Teure Firmenwagen - günstiger mit Fahrtenbuch

Beitrag: 1
Zugriffe: 3.622 / Heute: 1
jack303:

Teure Firmenwagen - günstiger mit Fahrtenbuch

 
17.02.03 08:05

Von Lutz Schumann

16. Februar 2003 Bundesfinanzminister Hans Eichel hat eine neue Einnahmequelle entdeckt: die Firmenwagenfahrer. Für die private Nutzung mussten sie schon immer Steuern zahlen. Doch die rot-grüne Bundesregierung will die Privatnutzung eines Dienstwagens von einem Prozent des Listenpreises auf 1,5 Prozent anheben - also um happige 50 Prozent verteuern.

Wie Lutz Schumann, Herausgeber des monatlich erscheinenden Steuer-Schutzbriefs (www.steuer-schutzbrief.de), schreibt, können sich Firmenwagenfahrer aber zu viel gezahlte Steuern privat zurückholen.

Wer einen Firmenwagen privat fährt, muss den so genannten geldwerten Vorteil versteuern -  entweder pauschal oder per Fahrtenbuchnachweis. Die meisten Fahrer scheuen den Aufwand, über jeden gefahrenen Kilometer, das Ziel und den genauen Grund der Fahrt penibel Buch zu führen. Auch Arbeitgeber bevorzugen die Pauschalmethode, ist sie doch mit dem geringsten Aufwand für die eigene Buchhaltung verbunden.

Doch Firmenwagenfahrer, die nur wenige Kilometer privat fahren (weniger als rund 35 Prozent der Jahreskilometer), zahlen bei der Pauschalmethode drauf - auch ohne die noch nicht endgültig beschlossene 50-prozentige Steuererhöhung.

Mehrere hundert Euro im Monat fällig

Sollte die durchkommen, werden sie noch einmal kräftig zur Kasse gebeten. Dann müssen sie pro Monat pauschal nicht nur ein Prozent, sondern 1,5 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs (inklusive aller Extras und der Mehrwertsteuer) versteuern. Für die tägliche Fahrt zur Arbeit sind weitere 0,03 Prozent des Listenpreises (inklusive aller Extras und der Mehrwertsteuer) pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstelle fällig. Spitzenverdiener bezahlen so für die private Nutzung eines Mittelklassewagens schnell zwischen 300 und 500 Euro Mehr-Steuern pro Monat.

Hier eine Beispielrechnung. Gefahren wird ein BMW 525i touring, der laut Liste 42.000 Euro einschließlich Sonderausstattung gekostet hat. Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz beträgt 15 Kilometer an 20 Fahrten pro Monat. 30 Prozent aller Fahrten mit dem Wagen dienen privaten Zwecken. Angenommen werden 25.000 Kilometer Gesamtfahrleistung im Jahr und Betriebskosten von 0,592 Euro (Quelle: ADAC).

Pauschal berechnet - Geld verschenkt

Die Steuer kann auf zwei Arten berechnet werden. Bei der pauschalen Kalkulation werden 1,5 Prozent des Listenpreises auf zwölf Monate umgerechnet, dies ergibt Steuern von 7.560 Euro. Diese Zwischensumme wird addiert mit dem Betrag, der für die gefahrenen Kilometer anfällt, in diesem Fall 15 Kilometer mal zwölf Monate mal 0,03 Prozent, also 2.268 Euro. Macht unter dem Strich einen steuerpflichtigen Privatanteil von 9.828 Euro, auf den Steuern zu leisten sind, etwa 50 Prozent bei Spitzenverdienern, was hier zu zahlende 4.914 Euro ausmacht.

Bei der Fahrtenbuch-Methode werden jährliche Kosten in Höhe von 14.800  Euro ausgegangen. Der steuerpflichtige Privatanteil von 14.800 Euro, hier 30 Prozent laut Fahrtenbuch, beträgt 4.440 Euro. Darauf werden die inividuellen Steuern fällig, in diesem Fall zu zahlende 2.220 Euro.

Im Vergleich zur Pauschal-Methode ergibt sich ein Steuervorteil von 2.694 Euro, die der Dienstwagennutzer spart. Fazit: Mit einem Fahrtenbuch lässt sich so mancher Steuer-Euro sparen. Dabei gilt: Je teurer der Firmenwagen und je geringer die Privatnutzung, desto größer ist der Vorteil.

Geräte erleichtern die Ermittlung der Privat-Kilometer

Doch was tun, wenn sich die Firma sperrt und nur die Pauschalmethode anwendet? Was nur wenige Firmenwagenfahrer wissen: Selbst wenn sich ihr Arbeitgeber gegen die Fahrtenbuch-Methode ausspricht, können sie privat ein Fahrtenbuch führen und sich die zu viel gezahlten Steuern am Jahresende vom Fiskus zurückholen.

Zugegeben, eine zeitaufwändige Angelegenheit, wenn man das klassische Fahrtenbuch, etwa das ADAC Bordbuch (Preis: 5 Euro), wählt. Doch es gibt heutzutage elektronische Geräte, die einen Großteil der lästigen Schreibarbeit für den Fahrer erledigen.  Folgende Gerätealternativen gibt es:

1. Tachowellen-Geräte: Die Geräte sind etwas größer als ein Handy, werden an die Tachowelle des Autos angeschlossen und messen die gefahrenen Kilometer. Außerdem zeichnen sie automatisch das Datum auf. Über eine Tastatur gibt man Grund und Ziel ausformuliert oder verkürzt ein. Die Daten werden auf einer Chipkarte gespeichert und am PC im Büro oder zu Hause ausgelesen. Dort ergänzt der Fahrer fehlende Infos (Ziel und Grund der Fahrt, Route etc.). Die Geräte kosten mit Software und Chipkartenleser 680 bis 1.050 Euro, der Einbau vom Fachmann etwa 100 Euro.

2. GPS-Geräte: Die komfortabelste Variante beim Fahren sind GPS-Geräte. GPS heißt “Global Positioning System“ und bestimmt über Satelliten die Position des Empfängers. Die Software im Fahrzeug zeichnet die Bewegung des Firmenwagens fast hausnummerngenau auf. Der Fahrer braucht erst am Computer zu ergänzen, dass er in der “Weberstraße 13 bis 17“ den Kunden Müller besucht hat. GPS-Systeme kosten rund 1.200 Euro, einschließlich Straßenkarten-CD-ROM für Deutschland. Die Karten anderer Länder kosten pro CD 100 bis 250 Euro. Werkstätten nehmen für den Einbau etwa 100 Euro.

3. Minicomputer: Auch für die Minicomputer von Palm gibt es jetzt ein GPS-Fahrtenbuch. Es arbeitet nicht mit Straßenkarten, sondern mit Städtenamen und Kreisen. Liegt das Ziel im Umkreis, weist das Programm den Stadtnamen zu; neue Namen merkt es sich. Die Software kostet 99 Euro, ein zusätzlicher GPS-Empfänger 150 bis 400 Euro.

Klare Richtlinien aus Berlin

Vorsicht: Im Internet gibt es Excel-Sheets, die als Fahrtenbuchersatz angepriesen werden. Die damit erzeugten Fahrtenbücher erkennt der Fiskus nicht an.

Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums müssen diese Geräte sämtliche erforderlichen Daten speichern, die auch für ein manuelles Fahrtenbuch vorgeschrieben sind (Datum, Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt, Fahrtziel, Grund der Fahrt und eventuell Fahrtroute). Außerdem dürfen gemachte Eintragungen nicht mehr gelöscht oder verändert werden.

Eine Liste der Hersteller elektronischer Fahrtenbücher können FAZ.NET-Leser kostenlos anfordern unter email-service@steuer-schutzbrief.de, Stichwort: Fahrtenbuch.

Gerätekauf über Steuererstattung finanzieren

Am Jahresende errechnet der Firmenwagenfahrer anhand seines lückenlos geführten Fahrtenbuchs den exakten prozentualen Privatanteil. Außerdem benötigt er die Kosten, die sein Firmenwagen in den zurückliegenden zwölf Monaten verursacht hat (Benzin, Öl, Reparaturen, Versicherung, Kfz-Steuer, Inspektionskosten und Abschreibung). Vorteil für die Firma: Diese Informationen lassen sich ohne großen Aufwand und Mühe aus den Buchführungsunterlagen ablesen, meist gar auf Knopfdruck.

Steuerpflichtig ist nur der Privatanteil an den Fahrzeugkosten, in unserem Beispiel 30 Prozent von 14.800 Euro, also 4.440 Euro. Mittels Pauschal-Methode hat der Fahrer in den zurückliegenden Monaten jedoch meist erheblich mehr versteuert. Die Differenz dazu (in unserem Beispiel 9.828 Euro - 4.440 Euro = 5.388 Euro) setzt er als Werbungskosten in seiner Steuererklärung ab und freut sich über eine entsprechende hohe Steuererstattung.

Übrigens: So rechnet sich selbst der Kauf eines elektronischen Fahrtenbuchs nach nur einem Jahr - zumal sich das Finanzamt auch noch an den Anschaffungskosten eines solchen Geräts beteiligt - in Form Steuern sparender Werbungskosten.

Text: @thwi
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--