Das sollte es normalerweise sein, ja. Das heißt aber nicht, dass das Gericht auf schriftliche Auskunftsersuchen reagiert.
Da muss schon jemand vor Ort recherchieren, oder aber - so denn vorhanden - einen "Internetaushang" des LG Gießen bemühen. Aber da stehen nur die kurzfristig terminierten Verfahren drauf, bzw. drin. Ich kann nicht beurteilen, in welchen Zeitfenstern das Gericht hier verhandelt hat. Kann ja auch noch in den Schuhen eines schriftlichen Vorverfahrens gesteckt haben.
Ich kenne auch nicht den Stand des Verfahrens.