Die weiter vorgeschlagene Möglichkeit, das Bezugsrecht mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen ausschließen zu können, soll dem Zweck dienen,
im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen, im Rahmen
des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Unternehmensbeteiligungen oder im Rahmen des Erwerbs von
Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder
Lizenzrechten oder einer einem Betrieb bildenden Gesamtheit
von Wirtschaftsgütern Aktien der SYGNIS AG als Gegenleistung
gewähren zu können. Die SYGNIS AG steht im europäischen und
globalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein,
auf den internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre
schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die
Möglichkeit, Unternehmen, Unternehmensteile oder
Unternehmensbeteiligungen oder Patente oder andere
gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzrechte oder einen
Betrieb bildende Gesamtheiten von Wirtschaftsgütern zur
Verbesserung der Wettbewerbsposition erwerben zu können. Die
im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale
Umsetzung dieser Option kann im Einzelfall darin bestehen,
den Erwerb vollständig oder teilweise über die Gewährung von
Aktien der SYGNIS AG durchzuführen. Die vorgeschlagene
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der SYGNIS AG
die notwendige Flexibilität geben, sich bietende
Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Unternehmensbeteiligungen usw. schnell und flexibel
ausnützen zu können.