Steuer auf Kursgewinne ab 2001 halbiert

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vanSee:

Steuer auf Kursgewinne ab 2001 halbiert

 
02.01.00 18:00
  Steuer auf Kursgewinne ab 2001 halbiert

  Wer sein Geld in Aktien anlegt, soll ab 2001 auch innerhalb der zwölfmonatigen
  Spekulationsfrist erheblich weniger Steuern als bisher zahlen. Das Bundesfinanzministerium in
  Berlin bestätigte, dass auch Aktiensparer von einer Neuregelung im Rahmen der für 2001
  geplanten Unternehmenssteuerreform profitieren werden. In der Regel dürfte sich die Steuerlast
  auf Kursgewinne in etwa halbieren. Die Steuererleichterung beruht auf dem so genannten
  Halbeinkünfteverfahren. Es soll im kommenden Jahr an die Stelle einer komplizierten
  Verrechnungsregelung zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Erlösen aus
  Firmenverkäufen treten. Davon profitieren auch Kleinaktionäre bei Dividendenzahlungen und der
  Veräußerung von Unternehmensanteilen in Form von Aktien. Wie eine Sprecherin des
  Finanzministerium erläuterte, müssen Aktionäre danach nur noch die Hälfte realisierter
  Kursgewinne versteuern. Das heißt: Verkauft ein Anleger ein Aktienpaket vor Ablauf eines
  Jahres nach dem Kauf mit 5.000 DM Gewinn muss er davon in Zukunft statt des gesamten
  Betrages nur noch 2.500 DM mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser richtet sich
  nach der Höhe aller Einkünfte eines Jahres. Die übrigen 2.500 DM müssen dagegen nicht mehr
  versteuert werden. Hält ein Anleger eine Aktie mindestens ein Jahr, bleiben Kursgewinne
  weiterhin generell steuerfrei. Außerdem bleibt es beim jährlichen Freibetrag von 1.000 DM für
  Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist. Auch die Besteuerung von Dividendenzahlungen auf
  Aktien wird sich durch das Halbeinkünfteverfahren erheblich verringern. So sollen diese
  Ausschüttungen im Rahmen der Sparerfreibeträge nur noch mit der Hälfte der jeweiligen Beträge
  berücksichtigt werden. Für einen ledigen Aktionäre bleiben damit Dividenen bis 6.000 DM und
  für Verheiratete bis zu 12.000 DM pro Jahr steuerfrei.
blub:

Re: Steuer auf Kursgewinne ab 2001 halbiert

 
02.01.00 23:28
Gilt das fuer jeden in 2001 realisierten "Speku Gewinn"?
Also fuer Aktien, die ich in 2000 kaufe und in 2001 verkaufe??
newbie:

Re: Steuer auf Kursgewinne ab 2001 halbiert

 
03.01.00 13:22
kleine Anmerkung am Rande : bei den Spekulationsgewinnen existiert nur eine Freigrenze von 1000 DM, nicht ein Freibetrag. Der Unterschied ist, daß ein Freibetrag auch beim Überschreiten der Grenze erhalten bleibt, während hingegen beim Überschreiten der Freigrenze sämtliche Spekulationsgewinne versteuert werden müssen.
newbie:

blub

 
03.01.00 13:24
zu Blub : massgeblich ist der Zeitpunkt der Veräußerung. Veräußerung in 2001 bedeutet auch Versteuerung in 2001 (Zuflußprinzip)
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