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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Visiomaxima:

User EiloveDachs

 
26.08.19 21:31
hier mal was zum Üben . die Zahlen von Steinhoff in einer schönen Übersicht , kannst Steinhoff ja mal schreiben das die Zahlen alle falsch sind auch Deiner Sicht !!
Bitte dann bei Gelegenheit mal Rückmeldung , Danke .

tools.morningstar.de/3hve95cpyh/...XETR&BaseCurrencyId=EUR
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#203527

123456a:

@tom.tom

6
26.08.19 21:38
Wie oft wurde es hier schon zur Sprache gebracht...
..die wenigen die bei Finanzen.net angemeldet sind...KÖNNEN KEINE
UNLIEBSAMEN USER AUSBLENDEN!

Wir lesen also alles! ALLES! ALLES!! ALLES!!!

Verstanden???

Und was bringt es Dir und uns, wenn Du immer wieder antwortest?
Macht es den Thread leserlich? Sicherlich nicht.
Hält es diesen User von irgendetwas ab? Sicherlich nicht.

Verstanden???

PS.
Ich dachte Du hättet Interesse an Steinhoff, aber Deine persönliche Dinge scheinen über allem zu stehen.
Antworten
Dirty Jack:

Memorandum and Articles of Association

12
26.08.19 21:52
Für diejenigen, die es neben Kurskommentaren noch interessiert:
Das am 22.08.2019 von mir angekündigt Memorandum and Articles of Association, ist auf
beta.companieshouse.gov.uk/company/11728460/filing-history
eingestellt.
Antworten
Taylor1:

Dirty was steht da

 
26.08.19 21:55
kannst du mal Bitte kurz zusammenfassen.thx
Antworten
prayforsteini:

Tom Tom 4

3
26.08.19 21:56
Und dafür reagieren 10 andere Leute auch mit jeweils 4 Posts, was dann insgesamt mehr ist.
Antworten
Minikohle:

@tom.tom

4
26.08.19 22:00
Ich bin auch über finanzen.net drin. Wenn ich die Blue Pill Group sehe scrolle ich einfach nach unten. Deine Berichte lese ich gerne aber wenn Du auf die komischen Typen eingehst raubst Du Dir selbst die Zeit und uns auch. Sonst lesen wir Dich wirklich gerne.
Antworten
Dirty Jack:

Taylor

10
26.08.19 22:03
Verabschiede dich mal vom Servicegedanken!
Antworten
Larkyn:

Nachdem

3
26.08.19 22:26
Heute wieder allerhand über die anstehende KH und andere(s) diskutiert wurde, scheint mir der Moment gekommen, die ruhigeren Abendstunden für einige Betrachtungen hierzu zu verwenden.

Ich freue mich schon jetzt über jede sachliche Korrektur und kritische Anmerkung, die dem Forum informativen Charakter gibt.

Nachfolgend ist per Definition die KH als nominelle Kapitalherabsetzung zu verstehen. Weiter wird hier von der Vereinfachten KH §§ 229 ff. AktG ausgegangen. Eine Betrachtung zur Kombination mit anschließender KE ist nur in sehr begrenzten Umfang Gegenstand dieses Beitrages.

Bei der nominellen Kapitalherabsetzung wird das gezeichnete Kapital teilweise in andere Bilanzposten (z. B. die Kapitalrücklage) umgeschichtet. Diese Umschichtung hat drei wesentliche Auswirkungen:

# Die Einstellung des frei gewordenen Kapitals in die genannten Rücklage erlaubt den Zugriff der Gesellschaft auf die umgeschichteten Mittel, insbesondere zur Deckung von Jahresfehlbeträgen!
# Für das Unternehmen wichtiger ist jedoch, dass eine Kapitalherabsetzung eine Unterbilanz zu beseitigen hilft.
# Schließlich führt die Kapitalherabsetzung dazu, dass die für die Ausschüttung von Gewinnen zu überwindenden Ausschüttungssperren sinken. (Hier noch nicht so wichtig)

Der Gesetzgeber hat im Falle der Kapitalherabsetzung § 234 Abs.1 AktG die Möglichkeit geschaffen, der Kapitalmaßnahme bilanzielle Rückwirkung beizumessen. Der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres kann so aufgestellt werden, als ob der Kapitalschnitt bereits am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres vollzogen gewesen wäre.

eof  
Antworten
Kyrill 1:

@tom.tom

10
26.08.19 22:27
Ich sehe das genauso wie Minikohle, allerdings muss ich sagen das du leider nicht der einzige bist der immer wieder über diese Stöckchen springt. Es sind eine ganze Reihe von Usern die immer wieder auf dieses faule Geschwafel eingehen.
Deshalb an dieser Stelle nochmal an Alle: Bitte nicht auf diese Trolle eingehen. Wenn ihr meint ihr müsstet eine Diskussion mit diesen Wesen eingehen, dann lest einfach mal die letzten 10 Post von solchen Trollen, ihr werdet schnell merken das eine echte Auseinandersetzung mit dem Thema Steinhoff nicht erzielt werden soll sondern lediglich negative Tendenzen zu streuen und allgemein für Verunsicherung zu sorgen. Und da ist es ziemlich egal welchen von diesen Vögeln ihr da raussucht, der Grundtenor ist immer der gleiche.
Solltet ihr trotzdem zu der Erkenntnis kommen das sich eine Diskussion mit solchen Typen lohnt... naja dann bitte aber als BM
Antworten
Kyrill 1:

Nachtrag

 
26.08.19 22:30
alleine die Schlagzahl von diesem Typen spricht doch schon für sich...
Antworten
der_ich:

Memorandum

 
26.08.19 22:32
Das Ursprungsdokument ist doch aus 2006. Wenn es überwiegend gleichlautend ist, dann ist es doch genau das Dokument, welches Jooste verlangt hat, um ihm nachzuweisen, welche Pflichten er hatte und was als Verfehlung gilt.
Ich habe es nur überflogen, aber weiß irgendwer, an welchen Stellen alles Änderungen vorgenommen wurden?
Antworten
EiLoveDachs:

Memorandum and Art. Ass

 
26.08.19 22:41
Habs gelesen....ohhhh haaaaa geil!! ;)
Antworten
aboutback:

Buchwert

 
26.08.19 22:53

@STEINHOFF bei deinemInformationsstand kann ich vertsehen, dass du noch mal aufgestockt hast.

"Alter Buchwert waren ja ca. 50 Cent, und soweit ich weiss, dürfte steinhoff ja keine Aktien unter Buchwert zurückkaufen, daher macht vielleicht 1 Cent Buchwert einen gewissen Sinn. Bitte um Kotrrektur, wenn ich falsch liege, Danke!"

KORREKTUR, du liegst falsch.

Einladung zur HV Seiten 10 und 11 (mit deepl):

".... If the general meeting adopts the relevant resolutions to give effect to the Capital Reduction, the issued capital of the Company will be reduced. .......

(Wenn die Hauptversammlung die entsprechenden Beschlüsse zur Durchführung der Kapitalherabsetzung fasst, wird das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt.)

...... Pursuant to the Dutch Civil Code, it is in principle notallowed to issue shares below par....

(Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch ist es grundsätzlich nicht zulässig, Aktien unter dem Nennwert auszugeben.)..."

Ich sehe keinen Aktienrückkauf, sonder eine Verwässerung als Stossrichtung, deshalb werde ich gegen die Kapitalherabsetzung stimmen.

Bleibt noch das Thema KH auf Grund Verlustverrechnung.

Da ich davon ausgehe, dass sich SH arm gerechnet hat, ist das logischer Weise kein PRoblem für mich (aber Arbeit fürs Rechnungswesen) und dass die Gläubiger den bisher eingefädelten Deal den BAch runter schwimmen lassen glaube ich auch nicht, trotz etwas schwächerem Looting.

 
Antworten
Tradernumber.:

@aboutback,

 
26.08.19 23:23
Nachvollziehbar und gut argumentiert. Ich rechne nur damit, dass alle Verwaltungsvorschläge die rechnerisch erforderlichen Zustimmungsquoten beisammen haben werden.
Antworten
tom.tom:

Glauben hier manche wirklich...

 
26.08.19 23:23
...das die "Provokateure" aufhören wenn man nicht mehr auf sie eingeht???
Ihr werdet diese Klientel niemals los, hier wird es immer Typen geben die einem permanent auf den Sack gehen...
und es werden immer mehr werden, verlasst euch drauf!
Na dann viel Spaß noch...ich bin hier jetzt erstmal für unbestimmte Zeit weg!




Antworten
aboutback:

bei der Abstimmung

 
26.08.19 23:45
....über die KH bräuchten sie z.B bei 2,15 Mrd vertretenen Aktien aber 2/3 Mehrheit.

WArum sollten z.B. der Südafrikanische Pensionsfond etc. (sofern er inzwischen kein Anders Pfand hat) für den Vorschlag der Verwaltung stimmen?
Oder die andern geprellten Aktionäre ohne Gläubigerpfand?

Wird sehr interessant, ob die Abstimmung (wie ich auch fürchte) eine "g'mahte Wies'n" wird, ober ob sich einige Foristen furchtbar in den Arschbeissen müssen, weil sie nur im Forum palavert haben, anstatt sich um die Ausübung ihrere Rechte(Pflichten?) zu kümmern.

Ab Freitag abend werden wir schlauer werden.
Antworten
Larkyn:

@aboutback

2
26.08.19 23:46
Thema: KH
Deine Befürchtungen sind verständlich. Die meisten hier denken so. i.d.R. Funktioniert es auch so wie du argumentierst. Allerdings:

# Zulässige Zwecke einer vereinfachten Kapitalherabsetzung:

Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung darf nur einem oder mehreren der folgenden Ziele dienen:
• Ausgleich von Wertminderungen und Deckung von sonstigen Verlusten
• Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage.

Der Zweck muss in dem zu fassenden Hauptversammlungsbeschluss angegeben werden! Fehlt diese Angabe, ist der Beschluss anfechtbar; werden andere Zwecke als die genannten verfolgt, obwohl die Kapitalmaßnahme ausdrücklich als vereinfachte Kapitalherabsetzung bezeichnet wird, ist der Beschluss nach § 241 Nr. 3 AktG nichtig, weil er dem Gläubigerschutz zuwider läuft. Die exakte Angabe des Zwecks dient dazu, eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel, zu der die Aktiengesellschaft verpflichtet ist § 230 S. 2, 3 AktG), überprüfbar zu machen. Dementsprechend verlangt zumindest die herrschende Ansicht, dass, wenn beide Zwecke verfolgt werden, eine betragsm€aßige Aufteilung des Herabsetzungsbetrages auf die verschiedenen Zwecke zu erfolgen hat.

Ich kann weder in der Einladung zu HV noch in Appendix 4 irgendetwas finden was mich andere als bilanzkosmetische Zwecke annehmen lässt.

eof
Antworten
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#203544

bochris:

Weil ja

8
26.08.19 23:54
viele Angst machen, weil über den Nennwert der Aktien auf 0,01 Euro auf der HV abgestimmt werden soll....
Kennt ihr den Nennwert von Amazon? Ja er ist 0,01 USD...
Kennt jemand den Nennwert von Alphabet(Google)? Ja er ist sogar 0,001 USD

Jetzt verstehe ich das Problem nicht, wenn Steinhoff den gleichen Nennwert bekommt wie Amazon, aber noch immer einen höheren als Google.

Hier wir wie immer einfach nur von bezahlten Schreibern Angst verbreitet.
Antworten
aboutback:

@Larkyn

 
27.08.19 00:06

"...Ich kann weder in der Einladung zu HV noch in Appendix 4 irgendetwas finden was mich andere als bilanzkosmetische Zwecke annehmen lässt."

Formaljuristisch bin ich ganz bei dir, nur Lebenspraktisch sehe ich es anders kommen.

Wenn, das Kapital zu "bilanzkosmetischen Zwecken" erst einmal herabgesetzt ist, dann IST ES HERABGESETZT:

UNd mit zeitlichem Versatzt (darf nur nicht offiziell irgendwie  in ZUsammenhang mit der KH gebracht werden!) erfolgt die Verwässerung.

Juristisch sauber durchgeführt, gleicher nachteiliger Effekt für uns.

Antworten
aboutback:

@bochris

 
27.08.19 00:11
dann sage uns auch bitte wann Amazon oder "Google" zur Abwendung des gerichtlichen INsolvenzverfahrens einen wenigstens ähnlichen Deal mit ihren Gläubigern eingegangen sind??
Antworten
bochris:

Müssen

 
27.08.19 00:37
jetzt alles Amazon und Alphabet Aktionäre Angst vor einer Verwässerung haben....ich mein bei einem Nennwert von 0,001 USD bei Alphabet ist doch bestimmt was im Busch. Aber sicherlich haben die Schreiberlinge hier was entdeckt, was dem Rest der Welt verborgen bleibt.
Antworten
doubleshaker:

@Larkyn

2
27.08.19 00:53
Endlich kommt etwas Wind in die Diskussion.

Also als Grund wurde tatsächlich das Niederländische Gesetz genannt - weder Bilanzkosmetisch oder sonstiges.

Nichtsdestotrotz stimme ich natürlich dem Kerngedanken einer kleinern Kapitalherabsetzung zu - da diese tatsächlich der Bilanz-Schönheit dient.

Allerdings denke ich, hat Steini aktuell andere Probleme als sich über die eine oder andere Rundung ( in der Bilanz )Gedanken zu machen und den Schönheitschirurgen aufsuchen zu müssen

Die Frage ist eher, was kommt danach bzw. was könnten Konsequenzen sein wenn einmal herabgesetzt?

Und ja, mag sein, dass der Nennwert der ganz großen allesamt bei 1 Cent oder geringer steht - allerdings haben die definitiv mehr Holz vor der Hütten  und werden zu Realwert+ gehandelt, wo folglich niemand so verrückt sein wird, die Aktien unter Aktienwert loszuschlagen.
Also leider kein Argument für mich.

Aber mal von der anderen Seite beleuchtet:

Was spricht denn dafür bzw. dagegen , sich gegen die Nennwert-Herabsetzung auszusprechen?


Antworten
Brätscher:

Nennwert der Aktien auf 0,01 Euro.

 
27.08.19 01:32
Für mich egal wo der Nennwert genau sitzt, wenn man aufgrund der Zahlen ausrechnen kann,
was die Firma wert ist. Es gibt Beispiele, die eine extreme Differenz zwischen realen Wert zum Nennwert aufweisen.

Für mich ist dies wie der Aufdruck einer Münze, die als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.
Wenn die Münze wertvoll ist, wird einfach mehr dafür bezahlt.

Am Ende ist die Begründung an der HV:
Der Nennwert muss herabgesetzt werden, da die Aktie gemäss den Richtlinen im S-Dax nicht so lange unter dem Nennwert notieren darf. Sonst fliegt sie raus.
- Weis ich natürlich nicht, und hab auch nichts gefunden um das zu belegen.

Gute Nacht Leute
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