Monate zusammen:
Das Insolvenzverfahren läuft noch, siehe diese Meldung vom Amtsgericht Köln vom 13.05.14
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 317/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37790 eingetragenen VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Hans Peter Döhmen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Freitag,der 05.12.2014.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 01.11.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
75 IN 317/05
Amtsgericht Köln, 13.05.2014
Ferner die Aktionärsstruktur (Quelle Comdirect)
Aktionärsstruktur
Schröer 59,50%§
Streubesitz§30,29%
Xpensio GmbH 10,21%
Es sind gerade mal ca. 3,8 mio im Freefloat
Es wurden im Herbst 2013 bis ca. 6 cent alles aufgekauft....
In vorhergehenden Posts habe ich bereits Personen angesprochen die ordentlich VDN Aktien halten...
In den vergangenen Tagen wurde meiner Meinung nach wieder ordentlich gesammelt und mit kleinen Stückzahlen der Kurs nach unten "gedrückt"... Ich denke hier wird nach wie vor ordentlich gesammelt.
Zum Schluss: Meine Meinung, bitte lest euch selber mal rein und macht Euch Gedanken dazu. Im Moment rollt der Zug an, Fahrt wird etwas später aufgenommen...