Du meinst sicherlich dieses Urteil hier - www.saflii.org/za/cases/ZASCA/2016/43.pdf
Aus meiner Sicht findet das Urteil keine Anwendung auf den case bei Wiese, da er ja nun mal A) die Rückabwicklung Pepkor und B) die Rückzahlung des zur Verfügung gestellten/beschafften Fremdkapitals mit Bezug zur MF Übernahme durchsetzen will.
Er versucht ja nicht den erlittenen Wertverlust der shares geltend zu machen.
Grundsätzlich und da bin ich dann wieder bei Dir macht es für die Geschädigten shareholder keinen Sinn in ZA bezüglich des Wertverlust der shares gegen die Gesellschaft zu Klagen, aber und dies ist halt zu beachten, Internationale Investoren können auch in NL agieren.
In ZA ist lediglich die Zentrale des Kübels, der Sitz der Holding ist in NL, das Gericht in Amsterdam hat sich für zuständig erklärt und somit ist es zwar schön und gut das in ZA keine sinnvollen Aktivitäten Seitens der geschädigten shareholder erfolgen können, aber in den Niederlanden besteht diese Möglichkeit.