Die Wertpapiere sind an die Wertentwicklung zweier Bezugsobjekte zueinander
gekoppelt. Die Wertpapiere bieten den Anlegern die Möglichkeit, nach bestimmten, im
Voraus festgelegten Tagen (die „Barrier-Bestimmungstage“) vor Fälligkeit der
Wertpapiere einen für jeden dieser Tage festgelegten Barbetrag zu erhalten, sofern an
einem Barrier-Bestimmungstag die Wertentwicklung des einen Bezugsobjektes (das
„Bezugsobjekt A“) seit Ausgabe der Wertpapiere die Wertentwicklung des zweiten
Bezugsobjekts (das „Bezugsobjekt B“) seit Ausgabe der Wertpapiere über einem
festgelegten Betrag (der „Barrier-Betrag“) liegt oder diesem entspricht. In diesem
Fall entspricht der Barausgleichsbetrag dem ursprünglichen Anlagebetrag zuzüglich
eines bestimmten Aufschlags, der umso höher ist, je später eine solche vorzeitige
Tilgung erfolgt. Damit sind die Anleger in der Lage, für ihre Anlagen eine Rendite zu
erhalten, die diesen Aufschlag widerspiegelt.
Werden die Wertpapiere nicht vorzeitig getilgt, erhalten Anleger bei Fälligkeit der
Wertpapiere einen Barbetrag, der dem ursprünglichen Anlagebetrag entspricht, sofern
die Differenz aus der Wertentwicklung des Bezugsobjekts A und der Wertentwicklung
des Bezugsobjekts B („Relative Wertentwicklung“) am festgelegten Bewertungstag
einen festgelegten Bestimmungsstand nicht unterschritten hat. Somit bieten die
Wertpapiere ein bestimmtes Maß an Schutz für den Fall, dass sich das Bezugsobjekt
B seit Ausgabe der Wertpapiere besser entwickelt als das Bezugsobjekt A.
Andernfalls berechnet sich der Barbetrag bei Fälligkeit anhand der Relativen
Wertentwicklung und Anleger partizipieren an dem Wert, um den die Wertentwicklung
des Bezugsobjekts A unter der Wertentwicklung des Bezugsobjekts B am
festgelegten Bewertungstag bleibt.
Die Bezugsobjekte sind zwei Indizes.
(b) Die Wertpapiere verbriefen das Recht auf Auszahlung des Barausgleichsbetrags bei
Fälligkeit. Der Barausgleichsbetrag ist davon abhängig, ob die Relative
Wertentwicklung an einem Barrier-Bestimmungstag über dem festgelegten Barrier-
Betrag in Bezug auf diesen Tag lag oder diesem entsprach (ein solches Ereignis wird
nachfolgend als "Knock Out" bezeichnet). Die Relative Wertentwicklung entspricht
der Differenz aus dem Quotienten aus dem Referenzstand des Bezugsobjekts A an
einem Tag und dem Referenzstand des Bezugsobjekts A zum oder um den Zeitpunkt
der Emission der Wertpapiere und dem Quotienten aus dem Referenzstand des
Bezugsobjekts B an einem Tag und dem Referenzstand des Bezugsobjekts B zum
oder um den Zeitpunkt der Emission der Wertpapiere.
Bei Eintritt eines Knock-Out entspricht der Barausgleichsbetrag dem in Bezug auf
einen solchen Barrier-Bestimmungstag festgelegten Betrag und die Wertpapiere
werden vorzeitig an dem jeweiligen Abwicklungstag getilgt.
Tritt kein Knock-Out ein und lag die Relative Wertentwicklung am festgelegten
Bewertungstag nicht unterhalb des Bestimmungsstands, so entspricht der
Barausgleichsbetrag einem festgelegten Betrag, der in etwa den ursprünglichen
Anlagebetrag widerspiegelt,
Tritt kein Knock-Out ein und lag die Relative Wertentwicklung am festgelegten
Bewertungstag unterhalb des Bestimmungsstands, so entspricht der
Barausgleichsbetrag der Summe aus einem festgelegten Betrag, der in etwa den
ursprünglichen Anlagebetrag widerspiegelt, und dem Produkt aus diesem Betrag und
der Relativen Wertentwicklung am Laufzeitende.
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Die Zahlung des Barausgleichsbetrags unterliegt dem Abzug bestimmter Steuern,
Abgaben und/oder Kosten.
Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Rendite ihrer Anlage
in die Wertpapiere von der Relativen Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem
Barrier-Bestimmungstag und am Laufzeitende abhängt sowie davon, ob die Relative
Wertentwicklung der Bezugsobjekte an dem festgelegten Bewertungstag unter dem
festgelegten Bestimmungsstand lag.
Anleger, die Wertpapiere am Ausgabetag kaufen und diese halten, erzielen eine
positive Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag, wenn die Relative
Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem festgelegten Barrier-Bestimmungstag
über dem Barrier-Betrag liegt oder ihm entspricht und somit ein Knock-Out eintritt.
Anleger, die Wertpapiere am Ausgabetag kaufen und diese über die gesamte Laufzeit
halten, erzielen keine Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag, wenn kein
Knock-Out eintritt, erleiden jedoch gleichzeitig keinen Verlust, wenn der
Bestimmungsstand an dem festgelegten Bewertungstag nicht unterschritten wurde. In
diesem Fall erhalten Anleger einen Barbetrag, der in etwa dem ursprünglichen
Anlagebetrag entspricht.
Anleger erhalten keine Rendite auf ihren Anlagebetrag und müssen mit einem Verlust
rechnen, wenn die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an jedem
festgelegten Barrier-Bestimmungstag niedriger ist als der festgelegte Barrier-Betrag in
Bezug auf diesen Tag oder diesem entspricht und gleichzeitig die Relative
Wertentwicklung an dem festgelegten Bewertungstag unter dem festgelegten
Bestimmungsstand lag.
Dementsprechend unterliegt eine Anlage in die Wertpapiere einer Anzahl von Risiken;
Anleger sollten sich entsprechend beraten lassen.
(c) Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie die
Wertpapiere am Ausgabetag kaufen und über die gesamte Laufzeit halten, dann einen
Totalverlust des ursprünglichen Anlagebetrags erleiden, wenn zum einen kein Knock-
Out eingetreten ist, das heißt die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an
einem Barrier-Bestimmungstag den festgelegten Barrier-Betrag nicht erreicht oder
überschritten hat, und zum anderen am Laufzeitende sich der Wert des
Bezugsobjekts B seit Ausgabe der Wertpapiere gegenüber dem Wert des
Bezugsobjekts A seit Ausgabe der Wertpapiere um mindestens 100 Prozent besser
entwickelt hat.
Die Wertpapiere garantieren nicht die Zahlung eines bestimmten Betrags oder das
Recht auf Rückzahlung des Ausgabepreises. Die Wertpapiere sehen keine andere
Rendite vor als die mögliche Barzahlung bei Fälligkeit. Insbesondere gibt es während
der Laufzeit der Wertpapiere keine regelmäßigen Zinszahlungen oder sonstigen
Ausschüttungen (z.B. Dividenden). Dementsprechend können Anleger nur dann eine
positive Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag erzielen, wenn der bei
Abwicklung erhaltene Barbetrag oder aber der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere
am Sekundärmarkt während der Laufzeit der Wertpapiere den ursprünglich für die
Wertpapiere gezahlten Betrag übersteigt. Anleger erhalten keine Zahlungen in Form
von Zinsen oder sonstigen Ausschüttungen (z.B. Dividenden), die auf oder in Bezug
auf die Bezugsobjekte gezahlt werden, und haben keine Ansprüche gegen den
Emittenten der Bezugsobjekte, in Bezug auf Bestandteile der Bezugsobjekte oder
gegen den Emittenten dieser Bestandteile.
(d) Der Marktwert der Wertpapiere während ihrer Laufzeit hängt vorwiegend von der
Wertentwicklung der Bezugsobjekte ab. Im Allgemeinen gilt: Verringert sich die
Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte und/oder besteht eine Markterwartung,
dass sich die Relative Wertentwicklung während der Restlaufzeit der Wertpapiere
verringern wird oder ist es unwahrscheinlich, dass die Relative Wertentwicklung der
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Bezugsobjekte an einem festgelegten Barrier-Bestimmungstag größer als der Barrier-
Betrag in Bezug auf diesen Tag ist oder diesem entspricht, wird der Marktwert der
Wertpapiere bei ansonsten gleichen Bedingungen voraussichtlich sinken.
Entsprechend gilt: Steigt die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte und/oder
besteht eine Markterwartung, dass die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte
während der Restlaufzeit der Wertpapiere steigen wird oder ist es wahrscheinlich,
dass die Relative Wertentwicklung der Bezugsobjekte an einem festgelegten Barrier-
Bestimmungstag über dem festgelegten Barrier-Betrag in Bezug auf diesen Tag liegt,
wird der Marktwert der Wertpapiere voraussichtlich steigen.
Weisen beide Bezugsobjekte eine ansteigende Korrelation auf, wirkt sich das - bei im
Übrigen gleichen Bedingungen - unter normalen Umständen negativ auf den Marktwert
der Wertpapiere aus.
Gleichzeitig kann die Schwankungsintensität (Volatilität) der Bezugsobjekte Einfluss
auf den Marktwert der Wertpapiere während der Laufzeit haben. Der Grad der
Marktvolatilität ist nicht nur ein Maßstab für die aktuelle Volatilität, sondern wird
weitgehend durch die Preise der Instrumente bestimmt, die den Anlegern Schutz
gegen Veränderungen der Marktvolatilität bieten. Die Preise dieser Instrumente werden
durch Angebot und Nachfrage an den Options- und Derivatemärkten im Allgemeinen
bestimmt. Diese Kräfte von Angebot und Nachfrage werden jedoch wiederum selbst
durch Faktoren wie aktuelle Volatilität, erwartete Volatilität, volkswirtschaftliche
Faktoren und Spekulation beeinflusst.
Weisen die beiden Bezugsobjekte eine ansteigende Korrelation auf, wirkt sich die
Volatilität unter normalen Umständen nur gering auf den Marktwert der Wertpapiere
aus. Zudem wird sich die Volatilität der Bezugsobjekte auf den Marktwert der
Wertpapiere voraussichtlich umso geringer auswirken, je weiter die Relative
Wertentwicklung über bzw. unter dem Barrier-Betrag liegt und so eine vorzeitige
Tilgung der Wertpapiere sehr wahrscheinlicher bzw. sehr unwahrscheinlich wird. Zum
Laufzeitende wird der Einfluss der Volatilität auf den Marktwert der Wertpapiere am
größten sein, wenn die Bezugsobjekte kaum korrelieren und die Relative
Wertentwicklung knapp oberhalb des Bestimmungsstands liegt, so dass unsicher ist,
dass die Relative Wertentwicklung den Bestimmungsstand erreichen bzw.
unterschreiten wird; in diesem Fall wird sich unter normalen Umständen eine hohe
Volatilität negativ auf den Marktwert der Wertpapiere auswirken.
Darüber hinaus wird der Marktwert der Wertpapiere unter anderem durch Zinssätze,
potenzielle Dividenden- oder Zinszahlungen in Bezug auf die Bezugsobjekte,
Wertpapierleihegebühren und Änderungen in der Methode zur Berechnung des
Standes der Bezugsobjekte beeinflusst. .
Der Wert der Bezugsobjekte an irgendeinem Tag ergibt sich aus dem Wert ihrer
Bestandteile am entsprechenden Tag. Veränderungen in der Zusammensetzung der
Bezugsobjekte und Faktoren (einschließlich der hier beschriebenen), die den Wert der
Bestandteile beeinflussen (können), beeinflussen den Wert der Bezugsobjekte und
können darum die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere beeinflussen.
Darüber hinaus unterliegen Anleger Wechselkursrisiken, wenn sich die
Abwicklungswährung von der Heimatwährung des Anlegers oder der Währung, in der
ein Anleger Zahlungen zu erhalten wünscht, unterscheidet.
Sinkt der Marktwert der Wertpapiere nach dem Erwerb von Wertpapieren unter den
Kaufpreis für diese Wertpapiere, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, dass der
Marktwert der Wertpapiere während der verbleibenden Laufzeit wieder auf oder über
den Kaufpreis steigt.
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Barausgleichsbetrag:
Ist, in Bezug auf jedes Wertpapier, ein von der Berechnungsstelle
wie folgt bestimmter Betrag:
1) wenn die Relative Wertentwicklung nach Feststellung der
Berechnungsstelle an einem Barrier-Bestimmungstag größer
als der Barrier-Betrag war oder diesem entsprach ("Knockout"):
a) tritt in Bezug auf den Ersten Barrier-Bestimmungstag der
Knock-Out ein EUR 112,50, oder
b) tritt in Bezug auf den Zweiten Barrier-Bestimmungstag der
Knock-Out ein, EUR 125,00, oder
c) tritt in Bezug auf den Dritten Barrier-Bestimmungstag der
Knock-Out ein, EUR 137,50, oder
d) tritt in Bezug auf den Vierten Barrier-Bestimmungstag der
Knock-Out ein, EUR 150,00, oder
e) tritt in Bezug auf den Letzten Barrier-Bestimmungstag der
Knock-Out ein, 162,50, oder
2) wenn kein Knock-Out eingetreten ist:
a) wenn die Relative Wertentwicklung nach Feststellung der
Berechnungsstelle an dem Bewertungstag kleiner als der
Bestimmungsstand war:
ein Betrag, der der Summe entspricht aus
(i) EUR 100 und
(ii) dem Produkt aus EUR 100 und der Relativen
Wertentwicklung am Bewertungstag
jedoch mindestens null;
b) wenn die Bedingungen unter a) nicht erfüllt sind, einem
Betrag von 100 Euro.
Der Barausgleichsbetrag wird auf zwei Dezimalstellen in der
10
Abwicklungswährung gerundet, wobei 0,005 abgerundet wird.