um einen schönen tag entspechend zu beenden, nochmal was zum pre-post thema.
für das verfahren der wmi vor dem konkursgericht, und in weiterer folge vor dem bundesgericht gegen die fdic, ist es nur wichtig, dass man die wamuq hält (oder nicht, falls es schiefgeht, ziemlich unwahrscheinlich, man beachte jedoch, ich war schon mal bei sehr unwahrscheinlich), wenn es zu urteilen kommt, und entsprechenden zahlungen.
die pre.- oder altaktionäre haben jedoch ein verfahren, sie klagen gegen das wmb management (ziemlich indentisch mit dem wmi, aber rechtlich doch getrennt) beim staatsgericht in washington (seattle). dort könnten sie im falle eines positiven urteils (eher nicht wahrscheinlich, nmm 40/60) entschädigungen kriegen.
und, es gab eine klage von altaktionären beim bundesgericht in delaware, diese wurde zurückgezogen.
und, es gibt möglicherweise eine neue klage gegen die wmb manager, ein anwalt vertritt angestellte der wmb gegen ihr management und möchte anscheinend diese klage ausweiten.
www.businesswire.com/portal/site/home/...05893&newsLang=en
aber alle drei haben ncihts mit wmi zu tun, rechtlich. hier gilt, mitgefangen mitgehangen, grins. dass heisst, wer aktien hält, zum zeitpunkt der urteile (oder vergleiche) verleirt mit oder gewinnt mit.
völlig unabhängig davon, wann er sie gekauft hat.
und schönen abend noch. ich wollte ja eigentlich ein glas wein trinken, zur feier, aber nachdem ich mich letzte woche so geärgert habe, dass ich jetzt säureblocker nehmen soll, bleibe ich bei kräutertee.