) für das seizure.