10 Jahre dauerte es bei der Telekom, die dann übrigens gewonnen hat, der Rekord der VEB liegt bei 11% !!!!! Wurde nur einmal erzielt bei Ahold, allerdings wurde Ahold in den USA........etc......in der Regel gibt es 2-5% in Holland. Die jetzt schon prognostizierten Kosten von Tilp bei 4,2 %.
Wenn jemand verdient dann nur die Tilp Anwälte, sonst niemand !!!
Anschließend muss jeder Kläger noch zusätzlich einzeln klagen. Nochmal Kosten. Macht Tilp dann bestimmt auch klar :-))) was eine große Verarsche. Die Verjährung wird nur gehemmt, aber nicht ausgeschlossen etc.....bin gespannt wieviele Dummköpfe auf Tilp reinfallen, alle die das machen sollten mal googln um zu überprüfen wann deutsche Kläger mal etwas erhalten haben.
nachfolgend möchten wir Sie über den aktuellen Stand im Fall Steinhoff International Holdings N.V. („Steinhoff“) informieren.
Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat mit einem heute der Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) zugestellten Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Steinhoff International Holdings N.V. den Musterkläger bestimmt (Az. 23 Kap 1/19, Beschluss vom 30.07.2019). Dabei handelt es sich um einen von der TILP vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. vertretenen Kläger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Steinhoff gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf lautet, dass Steinhoff es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt über Bilanzmanipulationen im Umfang von mehreren Milliarden Euro zu informieren.
Das OLG Frankfurt hat zugleich bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 18. Dezember 2019, bestimmt. Bis dahin erhalten sämtliche Beteiligten des Musterverfahrens Gelegenheit, dem Gericht zur Sache schriftlich vorzutragen.
Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers hat das eigentliche Musterverfahren begonnen. Zugleich wurde hiermit eine Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt. Innerhalb dieser Frist können Investoren ihre Ansprüche zum Musterverfahren sehr kostengünstig anmelden (4,2% des Kostenrisikos einer Klage durch alle Instanzen). Durch die Anmeldung wird die Verjährung gehemmt und der Anmelder profitiert darüber hinaus faktisch vom Ausgang des Musterverfahrens. Nach dem Ablauf dieser Frist ist eine Anspruchsanmeldung nicht mehr möglich.
Für Investoren, die auch die sehr günstigen Kosten einer Anmeldung scheuen, kann TILP einen Prozessfinanzierer vermitteln.
Achtung: Da nunmehr das Verfahren eröffnet ist, läuft bereits die oben genannte Frist. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, Ansprüche zum Musterverfahren anzumelden.
Sofern Sie uns also noch keine Wertpapierabrechnungen zugesandt haben, bitten wir Sie, dies zeitnah zu tun. Nur innerhalb der nächsten Monate haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche kostengünstig anzumelden. Alternativ bietet es sich an, eine Klage zu erheben.
Nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben, können wir Ihnen Ihre Handlungsoptionen und die anfallenden Kosten dafür aufzeigen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Wie gewohnt halten wir Sie über wichtige Ereignisse bezüglich der weiteren Entwicklungen informiert.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Wegner
Rechtsanwalt
Weitere Informationen für Anleger
TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren und dann ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten können.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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