Sieht so aus, als stünde die SPV im Zusammenhang mit der angestrebten Klagebündelung:
„ Wir haben uns entschieden, Ansprüche im Namen unserer Kunden und unserer gepoolten Portfolios, die Anteile an der Gesellschaft halten, geltend zu machen.
Die Steinhoff International Holdings NV (Steinhoff) hat durch den Kurseinbruch Verluste erlitten.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass der Fall "Sammelklage", der in den Niederlanden von der niederländischen Anwaltskanzlei BarentsKrans durchgeführt wird, unser bevorzugter Rechtsweg ist und darauf abzielt, ein Ergebnis zu erzielen, das im besten Interesse von
unsere Kunden. Viele andere südafrikanische Investmentmanager und Finanzinstitute sind zu dem gleichen Schluss gekommen. Der Fall wird über eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) abgewickelt, die in den Niederlanden gegründet wurde, insbesondere für den Fall Steinhoff. In den Niederlanden ist es für Kläger in Großverfahren gut etabliert, Abtretungen vorzunehmen.
ihre Ansprüche an eine SPV und dass die SPV dann alleiniger Anspruchsteller in diesem Fall ist. Dies ist eine effizientere Methode zur Durchführung großangelegter Rechtsstreitigkeiten, als wenn eine Vielzahl von Einzelklägern ihre Fälle gleichzeitig vom selben Gericht bearbeiten und entscheiden lassen.
Wir verpflichten uns, so regelmäßig und offen wie möglich über den Fall zu kommunizieren.“
www.momentuminv.co.za/docs/default-source/...action---mci.pdf