Übersetzt; Quelle: www.dgap.de/dgap/News/corporate/...er-process/?newsID=1171397
FINANZRESTRUKTURIERUNG - EINTRETEN DES KÜNDIGUNGSDATUMS UND EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR FESTSTELLUNG DER BERECHTIGUNG
Steinhoff International Holdings N.V. (die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern")
Definierte Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet, aber nicht anders definiert werden, haben die gleiche Bedeutung wie in der betrieblichen Selbstverpflichtung, die in Bezug auf die Steinhoff Europe AG ("SEAG") vorgeschlagen und von den CVA-Gläubigern am 14. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung (die "SEAG CVA") und/oder der betrieblichen Selbstverpflichtung in Bezug auf die Steinhoff Finance Holding GmbH ("SFHG") genehmigt wurde und von den SFHG-Gläubigern am 14. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung (die "SFHG CVA") (in der jeweils gültigen Fassung und im Kontext) genehmigt wurde. Die Dokumentation zu SEAG CVA und SFHG CVA kann unter www.lucid-is.com/steinhoff heruntergeladen werden.
SEAG und SFHG haben heute die Ausführungsbedingungen gemäß dem SEAG CVA und dem SFHG CVA veröffentlicht. Dies ist der nächste Schritt in der Umsetzung der Restrukturierung und beginnt mit dem Zeitraum, in dem die relevanten CVA-Gläubiger und SFHG-Gläubiger ihre Berechtigungsschreiben einreichen sollten. Es wird erwartet, dass der Abschluss der Restrukturierung innerhalb von ca. 20 Werktagen erfolgen wird.
Um Anspruch auf einen Anspruch auf die New Lux Finco 2 Schuldverschreibung und/oder die New Lux Finco 1 Schuldverschreibung (falls zutreffend) am oder vor dem Stichtag des Inkrafttretens der Restrukturierung zu erhalten, sollten die berechtigten CVA-Gläubiger und SFHG-Gläubiger das/die entsprechende(n) Anrechtsschreiben am oder vor dem Teilnahmeschluss (17.00 Uhr (Londoner Zeit) 19. Juli 2019) ausfüllen und einreichen. Formulare der Anrechtsschreiben sind verfügbar unter: www.lucid-is.com/steinhoffEL Weitere Anweisungen sind in den Anrechtsschreiben enthalten, und Musteranrechtsschreiben sind unter www.lucid-is.com/steinhoff verfügbar.
Die Agenten der New Lux Finco 1 Darlehen und New Lux Finco 2 Darlehen haben die Gesellschaft gebeten, die relevanten Gläubiger der SEAG und der SFHG daran zu erinnern, ihre KYC-Dokumentation (falls zutreffend) so schnell wie möglich an den/die zuständigen Agenten zu übermitteln, um eine mögliche Verzögerung des Erhalts von endgültigen Anrechten aufgrund unvollständiger KYC-Prozesse zu verhindern. Die jeweiligen Gläubiger der SEAG und der SFHG sollten sich auf die KYC-Mitteilungen der einzelnen Agenten im Rahmen der New Lux Finco 1 Darlehen und der New Lux Finco 2 Darlehen beziehen, die unter www.lucid-is.com/steinhoff für weitere Informationen verfügbar sind.
Aktionären und anderen Investoren der Gesellschaft wird empfohlen, beim Handel mit den Wertpapieren der Gruppe Vorsicht walten zu lassen.
Stellenbosch, 12. Juli 2019
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