Ich glaube, Du vermischst da wieder mal verschiedene Dinge. Vielleicht nicht aus Unwissenheit, aber möglicherweise aus Garstigkeit. Dieser Satz lässt mich das vermuten:
„Ich glaube, dass du extremen Scheiß redest. So wie immer in deiner Traumwelt.“
Du solltest nach 02:00 Uhr morgens besser nix posten, Du verlierst dabei ganz offensichtlich die Selbstkontrolle.
Willst Du wirklich im Detail darüber diskutieren? Solche juristischen Spitzfindigkeiten möchtest Du hier ausdiskutieren? ;-)
Dann solltest Du Dich zuerst (siehe Definitionen unten) daran erinnern, dass Du mit dem Kauf eines Fahrzeugs der Eigentümer des Gefährt wirst.* Wenn Du es Deiner Tochter aber gibst, damit sie abends mit FreundInnen ins Kino fahren kann, befindet es sich in ihrem Besitz.*
Wenn Deine Tochter dabei mit 85 km/h in der Stadt geblitzt wird, und da nur 50 km/h erlaubt ist, interessiert es den Gesetzgeber aber nicht, wer der Eigentümer, und wer der Besitzer ist, sondern unterscheidet zwischen Halter und Fahrer. Der Halter erhält bei der ersten Zulassung des Fahrzeuges, i.d.R. beim Kauf, beides, die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Teil II verbleibt normalerweise beim Eigentümer, Teil I führt der Fahrer mit sich.
Mietest Du ein Fahrzeug, erhälst Du immer nur Teil I, weil dieser bereits ausreicht, um das rechtmäßige Führen des Fahrzeuges nachzuweisen. Selbiges sollte man tun, wenn man sein Fahrzeug privat verleiht - Deiner Tochter solltest Du also den Teil I mit dem Schlüssel übergeben.
Wenn für die Geschwindigkeitsüberschreitung kin Beweisfoto vorliegt, wird sich die Polizei an Dich wenden, an den Halter. Und wenn Du Deine Tochter nicht verpfeifen möchtest, übernimmst Du die Strafe, also das einmonatige Fahrverbot auf Deine Kappe. Wenn sie ihren Führerschein auf Probe hat, wäre das für sie sicher folgenreicher. Andernfalls sagst Du: sorry, liebe Behörde, ich war es nicht, es war meine Tochter. Dann muss sie es selber ausbaden.
Soweit dürfte das ja bekannt sein.
Vorliegender Fall:
Hier findest Du die Bedienungsanleitung des Model S.
www.tesla.com/sites/default/files/...europe_de_de.pdf#page111
Auf Seite 111 Sieht man die Einstellungen, leider nicht mit dem Reiter Sicherheit. Darunter (mangels Tesla muss ich da spekulieren) befindet sich auch die Einstwllung, unter der man den remote Zugriff durch die Tesla App festlegen kann. Siehe dazu Seite 112, Punkt 5: Sicherheit.
„Verschiedene Sicherheitsfunktionen ein- und ausschalten:
...
Fernzugri durch die mobilen Anwendungen von Tesla (siehe Mobile App auf Seite 143).“
Da steht dann: „- Positionsbestimmung des Model S mit Wegbeschreibung oder Nachverfolgung der Fahrtstrecke auf einer Karte“
Um diese App zu nutzen, muss sie mit den Login Daten des Eigentümers verknüpft werden - erst dann erhält man den Remotezugriff.
Die Frage, ob jemand, der das Auto im Besitz hat, also sich ans Lenkrad setzen kann, und dann über die Konfiguration die Trackingfunktion ohne Kenntnisse der Login Daen abschalten kann, würde ich als unwahrscheinlich ansehen.
Das wäre aus meiner Sicht grob fahrlässig, weil dadurch die eigentliche Sicherheitsfunktion (Fahrzeug gestohlen, aktueller Standort?) ausgehebelt würde.
Das bedeutet: verleiht der Eigentümer seinen Tesla, muss er entscheiden, ob er dem Mieter (oder eben die Tochter) auf dessen Smartphone die Logindaten einträgt, so dass sie die Konfiguration inkl. Positionsbestimmung ändern kann. Das Password muss dabei nicht übergeben werden - App laden, Logindaten rein, fertig.
Das Risiko trägt dann der Eigentümer - würde Deine Tochter die Positionsbestimmung ausschalten, und der Tesla wird entwendet, wäre das eher suboptimal.
Ich würde diese Funktion bei einem 100.000 Euro Auto definitiv nicht abschalten.
Es liegt eben an Dir, ob Du Deine Tochter trackst. Und das solltest Du, aus moralischen Gründen, eben nicht tun.
Im vorliegenden Daimler/Kleinunternehmer (Verleiher) Fall: Der Eigentümer ist der Kleinunternehmer. Der hat den Wagen an Sixt vermietet, mit den bekannten Nutzungseinschränkungen - und hat über die Fernsteuerung und seinen Account die Möglichkeit diesen zu tracken.
Ich sehe da kein Problem, weil er ja der Eigentümer bleibt, und im Problemfall der Gesetzgeber sich als Halter mit Strafzetteln an ihn ,wenden‘ wird.
Der Mieter des Fahrzeug ist dann für die Dauer der Miete der „Besitzer“ - weil sich das Fahrzeug in seiner Gewalt befindet, und er darüber verfügen kann. Man erhält ja auch bei einer Miete eines herkömmlichen Fahrzeugs nicht den Fahrzeugbrief (Teil II), sondern nur den Fahrzeugschein (Teil I). Und den Schlüssel.
Und nun die Spitzfindigkeit: wäre ich der Vermieter, und ich denke, dass das aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend geboten ist, würde ich im Mietvertrag explizit auf die Positionsbestimmung hinweisen, und das Tracking als Möglichkeit erwähnen. Damit ist transparent, dass ich als Eigentümer das tun kann, und wenn dem Mieter das nicht gefällt, mietet er eben nicht.
Da die Bedingugen vor Unterzeichnung klar und transparent wären, entfiele Deine ganze ‚Moraldebatte‘. Daran wäre dann auch nichts sittenwidrig.
Zudem solche Einschränkungen bei Großen Autoverleihern wie Sixt nichts Ungewöhnliches sind. Im Gegenteil, sie schränken sehr gerne die Nutzung ein (keine Auslandsfahrten, paved roads bei SUVs, keine Rennen bei sportlichen Limousinen etc.).
Daher muss a. Sixt klar gewesen sein, dass diese Tracking Funktion besteht - der Vertrag wurde zwischen dem Kleinunternehmer und Sixt geschlossen. Wenn Sixt sauber gearbeitet hat, haben sie mindestens die Klauseln des Mietvertrages mit dem Kleinunternehmer 1:1 übernommen, so dass sie abgesichert sind.
Ob das in Daimlers Mietvertrag mit Sixt steht, wissen wir nicht. Falls das da nicht steht, hätten sie Grund auf Sixt sauer zu sein. Nicht, weil das Daimlers Vorgehen rechtfertigen würde, sondern weil die Transparenz fehlen würde. Sixt ätte dann ebenfalls Verantwortung, die über das reine Weitervermieten hinausgeht. Sie hätten bzgl. Daimler ein datenschutzrechtliches Problem.
Falls das aber passiert ist, also die Positionsbestimmung im Mietvertrag erwähnt ist, wüsste Daimler über die Positionsbestimmung und Trackingfunktion Bescheid, und wäre sehr, sehr dumm gewesen, dass sie das dennoch durchgezogen haben.
In diesem Fall hätten sie einfach gepokert - ‚Der wird das schon nicht tun, ist doch nur ein Kleinunternehmer‘. Oder aber es war ihnen egal, ‚Was soll der schon machen‘, passiert doch nix.
Wie gesagt, ich habe keinen Tesla, aber aus diesen Informationen schließe ich das eben Beschriebene.
Vergleich iPhone und ‚Find my Phone‘ Funktion: dient als indirekter Diebstahlschutz, allein durch die Tatsache, dass man diese Option einschalten kann (Opt-in, wird von Apple empfohlen), ging die Zahl der Überfälle/Diebstähle in den USA schlagartig zurück.
Dabei ist das System zweistufig: diese Funktion ist mit meiner Apple-ID verknüpft, und diese ist mit mir persönlich und mit meinem Apple Account eindeutig verknüpft. Nur ich habe die entspechenden Login Informationen, und kann die ‚Find my Phone‘ Funktion aktivieren oder deaktivieren. Das ist auch gut so, da es mein iPhone ist.
Unabhängig davon könnte ich Dir mein iPhone aber leihen - nachdem ich in den Einstellungen auf einer anderen Ebene bestimmte Einschränkungen definiert habe, z.B. darf keine Apps kaufen, herunterladen oder löschen, darf bestimmte Apps nicht nutzen (Banking) etc.
Du wärst dann zwar der Besitzer, aber hättest echte Einschränkungen. Und wenn ich nett wäre, wüede ich Dir auch sagen, dass die Find my Phone Funktion eingeschaltet ist. Du könntest das aber auch selber überprüfen, sie wird einem angezeigt - nur abschalten könntest Du sie nicht.
Damit wäre aber alles geklärt. Ich hätte Dir mein iPhone geliehen, und müsste mir keine Sorgen machen, dass Du damit Unsinn machst - und wenn es verloren ginge, oder gestohlen würde, wäre es so, als würde mir das passieren. Der Rest ist Vertrauenssache.
Du selber wüsstest, dass die Position bestimmt werden kann, und würdest Dich darüber freuen ENDLICH mal ein Qualitätssmartphone testen zu können - nach etlichen Windows Phone Jahren wüsstest Du das zu schätzen.
Durch den einfachen Hinweis, dass ‚Find my Phone‘ aktiv ist, wäre auch datenschutzrechtlich alles transparent. Und an Mir läge es nicht zu neugierig zu sein, und Deine Privatsphäre zu respektieren.
Alle wären zufrieden.
Da ich die Tesla Software Ingenieure für intelligent halte, nehme ich an, dass sie das ähnlich mehrstufig aufgezogen haben. Aber da ich keinen Tesla habe, bleibt das nur eine Spekulation. Wie detailliert die Einstellmöglichkeiten sind, das weiß ich nicht.
Die Bildchen von den Belastungsstrecken Daimlers waren jedenfalls recht eindrucksvoll - wie im Abschnitt zur Tesla App steht, geht ja explizit die „Nachverfolgung der Fahrtstrecke auf einer Karte“.
Das hätte Daimler wissen können - sie hätten nur das Tesla Model S Handbuch lesen müssen ... es ist im Internet für jeden frei verfügbar. ;-)
So gesehen, ist die Dummheit bei Daimlers Ingineuren dann doch sehr beträchtlich. Selbst wenn sie die eigentlichen Verträge nicht gesehen haben sollten.
Großer Patzer. Mega großer Patzer. Erst recht, weil ihnen das mit dem Post Lieferwagen erst einige Monate zuvor passiert ist.
Der Druck das dennoch zu riskieren, der muss enorm gewesen sein. Tja, passiert, wenn die Schubladen leer sind. Da geht man dann Risiken ein. ;-)
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* Here we go: Wikipedia weiß Rat.
„Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gütern zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze.“
„Besitz (lat. possessio) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch dann, wenn die Sache gemietet oder unrechtmäßig angeeignet ist.“