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STEINHOFF Reinkarnation

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Beiträge: 20.784
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Shoppinguin:

SDK

2
10.06.23 18:13
Meiner Meinung nach müssen wir keine Eingaben selbst an das Gericht schicken.

Wären sich AMS + SDK ** NICHT ** über einen Erfolg sicher, dann hätten die schon längst alle Kleinaktionäre mobilisiert, noch selbst Einsprüche einzureichen.
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Ms100Prozent:

frage ist, haelt sich das gericht an die gesetze..

 
10.06.23 18:29
"Ich hoffe nur auf faire Richter, die mitkriegen, welch dreckiges Spiel hier gegen uns gespielt wird!"

...oder laesst das gericht emotionen mit in ein urteil einfliessen. "dreckiges spiel" hin und her. es muss bewiesen werden. es muss ein gerichtsurteil gesprochen werden ueber dieses "dreckige spiel". beides wurde aber noch nicht erreicht.

wenn das gericht also ausschliesslich nach den buchstaben des gesetzes urteilt, ist die sache erledigt. und zwar im sinne von steinhoff. imho.

happy bashing!
Antworten
123456a:

@Shoppinguin

 
10.06.23 18:30
Das mag ja alles sein.
Scheinbar haben das viele vielleicht anders gesehen.
Die SDK hat sich im übrigen auch nicht mehr zu dem Thema geäußert.
Laut deren letztem Newsletter wollten sie dies aber tun .
Antworten
Browilix:

Noch fünf Tage

 
10.06.23 19:07
Ab dem 13.05. nehme ich kein Angebot mehr an!
Dann soll das Gericht entscheiden!
Wir sind im Recht!!!
Das wird auch wohl jedes Gericht dieser Welt so sehen!
Antworten
Ms100Prozent:

wenn nicht? dann geht die heulerei los! game over!

 
10.06.23 19:12
"Das wird auch wohl jedes Gericht dieser Welt so sehen!"

immerhin sind 20% cvr's sicher, oder?!

happy bashing!
Antworten
BW-20-AS:

Abweisung des Whoa-Plans

15
10.06.23 19:21
1.
Natürlich kann jeder, der berechtigte Interessen hat, die Abweisung schriftlich beantragen und vor allem begründen.

2.
Ich habe mich frühzeitig geäußert und die Abweisung beantragt und innerhalb von 5 Seiten ausführlich begründet.

3.
Das Schreiben habe ich an die Gerichtsbarkeit in Amsterdam und Rotterdam gerichtet, jedoch nur an die SdK übersandt, mit der Bitte das Schreiben in Rücksprache mit unseren Anwälten in den Niederlanden zu verwenden. Die AMS kann daraus zitieren, falls notwendig und es den Richtern übersetzt in englischer oder niederländischer Sprache vorlegen. Ich habe dadurch sichergestellt, dass ich unter Einbeziehung der Fachleute bei SdK und unseren niederländischen Anwälte dazu beigetragen habe, dass der Whoa-Antrag abgewiesen wird. Ich bin der Meinung, dass dies der richtige Weg gewesen ist. Man muss aufpassen, keinen Fehler zu machen.

4.
Manche Leute schreiben hier, wenn die Richter nach dem Gesetzestext handeln, müssen sie den Whoa-Plan genehmigen.

Diese Aussagen sind definitiv FALSCH!!!!

Wenn die Richter danach handeln, dass das Whoa-Verfahren ein Vergleichs- und in diesem Sinne vor allem ein Sanierungsverfahren ist, müssen sie den Whoa-Plan nach meiner festen Überzeugung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abweisen. Denn klar ist, dass der vorgelegte Plan keinerlei Maßnahmen zum Erhalt des Betriebes beinhaltet. Es ist vielmehr ein undurchsichtiges Maßnahmenpaket im Sinne der G7-Gläubiger und im Endeffekt von ihnen selbst gestrickt, nicht zuletzt auch um die Eigentümer der Gesellschaft zu entmachten und zu enteignen. Nicht zu vergessen ist, dass es sich hier bei den Gläubigern (CPU-Gläubiger) um Spekulanten handelt, also Geldgeber, die lediglich 30 bis 50  Prozent der Ursprungsdarlehen für 100 Prozent der Ursprungsdarlehen (des Nominalwertes) übernommen haben und Gläubiger von Tochtergesellschaften sind, die zusätzlich eine Garantieerklärung von Steinhoff International Holdings NV erhalten haben (doppelt besichert sind) und die beiden konzerninternen Gläubiger, die wie erwartet den Plan angenommen haben, obgleich die Vertretung dieser internen Gläubiger aus dem Vorstand der Gesellschaft besteht, der verpflichtet  ist, im Sinne der Eigentümer (Anteilseigner) zu arbeiten. Damit wäre auch der Beweis dafür, dass der Vorstand mit den CPU-Gläubigern gemeinsame Sache macht, geliefert. All das sollte und ich hoffe wird dem Gericht auch bekannt sein. Und so müssen die Richter nunmehr entscheiden; einfach ist es trotzdem nicht. Denn sie müssen ihre Entscheidung - egal wie sie entscheiden werden - begründen, und haben damit eine Menge Arbeit zu erledigen.  
Antworten
Mer stonn zo .:

@ BW-20-AS

5
10.06.23 19:57
bin ganz deiner Meinung;
das WHOA-Verfahren wird in diesem Fall gänzlich missbraucht, um die Interessen der G7 mit größtmöglichem Gewinn durchzudrücken und uns Aktionäre vollkommen kaltzustellen;

das hat nichts mit Unternehmensrettung zu tun!

das muss und wird meiner Meinung nach das Gericht auch klar erkennen und diesem perfiden Spiel einen Riegel vorschieben

eine kleine Korrektur;
der Übernahmediscount der ursprünglichen Darlehen betrug wohl 30-50%! so habe ich es verstanden;
also haben die 50%- max 70% der tatsächlichen Kosten getragen!
mit den horrenden Zinssätzen zu 10% über  die vergangenen 5 Jahre haben und werden die genügend unanständige Gewinne einfahren; das sind reine Spekulanten!
keine Gläubiger!
Antworten
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#10983

Hagüwa:

Freitag?

 
10.06.23 20:12
Ist wohl eher am Donnerstag nächster Woche!
Antworten
Fantasiorex:

@hagüwa

 
10.06.23 20:22
Ja Donnerstag, sorry.
Antworten
123456a:

Ich denke mit diesem Text....

3
10.06.23 20:32

haben sich sowieso alle privaten Wiedersprüche an das Gericht erledigt.

Zitat:
Sind nicht alle Gläubiger mit Ihrem Plan zur Umstrukturierung Ihres Unternehmens und zur Tilgung Ihrer Schulden einverstanden (private Vereinbarung)? Dann können Sie das Gericht um eine eindeutige Antwort bitten. Genehmigt der Richter Ihren Plan (Homologation)? In diesem Fall gilt der Vergleich weiterhin für alle beteiligten Gläubiger.

Das WHOA-Verfahren fällt unter das Zivilrecht. Sie sind (mit Ausnahme der Einreichung der Einleitungserklärung) verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Dankzij de WHOA-procedure kan uw onderhandse betalingsakkoord soms toch doorgaan, ook als niet alle schuldeisers ermee akkoord gaan. Lees meer over de WHOA-procedure.
Antworten
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#10987

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#10988

Souza:

#BW

4
10.06.23 20:48
der vorliegende Plan ist offenkundig rechtswidrig und hat in NL keine Chance. Das musst du nicht drei Mal am Tag wiederholen. Aber die Richter werden den Plan nicht ablehnen sondern einen Vergleich anstreben ("Friedenspflicht"). Womöglich ist das im Plan der Gläubiger enthalten.  Von Anfang strebten die Gläubiger nach Kontrolle über die Holding (das zeigt der Vorschlag der 80% Enteignung). Mit einem Vergleich können sie die Kontrolle  zu akzeptablen Kosten erreichen (hier im Forum können sie diese Kosten abschätzen).  Eine Insolvenz riskieren die Gläubiger wegen Kontrollverlust nicht und die gewöhnliche Investmentzeit ist abgelaufen.
Antworten
BW-20-AS:

Drei mal

2
10.06.23 21:15
am Tag wiederholen?

Nein das habe ich nicht getan. Und trotzdem danke für Nichts!

Es gibt im Übrigen keine Friedenspflicht bei einem Vor-Insolvenzverfahren -Whoa-Verfahren- andernfalls bitte Quellen einstellen.

Es gibt auch im Regel-Insolvenzverfahren keine Friedenspflicht. Es wird dennoch vielleicht einen Vergleich geben, aber das hat mit einer solchen nicht bestehenden Pflicht nichts zutun, sondern nur damit, dass die G7 ihren Plan aus ihrer Sicht durchboxen müssen, weil ihrerseits alles darauf ausgerichtet ist.

Bitte insofern sachlich und korrekt bleiben. Danke!  
Antworten
Shoppinguin:

Unsere G7 Kreditoren kennen sich zum

8
10.06.23 21:17
Glück ja mit hohen Strafen aus ..

Sculptor ( Ex. Och-Ziff ) hat auch schon mal 500 Mio in Afrika versenkt ( 100 Mio Schmiergeld + 400 Mio Strafe).
Denke, die werden uns noch einen Vergleich vorschlagen.

www.nytimes.com/2016/09/30/business/...ribery-settlement.html
Antworten
Ms100Prozent:

und wenn nicht? was dann?

 
10.06.23 21:27
"Denke, die werden uns noch einen Vergleich vorschlagen."
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#10993

charlyp:

JimmyGemini: Info: Dokumente an das Gericht

 
10.06.23 22:55
Dieser Satz hilft mir auch nicht wirklich: "Any document that needs to be signed, please send by post."

heißt nichts anderes als:
Jedes Dokument was eine persönliches Unterschrift trägt, muss per Post gesendet werden.
oder umgekehrt:
Dokumente mit persönlichen Unterschriften dürfen nicht gescannt/kopiert eingereicht werden.
Nur das Original per Post möglich.
Antworten
Lazoman:

Dirty

 
10.06.23 23:19
weiss einer was von dirty ?
Antworten
SouthernTrad.:

15. Juni 2023

10
11.06.23 00:36
Ich gehe davon aus, dass es am 15. Juni noch keine Entscheidung gibt. Die Richter werden sich die Argumente beider Seiten anhören und die Eingaben zum Verfahren sichten.

Aber am 15. Juni wird für die Parteien zumindest andeutungsweise klar werden, in welche Richtung es geht. Ich sehe es wie BW, es gibt sehr gute Gründe dafür, den Plan der Hedgefonds/Gläubiger zur entschädigungslosen Enteignung der Aktionäre abzulehnen. Denn er widerspricht in zahlreichen Punkten der Intention und den gesetzlichen Anforderungen des WHOA-Verfahrens.

Damit eröffnet sich die Chance für die Hedgefonds/Gläubiger, mit einem Vergleichsangebot einer Entscheidung des Richters zuvor zu kommen. Nachdem sie zuvor so viele Möglichkeiten vergeigt haben, ihre Ziele mit Steinhoff zu erreichen, sollten diese letzte Chance nutzen.

Das erste Angebot wird kaum annehmbar sein. Aber AMS/SdK wird dann sehr klar machen, was sie als Vergleichsangebot erwarten. Bewegen sich die Hedgefonds/Gläubiger nicht ausreichend, wird ein Insolvenzverwalter die Regie übernehmen. Dem sehe ich sehr gelassen entgegen.

Es kommen spannende Wochen auf uns zu!
Antworten
Shoppinguin:

SouthernTrad.: Steht so in der Einladung

 
11.06.23 00:41
Die Entscheidung fällt am Donnerstag !

Natürlich mit den weiteren Optionen:

- ein anderer/anderer Plan liegt vor
- der Plan wird abgelehnt
- der Richter findet seinen Pass.. äh Kugelschreiber nicht  
Antworten
MSirRolfi:

Aus meiner Sicht

4
11.06.23 05:20
wird der 15.06. eine kurze Veranstaltung! Die Kriterien für eine WHOA (Entscheidung), stellt der Richter fest, sind nicht erfüllt!
SIR
Antworten
Taylor1:

Ich gehe davon aus

 
11.06.23 06:10
Donnerstag kommt eine Entscheidung,
Ablehnender Aktionäre werden,andere Form als Vergleich angeboten!.
Es wird für Gläubiger in wenig Bedeutung,aber Aktionäre Freude geben.
Schauen wir mal wer richtig liegt.
Anders ergibt kein sinn,
Management mit Gläubiger wollen den Sack zumachen.
Einfachste Lösung 50cent für Ablehnende mit Begründung.
The End
zb.1,5Milliarden oder 900Millionen Aktien besitzer bekommen 32-50cent.
Richter gibt sein okay,
Alle Sind Glücklich.
Antworten
silverfreaky:

Nein, es können nur alle

 
11.06.23 06:20
Aktionäre abgefunden werden.
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