STRAFBAR ist über Firmen falsche angaben

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grenke:

STRAFBAR ist über Firmen falsche angaben

 
20.06.02 15:43
Die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenkurse zu beeinflussen, ist nach deutschem Recht strafbar (§ 88 Börsengesetz) und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.

(quelle Ariva)

gruß Grenke
Absauger:

also wenn ich die Wahrheit hören müßte

 
20.06.02 15:48
hätte ich glaube ich mächtig Angst.

Wer sagt die Unwahrheit?

fG
007Bond:

da müssen ja bald die Gefängnisse

 
20.06.02 15:57
wegen Überfüllung geschlossen werden, wenn ich mir frühere Meldungen einiger Unternehmen des NEMAX anschaue (z.B. Comroad, LBC -> Kim Schmitz, Advanced Medien, Kinowelt, usw.) ;-)

Oder drohen Beteiligten hier nur geringe Geldstrafen?!
007Bond:

Noch vergessen:

 
20.06.02 16:01
DAX-Unternehmen wie beispielsweise die Deutsche Telekom (wie war das nochmal mit den Immobilienwerten ... aber das ist ja sicher schon lange in Vergessenheit geraten).
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