Laut Tagungsordnungspunkten zur Einberufung der HV soll der Vorstand/Aufsichtsrat für weitere Wandelschuldverschreibungen ermächtigt werden. Mir scheint als wenn Sygnis auf den Geschmack gekommen ist, sich mittels verschuldung weitere gesellschaften einzuverleiben.
dazu sag ich nur, im falle der ausübung werden die schuldverschreibungen auf der bilanz lasten und ggf. bei wandlung den kurs verwässern. wer an sygnis interesse hat, muss nun einen langen atem haben und sinnvoll ist hier immer mal wieder nachzukaufen.
"May 28, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni
2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber
lautende Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 65.000.000,00
mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und
den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 6.500.000
auf den Inhaber lautende nennbetragslose
Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) der
Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und insgesamt
bis zu EUR 6.500.000,00 nach näherer
Maßgabe der jeweiligen
Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Von der Ermächtigung wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Um der Gesellschaft größtmögliche
Flexibilität einzuräumen, soll die Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und
zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß den
Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 20. Juni 2016 nun aufgehoben und durch eine
neue Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten
mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n)
sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts ersetzt
werden.
weiterhin heißt es....
_________________
b) *Volumen*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bis zum 4. Juli 2023 einmalig
oder mehrfach Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte
mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten
(gemeinsam nachfolgend auch
'*Schuldverschreibungen*' genannt) im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00
zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden
Satz genannten Schuldverschreibungen können
Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu
40.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR
40.000.000,00 gewährt werden. Die Wandlungs-
und Bezugsrechte können aus einem in dieser
oder künftigen Hauptversammlungen zu
beschließenden bedingten Kapital, aus
bestehendem oder künftigem genehmigten Kapital
und/oder aus Barkapitalerhöhung und/oder aus
bestehenden Aktien bedient werden und/oder
einen Barausgleich anstelle der Lieferung von
Aktien vorsehen. "