Steuer auf Kursgewinne ab 2001 halbiert
Wer sein Geld in Aktien anlegt, soll ab 2001 auch innerhalb der zwölfmonatigen
Spekulationsfrist erheblich weniger Steuern als bisher zahlen. Das Bundesfinanzministerium in
Berlin bestätigte, dass auch Aktiensparer von einer Neuregelung im Rahmen der für 2001
geplanten Unternehmenssteuerreform profitieren werden. In der Regel dürfte sich die Steuerlast
auf Kursgewinne in etwa halbieren. Die Steuererleichterung beruht auf dem so genannten
Halbeinkünfteverfahren. Es soll im kommenden Jahr an die Stelle einer komplizierten
Verrechnungsregelung zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Erlösen aus
Firmenverkäufen treten. Davon profitieren auch Kleinaktionäre bei Dividendenzahlungen und der
Veräußerung von Unternehmensanteilen in Form von Aktien. Wie eine Sprecherin des
Finanzministerium erläuterte, müssen Aktionäre danach nur noch die Hälfte realisierter
Kursgewinne versteuern. Das heißt: Verkauft ein Anleger ein Aktienpaket vor Ablauf eines
Jahres nach dem Kauf mit 5.000 DM Gewinn muss er davon in Zukunft statt des gesamten
Betrages nur noch 2.500 DM mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser richtet sich
nach der Höhe aller Einkünfte eines Jahres. Die übrigen 2.500 DM müssen dagegen nicht mehr
versteuert werden. Hält ein Anleger eine Aktie mindestens ein Jahr, bleiben Kursgewinne
weiterhin generell steuerfrei. Außerdem bleibt es beim jährlichen Freibetrag von 1.000 DM für
Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist. Auch die Besteuerung von Dividendenzahlungen auf
Aktien wird sich durch das Halbeinkünfteverfahren erheblich verringern. So sollen diese
Ausschüttungen im Rahmen der Sparerfreibeträge nur noch mit der Hälfte der jeweiligen Beträge
berücksichtigt werden. Für einen ledigen Aktionäre bleiben damit Dividenen bis 6.000 DM und
für Verheiratete bis zu 12.000 DM pro Jahr steuerfrei.
Wer sein Geld in Aktien anlegt, soll ab 2001 auch innerhalb der zwölfmonatigen
Spekulationsfrist erheblich weniger Steuern als bisher zahlen. Das Bundesfinanzministerium in
Berlin bestätigte, dass auch Aktiensparer von einer Neuregelung im Rahmen der für 2001
geplanten Unternehmenssteuerreform profitieren werden. In der Regel dürfte sich die Steuerlast
auf Kursgewinne in etwa halbieren. Die Steuererleichterung beruht auf dem so genannten
Halbeinkünfteverfahren. Es soll im kommenden Jahr an die Stelle einer komplizierten
Verrechnungsregelung zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Erlösen aus
Firmenverkäufen treten. Davon profitieren auch Kleinaktionäre bei Dividendenzahlungen und der
Veräußerung von Unternehmensanteilen in Form von Aktien. Wie eine Sprecherin des
Finanzministerium erläuterte, müssen Aktionäre danach nur noch die Hälfte realisierter
Kursgewinne versteuern. Das heißt: Verkauft ein Anleger ein Aktienpaket vor Ablauf eines
Jahres nach dem Kauf mit 5.000 DM Gewinn muss er davon in Zukunft statt des gesamten
Betrages nur noch 2.500 DM mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser richtet sich
nach der Höhe aller Einkünfte eines Jahres. Die übrigen 2.500 DM müssen dagegen nicht mehr
versteuert werden. Hält ein Anleger eine Aktie mindestens ein Jahr, bleiben Kursgewinne
weiterhin generell steuerfrei. Außerdem bleibt es beim jährlichen Freibetrag von 1.000 DM für
Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist. Auch die Besteuerung von Dividendenzahlungen auf
Aktien wird sich durch das Halbeinkünfteverfahren erheblich verringern. So sollen diese
Ausschüttungen im Rahmen der Sparerfreibeträge nur noch mit der Hälfte der jeweiligen Beträge
berücksichtigt werden. Für einen ledigen Aktionäre bleiben damit Dividenen bis 6.000 DM und
für Verheiratete bis zu 12.000 DM pro Jahr steuerfrei.