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Vonovia Aktie


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thefan1:

Steinwolle

 
17.10.26 22:26
Danke für deine tollen
Postings ! Du sprichst mir aus dem Herzen.
Krach ist nach nur vier
Tagen verhandeln umgefallen. Demokraten müssten eben auch Kompromisse eingehen, sagt er , als er gefragt wurde warum er auf einmal doch für
Vergesellschaftung ist. Unglaublich der Typ.
Ich sehe es wie du Steinwolle , es wird keine
Enteignung oder Vergesellschaftung geben.
Von was ? Berlin ist Pleite.
Sparbuch Schlüchtern Long !
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Börsennewco.:

Schade ist ja nur

 
17.10.26 22:28
das die meisten Aktionäre wenig Ahnung haben,
das evtl so eine Enteignung gut sein kann.
Deswegen werden viele Ahnungslose nun verkaufen.
Ich denke an Montag mind. 10 Prozent down.
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Steinwollsocke:

Berlin ist Pleite...

 
17.10.26 22:40
Im Sondierungspapier wird explizit die Finanzierbarkeit der Kollektivierung als Voraussetzung genannt.

Da das Entschädigungsmodell der sogenannten "Initiative DW Enteignen" ganz sicher Verfassungswidrig sein dürfte, wird Berlin auch keine 40 oder 60 Prozent des Verkehrswertes finanziert bekommen. Allein damit wäre die Sache vom Tisch.

Man könnte meinen, hier hat Krach noch eine Hintertür reinverhandelt. Ferner ist natürlich auffällig, dass erst Mitte 2028 ein Gesetz vorgelegt werden soll (unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit) und dieses dann erst dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt und dann ein Jahr später in Kraft treten soll. Mir scheint ein wenig, dass hier dem späteren  scheitern schon vorgebaut wurde.

Letztendlich stirbt das Vorhaben am Investitionsschutzgesetz. Falls nicht, dann am BVerfG. Falls nicht, dann am EuGH bzw. am EMRK. Und von den internationalen Schiedsgerichten im Rahmen der Investitionsschutzabkommen, denen sich Deutschland verpflichtet hat, habe ich noch gar nicht erst begonnen....
Antworten
Shoppingmann:

Meinst Du damit,

 
17.10.26 22:48
das sich die Vonovia Aktionäre durch die Vergesellschaftung so schnell über den Tisch gezogen fühlen, dass sie die dabei entstehende Reibung als Nestwärme empfinden??
Antworten
Börsennewco.:

Finanzierung ?

 
17.10.26 22:53
es wird kein Cash fliesen.
Schuldscheine, dann ist es machbar.
Die Linken sind schlau.
Antworten
Shoppingmann:

Nochmal lesen Börsenneuling

 
17.10.26 23:39
www.n-tv.de/politik/...ngen-vergesellschaften-id31429787.html

Schau bitte mal, ob Du was von Schuldscheinen findest?
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#14732

Steinwollsocke:

GG-Kommentar:

2
18.10.26 00:06
Ein Auszug aus einem aktuellen GG-Kommentar aus Beck Online. Darin ganz klar die absolut herrschende Meinung entlang der ständigen Rechtsprechung des BVerfG:

Entschädigung in der Regel Verkehrswert + sonstiger damit verbundener Aufwand. Also nicht nur 100 Prozent vom Verkehrswert, sondern auch noch der Aufwand, der mit der Abwicklung + Rechtskosten (Abfindungen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Grundbuch- und Verwaltungskosten, Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten, etc.) verbunden ist.

Das wäre für Berlin nicht leistbar. Jedenfalls dann nicht, wenn sie dann im Anschluss nicht selbst für 15 Euro je qm vermieten wollen würden.
(Verkleinert auf 45%) vergrößern
Vonovia Aktie 1530147
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Prof. Dr. Weis.:

@Stein...

 
18.10.26 00:44
Hier geht es nicht um Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG, sondern um Vergesellschaftung.
Nach meinen Informaionen ist das mit einer wesentlich geringeren Entschädigung möglich als eine Enteignung, weil das Interesse der Gesellschaft hier höher gewichtet wird.
Da es einen solchen Fall in der deutschen Geshcichte meines Wissens bisher noch nicht gab, ist auch noch kein höchstrichterliches Urteil zu einer angemessenen Entschädigung vorhanden.
Die Linken haben sich noch meinen Informaitonen aber bereits ein rechtlichers Gutachten erstellen lassen.
Gruß
Prof.Dr.Weissnix

Rechne immer mit dem Schlimmsten...
und Du kannst nur positiv überrascht werden :-)
Antworten
Steinwollsocke:

Im Gegenteil...

3
18.10.26 01:33
In Art 15 S. 2 GG wird hinsichtlich der Entschädigung auf die Bemessung nach Art 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend verwiesen.
Es ist ein Gerücht der Linken, dass bei "Vergesellschaftungen" nach Art. 15 GG die Entschädigung nicht nach den selben Maßstäben wie bei einer Enteignung nach Art 14 GG zu bemessen wäre.

Im Übrigen gelten die Regeln der EMRK zur Eigentumsgarantie und Entschädigung aufgrund der Ratifikation durch die BRD als Bundesgesetz und wären vor etwaigen Berliner Landesregelungen ohnehin als höherrangiges Recht durch das BVerfG zu berücksichtigen.  
(Verkleinert auf 44%) vergrößern
Vonovia Aktie 1530151
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Steinwollsocke:

Bzw...

4
18.10.26 01:53
”Im Gegenteil...
In Art 15 S. 2 GG wird hinsichtlich der Entschädigung auf die Bemessung nach Art 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend verwiesen.
Es ist ein Gerücht der Linken, dass bei "Vergesellschaftungen" nach Art. 15 GG die Entschädigung nicht nach den selben Maßstäben wie bei einer Enteignung nach Art 14 GG zu bemessen wäre.

Im Übrigen gelten die Regeln der EMRK zur Eigentumsgarantie und Entschädigung aufgrund der Ratifikation durch die BRD als Bundesgesetz und wären vor etwaigen Berliner Landesregelungen ohnehin als höherrangiges Recht durch das BVerfG zu berücksichtigen.  
Vonovia Aktie 1530151
Steinwollsocke, 18.10.26 01:33
Bzw. durch die Verwaltungs- oder Zivilgerichte, je nachdem, ob sich die Klage auch gegen das Ob einer Enteignung oder nur gegen das Wie im Hinblick auf die Entschädigungshöhe richtet.

Es gibt im Hinblick auf die Entschädigungshöhe lediglich sehr wenige Meinungen bzw. Stimmen, die von einer generellen Zulässigkeit einer Entschädigung deutlich unterhalb des Verkehrswertes schreiben. In der Regel sind dies Spezialfälle (wie z.B. bei der Rückabwicklung von zuvor unrechtmäßig enteigneten Vermögenswerten während des dritten Reiches oder der DDR). Ferner gibt es wenige theoretische Aufsätze, die beispielsweise den Fall der Änderung der Wirtschaftsordnung (weg von der Marktwirtschaft, hin zu Teilsozialismus) hypothetisch betrachten und eine geringere Entschädigungshöhe völlig isoliert in einem Randthema bejahen, welches mit dem aktuell vorliegenden Fall nichts gemein hat.

Wenn man jetzt lediglich den ersten Teil liest (den Rest wegschneidet) und bei "Entschädigung unterhalb des Verkehrswertes grundsätzlich möglich" aufhört zu lesen und dies in ein Strategiepapier überträgt, dann ist das schon eine sehr dürftige Verkürzung der Rechtslage.

Art 15 verweist explizit auf eine Abwicklung nach Art 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 GG. Hierzu gibt es eine ganze Bibliothek an Rechtsprechung durch u.a. die Verwaltungsgerichte und auch das BVerfG. Klar ist, dass die Entschädigung zu Marktpreisen + zusätzlicher Schaden im Zuge der Enteignung (analog) der absolute Regelfall ist. Die theoretisch benannten Ausnahmen sind hier nicht einschlägig. Natürlich argumentieren die Linken, dass hier eine solche Ausnahme vorliegen würde. Rechtlich ist das jedoch nicht haltbar.

Ich glaube ja, dass die Linken selbst ein wenig überrascht sind wie weit sie mit dieser absurden Forderung gekommen sind und nun einfach mal austesten wollen, was geht, was nicht geht und wo die Grenzen sind.

Nicht umsonst dürften sie sich auf einen Gesetzesentwurf für Mitte 2028 und eine Vorlage beim BVerfG zur Prüfung eingelassen haben. Schließlich möchten auch die Linken nicht ins Gefängnis oder sich zivilrechtlichen Ansprüchen aussetzen. Und ja, nach einem Aufheben der Immunität wäre dies durchaus möglich für Missetaten, die im Amt begangen wurden.
Antworten
Steinwollsocke:

Und last but not least...

5
18.10.26 02:10
Wer einmal einen etwas komplizierteren bzw. größeren Anspruch vor Gericht durchzusetzen versuchte weiß genau, dass wenn die Gegenseite möchte, sich das Verfahren über viele Jahre erstrecken kann.

Ein Bekannter führt seit 2022 einen Rechtsstreit vor dem Landgericht wegen eines Sachmangels im Zuge eines Grundstückskaufes. Die streitgegenständliche Schadenssumme beläuft sich auf ca. 100.000 Euro.

Zwar sehe ich hier die Immobiliengesellschaften (aufgrund vieler von mir bereits mehrfach aufgeführter Umstände) klar in der rechtlich stärkeren Position, allerdings, wenn es z.B. nur darum ginge, mittels eines Verfahrens die Zeit bis zur Abwahl der herrschenden Koalition in Berlin zu überbrücken in dem Wissen, dass eine z.B. dann CDU geführte Landesregierung das Vorhaben sofort begraben wird, dann könnte man vor Gericht sicherlich einige Legislaturen (!) mit dem Rechtsstreit um 20 oder 30 mrd Euro überbrücken.

Ferner auch möglich, dass Vonovia seinen Berliner Bestand nun zerstückelt und in z.B. 5.000er Paketen mit einem gewissen Abschlag an internationale Finanzinvestoren veräußert. Diese unterliegen z.B. der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Vor diesen Schiedsgerichten sind Entscheidungen des BVerfG unbedeutend. Dann wäre egal, was hier entschieden wird, die Berliner müssten vermutlich den Verkehrswert plus eine Konventionalstrafe von x entrichten. Dann wäre zu 120 oder 150 Prozent vom Verkehrswert enteignet.

Im Übrigen müsste sich Berlin nach den ganzen Klagen durch Vonovia anschließend gegen u.a. Blackrock und andere Großaktionäre, die außerhalb der EU liegen, vor diesen Schiedsgerichten verteidigen. Auch möglich, dass z.B. Hedgefonds in Kooperation mit US Großkanzleien ein Konstrukt entwickeln, in denen sie sich gewisse Aktionärsrechte (gegen Entschädigung) von Aktionären aus der EU einräumen lassen, die sie dann im Anschluss ebenfalls zu einer Klage vor einem Schiedsgericht ermächtigen. Dann würde Berlin plötzlich einen Bayer-Monsanto Moment erleben.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wenn die aktuell sondierenden dann in Regierungsverantwortung stehen, die Ressourcen und das Wissen des Staatsapparates haben (und die Verantwortung) und dann erst mal bewusst wird, was da so alles anliegt, sie vermutlich deutlich zurückrudern werden (sofern nicht schon ein Bundesgesetzt den Stecker gezogen hat).
Antworten
Fisi:

@Steinwollsocke

5
18.10.26 08:50
Danke für deine hochwertigen Beiträge!
Wertet das Forum nach den teilweise hirnrissigen und ahnungslosen Kommentaren von manchen Usern hier wieder auf  
Antworten
Börsennewco.:

Steinwollsocke ?

 
18.10.26 09:20
Es heisst doch deswegen Vergesellschaftung und nicht Enteignung.

Genau deswegen wird nur ein Bruchteil des Verkehrswert bezahlt.

Aber nicht in cash, sondern über Schuldscheine, weil Berlin kein Geld hat.

Wenn der armen Gesellschaft guttut wird dem jedes Gericht zustimmen.

Und das Vonovia einen Teil der Wohnungen an einen ausländischen

Investor verkaufen könnte, ha ha , das haetten die längst getan.

Das will keiner, keiner geht da ein Abenteuer ein.
Antworten
Börsennewco.:

Science Fiction Roman ?

 
18.10.26 09:31
da hat wohl jemand zuviel von diesen Romanen gelesen.
Vonovia könnte einen Teil der Immos an diverse Investoren
verkaufen, oh Mann , das tun die doch schon.
Aber halt schwerlich und weit unterm Buch bzw Verkehrswert.

Das wäre schon richtig, dann gibts weniger zu enteignen.

Und immer schön unter 10.000 Wohnungen bleiben.
Antworten
Florian78:

@Börsennewcomer

3
18.10.26 10:01
Hast du die Kommentare der anderen Forenteilnehmer überhaupt gelesen und dich mit der rechtlichen Lage beschäftigt?

Du blubberst nur deine linksradikale Propaganda runter.

Es wurde nun mehrfach beschrieben, warum Vergesellschaftung bzgl. Entschädigung wie eine Enteignung zu behandeln ist.
Antworten
RobertControll.:

Was da der Neuling und der Löwe schreibt ist...

2
18.10.26 10:11
... so ziemlich die Spitze des Unsinns... und sehr schädlich für die Qualität des Forums.
Es fehlen einfach die ernstzunehmenden Argumente.
Wollte das unbedingt geschrieben haben, auch wenn mein Beitrag sehr wahrscheinlich gelöscht wird...

Natürlich will ich nicht ausschließen, dass der Kurs noch weiter sinken wird... was soll das Ausland denken, wenn hier schon mit haltlosem ....
Antworten
Trash:

Dieses Vorhaben

2
18.10.26 10:14
wird ohnehin im abgewürgt werden. Niemand außer dieser Partei kann daran interessiert sein, den Standort Berlin finanziell zu ruinieren und uninvestierbar zu machen. Die enormen Kreditsummen würden die Bonität Berlins massiv in Keller ziehen . Zudem entstehen keine neuen Wohnungen, während das Geld an anderer Stelle (z.B. für echten Neubau oder Schulsanierungen) fehlt.

Kurz : Eine aktivistische Idee , die gnadenlos an der wirtschaftliche und juristischen Realität scheitern wird und am Ende nur dem Ruf der Partei selber schaden wird.  
Antworten
Schlaubii:

Vonovia

 
18.10.26 10:20
Als Vonovia würde ich bei dieser Gelegenheit schauen das ich den ganzen Schrott aus den Büchern bekomme. Der Staat bekommt doch dir Sanierung usw.. eh nicht auf die Kette.
Antworten
RobertControll.:

Anscheinend sind sich die Parteien...

 
18.10.26 10:51
... einig, die Vergesellschaftung wird angestrebt... wie auch immer die Folgen sein werden... für Vonovia nichts Gutes.
Es ist einfach ein Desaster!
Antworten
Shoppingmann:

Angestrebt ja, Robert

 
18.10.26 11:14
Aber die Entschädigung ist doch der Punkt, der das Ganze zu Fall bringen wird.

Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass bei Art. 15 GG anders zu entschädigen ist als bei Art. 14 GG, dann hätte er dies ins Grundgesetz geschrieben und nicht auf Art. 14 verwiesen!

Wird ne harte Landung für die Koalition in dieser Sache, aber sie wollten es ja so…
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#14747

Trash:

Angestrebt

2
18.10.26 11:44
umgesetzt sind 2 paar Schuhe. Wie vorher erwähnt, wird die Deckelung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern.   Das Grundgesetz verlangt bei Eingriffen in das Eigentum (Artikel 14 und 15) immer eine „gerechte Abwägungen der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“. Das ist Fakt . Ergo: Eine Entschädigung, die weniger als die Hälfte des tatsächlichen Marktwertes beträgt (16 Milliarden Euro Deckel vs. geschätzte um die 40 Milliarden Euro Marktwert), verletzt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht Karlsruhe neigt dazu, das Eigentumsrecht stark zu schützen.

Keine Ahnung , was die Linke sich denkt. Wir sind nicht im Kommunismus, die scheinbar gedanklich schon.
Antworten
RobertControll.:

Natürlich ist die Entschädigungshöhe...

2
18.10.26 12:09
... der Knackpunkt für Vonovia jetzt... ich weiß nicht warum sich über die zu realisierende Höhe in ein paar Jahren so gestritten wird.
Wir werden sehen.
Fakt sind zur Zeit nur die ca. 16 Millarden insgesamt ... welche Wohnungen darf Vonovia behalten... wird unter diesen Umständen die Divi gekürzt etc.???

Für mich habe ich alleine mit der Tatsache, dass eine Vergesellschaftung in einer Koalitionsvereinbarung steht, sehr große Probleme.
Das wird weit darüberhinaus deutliche Auswirkung auf die Investitionsbereitschaft in Deutschland generell haben... warum nur Wohnungen vergesellschaften... geht doch auch mit einem 5 Jahresplan in staatlicher Regie!!!

Selbstverständlich bedauere ich sehr meinen Einstieg bei Vonovia... praktizierter Sozialismus war außerhalb meiner Vorstellungskraft.
Jetzt gilt nur noch "es kommt wie es kommt"... bei 16 zu verkaufen halte ich für keine gute Idee... gehe auch nicht mehr von einem Kurs über 19 aus in 2027... warte das Verfassungsgericht einfach ab!
Antworten
Shoppingmann:

Gemeinwohl ist nicht gegeben!

3
18.10.26 13:05
In Berlin gibt es 2.069.000 Wohnungen, wenn nun 150000 vergesellschaftet würden,
dann sind das 7,25 % der existierenden Wohnungen.

Es wäre also nicht die Allgemeinheit, die profitieren könnte, sondern eine kleine Gruppe, und
diese auf welche Art und Weise? Soll die Miete gesenkt werden? Wer zahlt das? Die Länder, die
den Länderfinanzausgleich für Berlin leisten, dann müsste dieser mal auf den Prüfstand!

Da auch keine neue Wohnung dadurch geschaffen wird ist der Nutzen fraglich.
Es würde lediglich der Eigentümer wechseln, ob dies einen solch harten Eingriff in das
Eigentumsrecht rechtfertigen würde, wage ich zu bezweifeln.  
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