aktuell zu stark auf das ermittelte Ergebnis vom Experten Farber, dass die Aktionäre signifikant im Geld sind.
Sowohl das Gericht, die Gläubigergruppen als auch Steinhoff werden die zugrunde liegenden Bewertungsprämissen ihrerseits auf Sachgerechtigkeit abklopfen. Es gibt nicht DEN exakten Unternehmenswert der SH Gruppe, der es dann unwiderlegbar ist.
Allein die Annahmen zum WACC können Bewertungsunterschiede in Mrd.Höhe ausmachen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es zwischen den Parteien zu großen Streitereien bezüglich der korrekten Ermittlungsmethode kommen wird.
Jede beteiligte Abstimmungsgruppe wird ihre Gegenargumente auffahren, um zu erläutern, dass das Farber Gutachten zu optimistisch bzw. das SH Wertgutachten zu pessimistisch gerechnet worden ist.
Herzlichen Glückwunsch an den Richter, der wird es schwer haben mit seinem nicht vorhandenen BWL Sachverstand hierzu eine schnelle & gerechte Entscheidung zu treffen.
Deshalb kann ich es mir sehr gut vorstellen, dass das Gericht einen unabhängigen Bewertungsexperten beauftragen muss, um überhaupt eine faire Entscheidung zu dieser entscheidenden Sachfrage treffen zu können.
Es ist doch sonnenklar, weder das von SH beauftragte noch das von der SdK bezahlte Gutachten wird den Bewertungsgegenstand mit der benötigten Unabhängigkeit bewertet haben…