Die außerordentliche HV braucht man, meiner Meinung nach, um dort den Vergleich mit den Anlegerklagen abzusegnen.
Wenn man sich die Bilanz (kein Eigenkapital hohe Schulden) anschaut ist die Variante Cash und Aktien als Vergleich halt leider die sinnvollste Variante.
Schauen wir mal wie dann die Details ausschauen. Voerst tappen wir ja noch im Dunkeln. Eventuell findet die HV auch nach den 2019er Zahlen statt. Was zumindest positiv ist, dass man bei einem Vergleich wohl schon recht weit ist. Also dürfte hier wohl in den nächsten Wochen was verkündet werden.