1. Einreichung der Unterlagen / Prüfung durch das BaFin:
Nachdem die Bundesanstalt die Angebotsunterlage bekommen hat, prüft sie, ob die darin enthaltenen Angaben den Vorgaben des Gesetzes entsprechen. Sie kontrolliert, ob die geforderten Angaben vollständig sind und nicht offensichtlich gegen Vorschriften des WpÜG und entsprechenden Verordnungen verstoßen. Für diese Prüfung hat die BaFin zehn Werktage Zeit. Innerhalb dieser zehn Tage kann sie die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestatten oder untersagen. Stellt die BaFin Fehler in der Angebotsunterlage fest, kann sie dem Bieter eine Frist von fünf Werktagen zur Korrektur setzen, ehe sie das Übernahmeangebot untersagt. Hat die Bundesanstalt nach zehn Werktagen weder die Veröffentlichung gestattet noch das Angebot untersagt, darf der Bieter die Angebotsunterlage veröffentlichen.
(hierzu mehr am Ende des Postings)
2. Während der Angebotsfrist
Während der Angebotsfrist muss der Bieter regelmäßig den Stand seines Angebots im Internet veröffentlichen - und zwar bis zur letzten Woche der Angebotsfrist wöchentlich und in der letzten Woche täglich. Außerdem muss er unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und einer eventuellen weiteren Annahmefrist das Ergebnis des Übernahmeangebots veröffentlichen.
Quelle (dort gibts den kompletten Text und eine Grafik):
www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl
@Jessy: Wieso denkst Du, dass der Kurs während der Angebotsphase zwischen 6,20 und 7,00 EUR gehalten wird? Die Grenze ist nach unten bei 6,20 EUR, nach oben ist doch alles offen. Da Timm gar keine Anteile der "Freien" will, könnte ich mir vorstellen, dass in der (abratenden) Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat (Stellungnahme ist Pflicht) etwas drinstehen wird, das den Kurs beflügeln könnte.
Zur "Prüffrist" vom BaFin nochmal (Punkt 1): Am 20.10. wurden die Unterlagen an das BaFin übermittelt. Zählt man nun die Wochentage (Mo-Fr) ist morgen schon Tag 15. Ich habe Frau Scholl vor einigen Tagen gefragt, ob bisher irgendwelche Rückmeldungen vom BaFin gekommen sind, bzgl. Korrekturen o. ä. Die Auskunft war, dass es bisher keine Einwände oder Rückmeldungen gegeben hat. Abgesehen davon versteht man unter "Werktagen" meines Wissens Montag-Samstag, dann wären wir morgen schon deutlich über Tag 15 (bei 17 oder 18).
Mein Tip: Morgen, am 10.11., werden die Unterlagen veröffentlicht.
Nachdem die Bundesanstalt die Angebotsunterlage bekommen hat, prüft sie, ob die darin enthaltenen Angaben den Vorgaben des Gesetzes entsprechen. Sie kontrolliert, ob die geforderten Angaben vollständig sind und nicht offensichtlich gegen Vorschriften des WpÜG und entsprechenden Verordnungen verstoßen. Für diese Prüfung hat die BaFin zehn Werktage Zeit. Innerhalb dieser zehn Tage kann sie die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestatten oder untersagen. Stellt die BaFin Fehler in der Angebotsunterlage fest, kann sie dem Bieter eine Frist von fünf Werktagen zur Korrektur setzen, ehe sie das Übernahmeangebot untersagt. Hat die Bundesanstalt nach zehn Werktagen weder die Veröffentlichung gestattet noch das Angebot untersagt, darf der Bieter die Angebotsunterlage veröffentlichen.
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2. Während der Angebotsfrist
Während der Angebotsfrist muss der Bieter regelmäßig den Stand seines Angebots im Internet veröffentlichen - und zwar bis zur letzten Woche der Angebotsfrist wöchentlich und in der letzten Woche täglich. Außerdem muss er unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und einer eventuellen weiteren Annahmefrist das Ergebnis des Übernahmeangebots veröffentlichen.
Quelle (dort gibts den kompletten Text und eine Grafik):
www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl
@Jessy: Wieso denkst Du, dass der Kurs während der Angebotsphase zwischen 6,20 und 7,00 EUR gehalten wird? Die Grenze ist nach unten bei 6,20 EUR, nach oben ist doch alles offen. Da Timm gar keine Anteile der "Freien" will, könnte ich mir vorstellen, dass in der (abratenden) Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat (Stellungnahme ist Pflicht) etwas drinstehen wird, das den Kurs beflügeln könnte.
Zur "Prüffrist" vom BaFin nochmal (Punkt 1): Am 20.10. wurden die Unterlagen an das BaFin übermittelt. Zählt man nun die Wochentage (Mo-Fr) ist morgen schon Tag 15. Ich habe Frau Scholl vor einigen Tagen gefragt, ob bisher irgendwelche Rückmeldungen vom BaFin gekommen sind, bzgl. Korrekturen o. ä. Die Auskunft war, dass es bisher keine Einwände oder Rückmeldungen gegeben hat. Abgesehen davon versteht man unter "Werktagen" meines Wissens Montag-Samstag, dann wären wir morgen schon deutlich über Tag 15 (bei 17 oder 18).
Mein Tip: Morgen, am 10.11., werden die Unterlagen veröffentlicht.