Ein aus meiner Sicht interessanter Gesichtspunkt, dass die Gläubiger allein schon aus Gewinnsucht auf die CVR Wertigkeit angewiesen sind, ist folgender:
2019, als die Hedgefonds die CVA Austrittskredite an SH vergaben, mit Spitzenzins der Lux Finco 2 A2 10,75 %, war der LIBOR, mit denen sie diese bei Banken zuvor aufgenommen haben, negativ, also 0 % in der Kreditaufnahme.
Somit betrug die Zinsgewinnspanne fast ca. 8 %, wenn man LIBOR plus z. B. 2 % als Bankzins zugrunde legt.
Dieses Jahr beträgt der durchschnittliche LIBOR 5,5 %, also schrumpft die Gewinnspanne aus dem Weiterverleih an SH erheblich.
Zum 30.06.2023 wurde außerdem der LIBOR abgeschafft:
"Changes relating to the phase-out of London Interbank Offer Rate (“LIBOR”) and the use of replacement rates for LIBOR may adversely affect the value of our portfolio securities."
Deshalb müssen sie ihre Bankkredite neu refinanzieren, mit einem anderen Zinssatz.
Also insgesamt schrumpft damit die Gewinnspanne aus der Zinsdifferenz.
Wo soll dann der Hedgefondgewinn bei sonst üblichen mehr als 10 % herkommen?
Also Silver Point klagt in seiner SEC Meldung vom 01.06.2023 mächtig über den Libor Wegfall:
"...after June 30, 2023, the overnight, 1-month, 3-month, 6-month and 12-month U.S. dollar LIBOR settings will cease to be published or will no longer be representative. "
Mitleid ?
Fehl am Platz, aber die 80% CVR dürften deshalb für ihr reduziertes Zinsgeschäft eine gewisse Rolle spielen.
Dazu noch ein paar interessante Definitionen aus dem Gesellschaftervertrag der Steinhoff Topco BV:
""CVR" bezeichnet ein von der Gesellschaft gewährtes vertragliches Schuldinstrument mit gewinnabhängiger Verzinsung, das seinem Inhaber einen Anspruch auf einen Teil der Gewinne und ausschüttungsfähigen Rücklagen der Gesellschaft, einschließlich der Ausschüttungen, einräumt, auch bezeichnet als contingent value night"
""Ausschüttungsfähiges Eigenkapital" ist der Teil des Eigenkapitals der Gesellschaft, der die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen umfasst."
"Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
(a) Stammaktien mit einem Nennbetrag von je einem Euro (EUR1,00), fortlaufend nummeriert ab01;und
(b) Vorzugsaktien mit einem Nennwert von je einem Eurocent (0,01 EUR), die ab dem Jahr P1 fortlaufend nummeriert sind."
Hat die Gesellschaft "Auschüttungsfähige Rücklagen"?
Wie groß sind die "gesetzlich geforderten Rücklagen"?
Wieso möchte man Vorzugsaktien mit Nennwert 1 Cent genehmigen, wenn man diese Kiste nur noch als Beerdigungsinstitut führen möchte, bis die Schulden beglichen sind?
www.sec.gov/Archives/edgar/data/1646614/...d478931d1012ga.htm