Wenn Du mal lachen kannst ! Es steht ganz klar definiert und Du lässt mal einfach was weg !
Tut man nicht !
Ich stell Deinen Text hier nochmal ein:
30h Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln
(1) Es ist verboten, ungedeckte Leerverkäufe in
1. Aktien
2. Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtlichen
Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren gesetzliche
Währung der Euro ist, ausgegeben wurden,
die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, zu
tätigen. 37 des Börsengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Dies gilt nicht für
Aktien von Unternehmen mit Sitz im Ausland, sofern die Aktien nicht ausschließlich
an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Ein
ungedeckter Leerverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer der in Satz 1 genannten
Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige Geschäft abgeschlossen wurde,
1. nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist und
2. keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf
Übereignung einer entsprechenden Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung hat.
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wphg/gesamt.pdf
Noch Fragen? - JAAAAAAAAAAAAAA !
Wenns denn so, wie Du hier fälschlicherweise behauptest, verboten wäre, warum wurde denn dieser Satz
"Ein ungedeckter Leerverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer der in Satz 1 genannten
Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige Geschäft abgeschlossen wurde,"
überhaupt eingebracht ??
Wenn denn Leeverkäufe verboten wären, warum denn die Zeitschiene bis zum Tagesende ?? - Ist doch ein Widerspruch in der Sache ???
.. aber lach Du ruhig weiter! Lachen ist gesund !
Hoffentlich lachst Du nächste Woche auch noch, wenn entgegen Deiner Erwartung, der Kurs steigt und .......
.. weißt bestimmt, was ich meine :)