Ich glaube die Vergleichsverhandlungen wurden ausgesetzt, weil die Kläger recht hoch pockern wollten.
Denen wurde sicher ein Angebot unterbreitet, das die Kläger als zu gering erachteten. Steinhoff behauptete aber, der Betrag ist an der Schmerzgrenze, da man sonst Pleite wäre.
Die Kläger wiederum wollten dies bewiesen haben und wollten Einblick in die Bilanz. Worauf Steinhoff erwiederte, dass dies zu diesem Zeitpunkt nicht ginge, aber später, das Datum liege aber hinter dem Gerichtstermin. Worauf die Kläger einsehen mussten, dass ein Gerichtstermin keinen Sinn macht.
Das Gericht wurde informiert und setzte das Verfahren aus und stellten das Verfahren eben nicht ein.
Eine Einstellung des Verfahrens wäre eine Einigung
Nur meine Meinung.