Mhm & was machen wir wenn sich die bösen, bösen Zinsen steuerlich gegen die ausgewiesenen & auch nach Ausführung der CVA Prozesse weiterhin steuerlich anwendbaren kumulierten Verluste der Gesellschaft verrechnen lassen?
Könnte darin ggf. auch der Grund liegen, warum überhaupt kein Interesse besteht auf Ebene der International Holding über die kommende Jahre Gewinne auszuweisen?
Fragen über Fragen & insbesondere die Klärung der steuerlichen Verwertung der kumulierten Verluste ist so eine Sache für sich und da brauchen wir auch weiterhin Kompetenz, im deutschen Steuerrecht würde der Konzern die Voraussetzungen erfüllen & die anfallenden Zinsen dürften gegen die kumulierten Verluste verrechnet werden, betrieblicher Schuldzinsenabzug wäre in DE das Schlagwort.
Wie vor einigen Wochen bereits geschrieben bräuchten wir dahingehend mal einen Experten im internationalen Steuerrecht.
Das Management an sich geht mir offen gesprochen relativ am "Po" vorbei, aber ich hatte & habe auch Stand jetzt noch eine sehr hohe Meinung vom CRO Herrn Heis und erwarte daher noch Gegenleistungen von den Gläubigern, Herr Heis ist keine Pfeife sondern ein sehr erfahrener Restrukturierungsexperte.