Verkaufe, was Du nicht hast
Von Manfred Godek
Durch Leerverkäufe lässt sich bei sinkenden Aktienkursen Geld verdienen. In den USA ist diese Methode populär. Hier zu Lande gehen Privatanleger leer aus - das Geschäft machen die Banken.
Selbst konservative deutsche Anleger haben in den letzten zwölf Monaten den Blick auf eine Tabuzone riskiert: auf das aktive Trading. Im Gegensatz zum Langfrist-Depot bedeutet es eine verstärkte Handelsaktivität, um aus den kurzfristigen Auf- und Abwärtsbewegungen von Aktien Rendite zu schöpfen. Vor dem aktuellen Hintergrund besonders reizvoll sind dabei die Möglichkeiten, Kursrückgänge in Gewinne umzumünzen.
Geläufig ist die Methode, Aktien im Kurshoch zu veräußern und zu niedrigeren Stückkosten zurückzukaufen. Dies führt zwar zu einem Zugewinn an Aktien, ist aber im Zeitraum fallender Kurse eine kapitalneutrale Transaktion. Die zweite Möglichkeit, die Verkaufsoption (Put), ist auf Grund ihres hochspekulativen Charakters nicht jedermanns Sache. Verfallstermin und Zeitwertverlust führen hier oft zum Misserfolg bis hin zum Totalverlust.
Ein Spiegelbild
Die dritte, dem breiten deutschen Publikum kaum bekannte Variante, sinkende Aktienkurse in Rendite zu verwandeln, ist der Aktienleerverkauf (Short Sell): Der Handel mit einem Papier, das man selbst gar nicht besitzt, sondern für diesen Zweck geliehen hat. Der Leerverkauf ist ein Spiegelbild des üblichen Aktienkaufs.
Beispiel für den üblichen Aktienkauf (Long Sell): Eine Aktie notiert bei 100 $. Anleger A ist der Meinung, dass sie demnächst bei 120 $ notieren wird und kauft das Papier. Geht seine Kurserwartung auf, so kann er das Papier mit einem Gewinn von 20 Prozent veräußern. Für den umgekehrten Fall hat der Anleger vorsichtshalber eine Stopp-Loss-Marke festgelegt, bei der die Aktie zu verkaufen ist, zum Beispiel bei einem Kurs von 90 $. Sinkt der Kurs, beträgt der Verlust maximal zehn Prozent.
Beispiel für den Aktienleerverkauf (Short Sell): Die Aktie notiert bei 100 $. Anleger B erwartet, dass der Kurs der Aktien demnächst auf 80 $ fallen wird. Er wird nun einen Leerverkauf der Aktie bei 100 $ durchführen, also die Aktie bei 100 $ verkaufen, ohne diese überhaupt zu besitzen. Wenn das Papier auf 80 $ absinkt, kauft der Anleger die zuvor mit 100 $ verkauften Papiere zurück und verbucht einen Differenzgewinn von 20 $ beziehungsweise 20 Prozent. Geht seine Prognose nicht auf und der Wert beginnt zu steigen, so wird er - ähnlich wie Anleger A - seinen Verlust begrenzen und die Aktie mit einem Verlust von zehn Prozent bei 110 $ zurückkaufen.
In den USA ist der Leerverkauf eine publikumsbreite Anlageform. Fast jede größere US-Wertpapierbank leiht ihren Kunden unentgeltlich Aktien aus - in der Regel marktbreite Standardwerte. Das Institut profitiert in Form von Ver- und Rückkaufspesen. Die Papiere müssen besichert sein, das heißt Aktien können maximal im Gegenwert des im Depot befindlichen Kapitals ausgeliehen werden. Der eigentliche Ausleih- beziehungsweise Rückgabevorgang ist nicht mehr als eine elektronische Buchung im betreffenden Kundenkonto.
Fehlende Transparenz
Ganz anders in Deutschland. Hier zu Lande treten ausschließlich Banken und andere Institutionelle als Short Seller auf. Die Börsen führen keine Statistik über Leerverkäufe, während zum Beispiel die US-Börsen Nasdaq und Nyse regelmäßig die zu einem bestimmten Stichtag offenen Shortpositionen im Internet veröffentlichen. Die mangelnde Transparenz lässt den Short Sell als Grauzone erscheinen, die er tatsächlich nicht ist. "Es gibt keine gesetzliche Bestimmung im Wertpapierhandelsgesetz, die den Leerverkauf untersagt", so Sabine Reimer, Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel. "In Deutschland fehlt ein Wertpapierleihesystem, mit dem das Privatkundengeschäft komfortabel und sicher abgewickelt werden kann", begründet Thomas Schlüter, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Banken, die Lücke. Vor allem gebe es keine Nachfrage. Ursache oder Wirkung?
Blockierende Banken
Die Banken blocken die Frage ab - offenbar auch aus Unwissenheit. Ein Wertpapier-Abteilungsleiter erklärt den Leerverkauf für gesetzwidrig, ein anderer lässt sich das Instrument erst einmal erklären. Einig ist man sich darin, dass der Leerverkauf, wie auch immer er im Detail funktionieren mag, in hohem Maße riskant sei.
Mit der Möglichkeit, Stopp-Loss-Marken zu setzen und nur mit Papieren short zu gehen, die zuvor tatsächlich geliehen wurden, wird das Risikoargument weitgehend entkräftet. Der Leerverkauf erscheint gegenüber der Option, die auf Grund ihrer Laufzeit immer ein kleines Aufgeld enthält und dadurch teurer als rechnerisch gerechtfertigt ist, sogar als risikoarm.
Banken unter sich
Vieles spricht dafür, dass es den Banken eher um die eigene Sicherheit geht. Verspekuliert sich ein Anleger, fühlt er sich in der Regel schlecht beraten und fordert Schadensersatz. Um dies zu vermeiden, müsste die Bank den Privatkunden wie beim Terminhandel sozusagen "durch Information in den Status der Geschäftsfähigkeit" versetzen. Der Kunde hätte vor dem einzelnen Auftrag eine schriftliche Erklärung zu unterzeichnen, die ihn auf die Risiken hinweist. Dabei könnte sogar zur Sicherheit ein Stopp-Loss-Mechanismus gleich mit vereinbart werden. Dies alles wäre natürlich ein recht aufwändiges Procedere - solange es keine Standards gibt.
Bei der Frage nach Problemen werden wie immer die Juristen fündig: Kann der Eigentümer einer Aktie, während er diese verliehen, also nicht mehr im Besitz hat, seine Papiere vor Ende der Leihfrist zurückfordern, um seine Aktionärsrechte auszuüben? Ist die Wertpapierentleihe steuerlich womöglich als Verkauf zu werten? Auch die rechtlichen Risiken, so der Abteilungsleiter Wertpapierleihe einer größeren Bank, stehe in keinem Verhältnis zu den Ertragschancen. "Bei der Wertpapierleihe brauchen Sie keinen Kundenberater, sondern einen Rechtsanwalt."
Im Gegensatz zum Kundenbereich weiß man im Eigengeschäft mit Leerverkäufen bestens umzugehen. Banken und große Fonds machen das Geschäft unter sich aus, um, wie es hinter vorgehaltener Hand heißt, die eigenen Risiken im Wertpapiergeschäft strategisch zu minimieren. Dass die Leihgebühren etwa der Telekom-Aktien und der von T-Online in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind - ein Indiz für vermehrte Leihnachfrage - spricht für einen regen Leihverkehr unter den Institutionellen. Warum soll der Privatanleger seine Risiken nicht strategisch steuern?
Die Voraussetzungen ließen sich schaffen, wie die Gründung der Deutschen Terminbörse Anfang der 90er Jahre gezeigt hat. Auf Betreiben des Geldgewerbes erhielten Privatkunden per Gesetzesänderung Zugang zu diesem Markt Für Leerverkäufe bedarf es nicht einmal eines neuen Gesetzes, sondern eines einheitlichen Standards - eines Wertpapierleihesystems.
In Deutschland bieten einige wenige private Vermögensverwalter wie die Düsseldorfer HPM Portfolio Management die Chance, je nach Lage am US-Markt durch Leerverkäufe den aktuellen Trend einer Aktie auszunutzen. Für das Gros der Anleger bleibt nur der Blick über den großen Teich.
Werbung