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dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: EU-Gericht kippt deutsches Glücksspiel-Monopol
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das deutsche Monopol für Lotto, Sportwetten und
andere Glücksspiele gilt ab sofort nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) entschied am Mittwoch überraschend, die Monopolregelung des
Staatsvertrages von 2008 sei 'nicht mehr gerechtfertigt'. Sie verstoße gegen die
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die höchsten EU-Richter begründeten
in Luxemburg ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich
genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene also nicht
mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte.
Die EU-Richter waren in insgesamt acht Fällen von Gerichten in
verschiedenen Bundesländern angerufen worden, um vorzuentscheiden, ob die
deutsche Monopolregelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Der Gerichtshof der
Europäischen Union legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung 'nicht
weiter angewandt werden darf', bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme.
Grundsätzlich dürfe ein EU- Land den freien
Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit
beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle, argumentierten die Richter.
Mit einem Monopol sei dieses Ziel leichter zu erreichen als mit einer völligen
Marktöffnung. Auch müssten nicht alle Glücksspiele gleich behandelt werden.
Nun müssen deutsche Gerichte über die Klagen privater Anbieter
gegen das Monopol entscheiden. Die Justiz habe aber 'Grund zu der
Schlussfolgerung, dass 'die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in
kohärenter und systematischer Weise begrenzt'. So betrieben die Inhaber der
staatlichen deutschen Monopole 'intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den
Lotterien zu maximieren'. Sie entfernten sich damit 'von den Zielen, die das
Bestehen dieser Monopole rechtfertigen'.
Außerdem erlaubten die deutschen Behörden Kasino- und
Automatenspiele, die nicht dem Monopol unterlägen, aber 'ein höheres
Suchtpotenzial aufweisen'. Mit dieser Politik lasse sich 'das präventive Ziel
des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen'. Daher könne das Monopol nicht mehr
gerechtfertigt werden.
Die EU-Richter wichen mit ihrem Urteil (Rechtssachen: C-316/07;
C-358/07; C-359/07), C-360/07; C-409/07; C-410/07; C-46/08) vom Gutachten des
Generalanwaltes ab, dem sie in den meisten Fällen folgen. Der Generalanwalt
hatte in seinen Schlussanträgen das Monopol als gerechtfertigt bezeichnet,
'sofern das dem Monopol unterliegende Spielangebot geringer ist als es bei einem
privaten Dienstleistungserbringer bestehen könnte'./eb/DP/ep