Der Grund ist bekannt von JaapPeer
Hätte der Gerichtshof heute einen 'herstructureringsdeskundige' ernannt, dann hätte er Verhoeven und Meijer in Urlaub schicken müssen.....
Die vorliegende Verordnung geht davon aus, dass ein Umstrukturierungsexperte und ein Beobachter nicht gleichzeitig im Amt sein können.
Eine gleichzeitige Bestellung eines Restrukturierungsexperten und eines Beobachters ist nicht möglich, es gibt keine solche Option.
Der Gesetzgeber hält die Bestellung eines Beobachters nicht für erforderlich, wenn bereits ein Sanierungsexperte zur Erstellung und Vorlage des Sanierungsplans bestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich bereits um einen unabhängigen Sachverständigen, der für die Gesamtgläubiger tätig wird.
Bestellt das Gericht einen Sanierungsexperten und wurde bereits ein Beobachter bestellt, endet die Bestellung des Beobachters in jedem Fall.
www.allesoverwhoa.nl/blog/rol-observator
Hätte der Gerichtshof heute einen 'herstructureringsdeskundige' ernannt, dann hätte er Verhoeven und Meijer in Urlaub schicken müssen.....
Die vorliegende Verordnung geht davon aus, dass ein Umstrukturierungsexperte und ein Beobachter nicht gleichzeitig im Amt sein können.
Eine gleichzeitige Bestellung eines Restrukturierungsexperten und eines Beobachters ist nicht möglich, es gibt keine solche Option.
Der Gesetzgeber hält die Bestellung eines Beobachters nicht für erforderlich, wenn bereits ein Sanierungsexperte zur Erstellung und Vorlage des Sanierungsplans bestellt wurde. In diesem Fall handelt es sich bereits um einen unabhängigen Sachverständigen, der für die Gesamtgläubiger tätig wird.
Bestellt das Gericht einen Sanierungsexperten und wurde bereits ein Beobachter bestellt, endet die Bestellung des Beobachters in jedem Fall.
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