Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der außerordentlichen Hauptversammlung der TELES AG am 13.12.2004 haben die Aktionäre der TELES beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von damals 45.854.140,00 € durch Verringerung des auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital von 2 € auf 1 € herabzusetzen und den herabgesetzten Betrag an die Aktionäre auszuzahlen.
Einzelheiten hierzu finden Sie in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.12.2004.
Die Hintergründe dieses Beschlusses sind in unserer Ad-hoc-Mitteilung vom 01.11.2004 dargelegt worden.
Die bereits zum damaligen Zeitpunkt vorhandene hohe Eigenmittelausstattung der TELES ist durch den Verkauf ihres WebHosting-Geschäftsbereichs an freenet noch einmal deutlich gestiegen — vgl. dazu unseren Bericht zum Q1/2005.
An dieser Stelle möchten wir Sie nun über weitere Einzelheiten zu dieser ersten Zahlung informieren:
1) Wann erfolgt die Zahlung?
Die Zahlung erfolgt am 07.07.2005.
2) Wer kommt in den Genuss der Zahlung?
Es kommen diejenigen Personen in den Genuss der Zahlung, die nach Börsenschluss am 06.07.2005 — dem so genannten Trenntag — Aktionäre von in Umlauf befindlichen Aktien unserer Gesellschaft sind.
Soweit also bis dahin — infolge von Verkauf/Kauf etc. — TELES-Aktien von Ihnen oder an Sie übertragen werden, gehen mit der Übertragung der TELES-Aktien auch die entsprechenden Ansprüche auf die Zahlung über.
3) Wie hoch ist die Zahlung und wie erfolgt deren steuerliche Behandlung in Deutschland?
Insgesamt werden 22.927.070,00 € ausgezahlt. Dies ergibt einen Auszahlungsbetrag von 1,0896 € pro im Umlauf befindlicher Aktie.
Die Zahlung erfolgt technisch analog einer Dividendenzahlung. Nach unserer Ansicht unterliegt die Zahlung in Höhe von 1,00€/Aktie als Kapitalrückzahlung keinerlei Besteuerung. Der über 1,00€/Aktie hinausgehende Betrag der Zahlung ist auf Basis der vorläufigen steuerlichen Veranlagung der Gesellschaft auch steuerlich wie eine Dividende zu behandeln, weshalb in entsprechendem Umfang Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag einzubehalten sind.
4) Muss der Aktionär etwas veranlassen?
Nein. Die Zahlung erfolgt entsprechend der Auszahlung einer Dividende. D.h. es erfolgt eine automatische Gutschrift auf dem Konto.
Quelle:
www.teles.de
Grüße
-hippeland-