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Steinhoff International Holdings N.V.

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Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,00 15,00
Fallender DAX-Kurs 5,00 10,00 14,99
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM56GR9 , DE000VG99J42 , DE000VK1ETD4 , DE000VJ5NYU3 , DE000VJ60Y29 , DE000VJ64HQ9 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Manro123:

Entweder Gapclose oder nach 123 Schlusskurs

 
12.06.19 11:02
heute noch 0,104€. In diesen Sinne bin jetzt beim Sport.
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Dollarblick:

Zur Schadensersatzklage

20
12.06.19 11:10
Das Musterverfahren gegen Steinhoff
Beklagte Partei:

Steinhoff International Holdings N.V. vertr. d. Raad van Bestuur, Herengracht 466, NL 1017 CA Amsterdam - Niederlande
Der Kläger erwarb Aktien bei der Beklagten. Mit seiner Klage macht er Schadensersatz wegen der Veröffentlichung unrichtiger Insiderinformationen, wegen Unterlassungen zur unverzüglichen Veröffentlichung von richtigen Kapitalmarkt Informationen und wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber Kapitalanlegern geltend.
Übriggeblieben (zulässig) sind die folgenden Feststellungsziele:

1. Die Konzernabschlüsse der Steinhoff International Holdings Limited der Jahre 2013, 2014 und 2015 waren bis zum 05.12.2017 falsch.
2. Der Prospekt der Steinhoff International Holdings N.V. vom 19.11.2015 war falsch, weil er die Konzernabschlüsse 2013, 2014 und 2015 der Steinhoff International Holdings Limited beinhaltete.
3. Die Beklagte hat gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG a.F. (in der Fassung vor dem 03.07.2016) sowie gegen Art. 7 MAR verstoßen hat, indem sie es unterlassen hat, am 1. März 2016 sowie an jedem Folgetag bis zum 5. Dezember 2017 die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass sie am 29. Februar 2016 aufgrund einer fehlerhaften Bilanzierung falsche Bilanzzahlen veröffentlicht hat.
4. Die Beklagte hat gegen Art. 17 MAR verstoßen, indem sie es bis zum 05.12.2017 unterlassen hat, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass der geprüfte Konzernabschluss der Steinhoff International Holdings N.V. für das Jahr 2016 falsch ist.

5. Der Kursdifferenzschaden pro Steinhoff-Aktie (ISIN NL0011375019) für jeden Handelstag ab dem 1. März 2016 bis zum 5. Dezember 2017 auf 84,99 Prozent des jeweiligen Erwerbskurses der Aktie.
Für Klagen von Investoren, welche Schadensersatzansprüche nach §§ 37b, 37c WpHG a.F. bzw. §§ 97, 98 WpHG, § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 37v WpHG a.F., § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 37w WpHG a.F., § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 114 WpHG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 115 WpHG aufgrund von Erwerben von Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. mit der ISIN NL 0011375019 im Zeitraum vom 07.12.2015 bis zum 05.12.2017 betreffen, erklärt sich das Landgericht Frankfurt am Main international, für sachlich und örtlich unzuständig.
Meine Rechtsansicht dazu:
Zu 1. Dass die Konzernabschlüsse der Steinhoff International Holdings Limited der Jahre 2013, 2014 und 2015 bis zum 05.12.2017 falsch waren ist hinlänglich bekannt. Dafür fehlt m. E. das Feststellungsinteresse, da der Skandal bereits 2015 spätestens mit der Razzia in Oldenburg allgemein bekannt geworden ist und damit kein Aktionär mehr getäuscht werden konnte. Beurteilt wird nicht die Situation im Zeitpunkt der mutmaßlichen Bilanzmanipulationen, sondern im gegenwärtigen Zeitpunkt, nämlich zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung, also heute. Und heute ist die Sache allgemein bekannt.
Zu 2. Das gleiche gilt für das 2. Feststellungsziel.
Zu 3. Zum 1. März 2016 sowie an jedem Folgetag bis zum 5. Dezember 2017 konnte die Beklagte die Öffentlichkeit nicht darüber informieren, dass sie am 29. Februar 2016 aufgrund einer fehlerhaften Bilanzierung falsche Bilanzzahlen veröffentlicht hat, weil die Bilanzen nicht testiert waren und der Vorstand gerade keine Kenntnisse über die Fehlerhaftigkeit hatte.
Zu 4. Das gleiche gilt für das 4. Feststellungsziel.
Zu 5. Wie das Gericht den Kursdifferenzschaden ab dem 1. März 2016 bis zum 5. Dezember 2017 auf 84,99 Prozent begründen will, ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal die Fragen einer eventuellen Mitschuld des Klägers (s. Warnung im Bericht von JP Morgan von 2007 und Bericht über Razzia in Oldenburg im Jahr 2015) gesondert geprüft werden müsste.
Allgemeines:
Gegen die weiteren grundsätzlichen aktienrechtlichen Bedenken gegen eine Haftung von der Beklagten hatte ich bereits an anderer Stelle berichtet. Aber selbst wenn der Kläger in dieser Feststellungsklage, entgegen meiner Rechtsauffassung) dem Grunde nach obsiegen sollte, so müsste er (so wie auch alle anderen Kläger, die sich darauf berufen wollten) im Wege einer Individualklage auf Leistung klagen, und daran verdienen nur die Anwälte, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Anwaltskanzlei des Klägers sollte im Übrigen alle an der Sammelklage beteiligten Personen darüber aufklären, dass die Leistungsklagen aus rein praktischen Gründen mehr als fünf Jahre dauern könnten. Die o. a. Musterfeststellungsklage wird zwar schneller entschieden werden, damit ist für die Geschädigten aber noch nichts Materielles gewonnen. Soweit eine mögliche Sammelklage als Leistungsklage geführt werden sollte, so wäre das allenfalls ein Fall der Klagehäufung aufgrund einer Abtretung der Ansprüche an eine dritte Person. Die Kläger wären in einem solchen Fall an dem eigentlichen Prozess dann nicht mehr beteiligt. Es würde somit eine „Sammelleistungsklage“ konstruiert werden müssen, die die ZPO so nicht kennt und die mit erheblichen Risiken verbunden wäre.
Sollten meine weiteren Argumente gegen die Erfolgsaussichten dieser Sammelklage (nochmals zusammengefasst) erwünscht sein, so bitte ich um entsprechende Hinweise.



Antworten
dr_jek:

MIIC

3
12.06.19 11:14
Hat glaube ich als einziger Weitblick bewiesen schon lange bevor 95% hier im Ansatz darüber nachgedacht haben, aktien zu kaufen.. man man man  
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#185054

InvestorAT:

-

 
12.06.19 11:31
Hm,  der GD 50 am Tageschart hat den Kurs heute leider wieder ordentlich zurückgeboxt.  Mach ma ihn fertig beim nächsten Anlauf  ;-).
Antworten
Halle86:

Dr Jek

4
12.06.19 11:39
Und daher muss jetzt jeder seine Entscheidung, dass er kurzfristig spekuliert feiern?! Wenn jeder hier seine Trades mitteilt, na dann gute Nacht.
Antworten
dr_jek:

halle

 
12.06.19 11:50
na ja er scheint ja nicht jemand zu sein, der jeden verkauf/kauf postet..
wenn jemand sich "neu vorstellt" und behauptet er besitzt nun auch 1 mio aktien, wird dieser ja auch bejubelt.. und hier ist es ein vorher kritischer (vll auch immer noch) user, der nun shares besitzt.. und evt den richtigen moment erwischt hat. evt kommt er gar nicht mehr bei 0,15€ raus XD

ist mir aber auch ehrlich gesagt sch...  egal :)
Antworten
__Dagobert:

@dollarblick

6
12.06.19 12:14
Das würde ich ein wenig differenzierter sehen:

1) Feststellungsinteresse ist klar zu bejahen. Nur weil etwas „bekannt“ ist, kann ich ein Feststellungsinteresse nicht verneinen. Immerhin wäre das ja Voraussetzung für Schadenersatz. Man muss hier ja auch fragen, welcher und wem ein Vorwurf gemacht werden kann, dass testierte Bilanzen vorliegen. Das Zahlenwerk wurde ja vom WP abgesegnet. Also wären wir hier im Bereich der Erfüllungs-/Besorgungsgehilfenhaftung und müsste uns ein Auswahlverschulden vorgeworfen werden (beschäftigen einer wissentlich untüchtigen Person).
Ad 2) siehe 1.
Ad 5) wir sind hier nich gar nicht im Schadenersatzrecht, weshalb ein Mitverschuldenseinwand weder rechtlich noch faktisch möglich ist. Darüberhinaus ändert ein etwaiges Mitverschulden, das ich mehr als nur hinterfragen würde, nichts an der Höhe des entstandenen Schadens.
Ad allgemeines:
Eine Sammelklage ist natürlich möglich und auch vorgesehen. Hier würde jeder einzelne als Kläger geführt werden. Inwieweit es dann sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber man wird sicher vergleichbare Fälle bündeln können (Beispielsweise „Prospekthaftung“)

Das stärkste Argument ist die drohende Insolvenz samt Besicherung der Gläubiger und die lange Verfahrensdauer - sonst sehe ich eher Lappalien.

Antworten
__Dagobert:

Addendum

3
12.06.19 12:28
Richtig ist aber sicher, dass man den Schaden nicht so querfeldein bestimmen kann, da ja jeder Aktionär einen anderen Einstiegszeitpunkt hatte, damit dieses Feststellungsbegehren aus meiner Sicht sinnlos ist. Hier würde ich das Feststellungsinteresse klar verneinen, denn die Kursdifferenz zwischen 2 Zeitpunkten feststellen zu lassen, macht einfach keinen Sinn. Wenn sie hier ganz konkrete Anleger hätten, die wirklich so ge- und verkauft haben, dann wäre auch eine Feststellungsklage unzulässig, da diesfalls zwingend eine Feststellungsklage zu machen wäre.
Antworten
__Dagobert:

Soll natürlich Leistungsklage am Schluss heissen

 
12.06.19 12:29
Antworten
Dr. Green:

Zu früh um zu verkaufen

 
12.06.19 12:40
Die Rakete nimmt Fahrt auf :)
Jetzt bei 9 cent zu verkaufen ist glaub noch zu früh es könnte sogar am Montag noch mal kurz über 10 cent ansteigen.


Antworten
manham:

Sehe ich genauso

 
12.06.19 12:41
84% vom jeweiligen Kaufkurs.
Hieße bein3€. 2,49 € Entschädigung
Bei 4€.    3,36€ Entschädigung

Bei angenommenen Kurs von 52 Cent. Sogar Überentschädigung bei 3€ Kaufkurs
Bzw. Verlust des Altaktionärs von 12 Cent. bei 4€ Kaufkurs.

Schwachsinniger Klageantrag
Antworten
MIIC:

Danke für die Verteidigung

4
12.06.19 12:42
stenbock, dr_jek, danke für Eure positive Stellungnahme zu meinen Gunsten.
Freut mich wirklich.
Mein kleiner Kauf ist natürlich nicht so spannend, vor allem weil es ehr ein Zock ist um nicht immer nur auf der Seitenlinie zu stehen.
Für großes Geld ist mir Steinhoff noch zu unsicher ...
MIIC
Antworten
harry74nrw:

Einfach mal lesen zur Haftung

2
12.06.19 12:51
...datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/304202_21/
Antworten
positiv5:

An alle

5
12.06.19 13:07
Glücksritter und Trader : Finger weg von meiner Steinhoff !! (weil ich euch die Einstiegskurse nicht wirklich gönne)
Antworten
PORSCHE123.:

Ich habe es gesagt wieder 0,09

 
12.06.19 13:32
Antworten
Mysterio2004:

Weil es so schön ist :)

4
12.06.19 13:35
Weil es einfach so scharf ist sei nochmals erwähnt, dass die Gesellschaft bisher noch nicht einen lumpigen Tag die PIK Zinsen zahlen bzw. berücksichtigen musste.
Dies ist mal definitiv die beste Info die wir seit Monaten auf den Tisch bekommen haben.
Nochmals besten Dank an Gangsta für das recherchieren und teilen dieser Information. :-)

So Steinhoff nun mal auf auf wir wollen und brauchen mehr  Informationen dieser Art & ja dann bitte damit auch lauthals schreiend und trommelt durch den Markt marschieren und nicht lediglich versteckt innerhalb von Kiloweisen Finanzdokumentation erwähnen.

Antworten
Lazoman:

mysterio

 
12.06.19 13:39
wo steht dass das die Pik Zahlung erst später fällig sind ?
Antworten
NoCapital:

Lazo - dein Ernst?

5
12.06.19 13:45
Es ist immer wieder faszinierend zu beobachten, wie man zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommt, obwohl jeder von uns auf die gleichen Information bzw. Dokumente zurückgreift. Vielleicht liegt es ja daran, dass wir dazu neigen, die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses nach der einfachen Möglichkeit zu beurteilen, mit der wir es in den Sinn bringen können. Aber gerade die unterschiedlichen Meinungen und Erwartungen machen ja letztendlich die Faszination an der Börse aus. Oder anders ausgedrückt: "Wenn zwei Menschen immer wieder die gleichen Ansichten haben, ist einer von ihnen überflüssig", so Winston Churchill. Dies vorausgeschickt komme ich nun zum eigentlichen Thema.

Die qualitativ und sachlich hochwertigen Beiträge der letzten Tage habe ich mir zum Anlass genommen, um das Thema "Schuldenerlass" nochmal in den Augenschein zu nehmen. Ich hatte es ja schon durch meine vorherigen Beiträge durchblicken lassen, dass ich keine Anhaltspunkte für Schuldenschnitt sehe. Nach den argumentativ starken und nachvollziehbaren Beiträgen von DJ, Myst, Damage, PrivateBroker, Fun trader99, NoCapital, H7, etc. fand ich es mehr als angemessen, nicht nur die Beiträge kritisch zu würdigen, sondern auch meine Sichtweise zu hinterfragen. Denn die Beiträge zeigen Wege auf, dass ein Haircut möglich ist.

Kurzform der Argumente für den Schuldenschnitt (verzeiht mir, wenn ich diese nur verkürzt darstelle):
1. Im CVA-Verfahren findet in der Regel ein Schuldenerlass statt. Durch CVA werden die operativen Einheiten geschützt.
2. CVA wird abgelehnt, wenn SEAG und SFHG nicht profitabel wären. Dazu wird als Nachweis der nachhaltiger EBITDA/EBIT angeführt

3. Die HF haben die Schulden mit einem ordentlichen Abschlag günstig erworben. Wenn die HF auf 10-20% verzichten, fahren sie dennoch hohe Rendite ein.

Ad. 1: Vollkommen richtig, dass ein CVA typischerweise eine Umschuldung oder Reduzierung der unbesicherten Schulden eines Unternehmens beinhaltet als Teil des Versuchs eines Unternehmens, seine finanziellen Schwierigkeiten anzugehen und dadurch den Eintritt in die Liquidation zu vermeiden. Allerdings kann CVA auch dazu verwendet werden, um ein Unternehmen im Rahmen der Verkaufsvorbereitung zu sanieren (Mitarbeiterentlassung, Ladenschließungen, etc.), wobei CVA ein besseres Instrument zur Wertsteigerung ist als ein Asset-Verkauf durch Insolvenzverwalter. Neben der Verwendung als Sanierungsinstrument für angeschlagene Unternehmen kann ein CVA von insolventen Unternehmen als Mechanismus zur Verteilung von Geldern an Gläubiger als Alternative zur Liquidation genutzt werden.

Aus meiner Sicht schließt CVA als freiwilliger Vereinbarung zwischen den Gläubigern und SEAG/ SFHG keinen Schuldenerlass ein, sondern dies wird dazu verwendet, um die unbesicherten Schulden für drei Jahre hinauszuschieben und gleichzeitig mit Sicherheiten auszustatten. Die so gewonnene Zeit soll dann dafür genutzt werden, die operativen Einheiten zu schützen und deren Unternehmenswert zu steigern, etwaigen Fire-Sale zu vermeiden sowie die neuen Kredite mit günstigen Zinsen umzuschulden. Sollte der Plan in den drei Jahren nicht funktionieren, beinhaltet die CVA-Vereinbarung halt Mechanismus zur Verteilung von Geldern an Gläubiger als Alternative zur Liquidation.

Ad.2: Auch hier teile ich eure Feststellung, dass ein CVA-Prozess ohne belastbare Profitabilität eines Unternehmens vom Richter abgelehnt wird. Jedoch muss ich an dieser Stelle anmerken, dass der "wenig erklärungsbedürftige" nachhaltige EBITDA/EBIT sich auf STHNV als Konzern bezieht und nicht auf SEAG und SFHG. Das ist aber auch nicht schlimm, denn die Gläubiger hätten sowieso nicht LUA zugestimmt, wenn es für SEAG und SFHG keine positive Fortführungsprognose existierte. Denn eine der Bedingungen für Wirksamwerden von LUA war, dass SEAG und SFHG eine positive "going concern" durch anerkannten Finanzexperten testiert bekommen (Siehe DGAP-Meldung vom 11/07/2018). Somit war schon diese Bedingung für SEAG- und SFHG-CVA bereits vor Beginn des CVA-Verfahrens erfüllt.

Ad. 3: Hier wird der Schuldennachlass u.a. damit begründet, dass für die HF ein gutes Angebot sei, da der Barwert bei einer Pauschalzahlung von ca. 80-90 % höher ist als eine aufgeschobeneRückzahlung mit PIK-Zinsen (oder auch die Beispielrechnung  von Private Broker). Finanzmathematisch ein starkes Argument und einleuchtend , da es auch aus dem Blickwinkel der Gläubiger argumentiert wird.
Die zentralen Fragen für mich an dieser Stelle waren: Gibt es konkrete Hinweise, wo die HF bis jetzt auf irgendetwas verzichtet haben? Was wurde letztendlich vereinbart? Gibt es nach Omnibus Amendements Anhaltspunkte in den Dokumenten, die diese Argumente untermauern?

Schauen wir uns Hemisphere als Beispiel an, ob die HF auf irgendetwas verzichtet haben. Wir wissen, dass die Schulden von Hemisphere durch den Verkauf von Kika-Leiner-Immobilen reduziert wurden. Seit dem Jahresbericht 2017 wissen wir aber auch, dass der Wert der noch von Hemisphere gehaltenen Immobilien nicht ausreichend ist, um die Restschulden von Hemisphere auszugleichen. STHNV als Holding und Garantiegeber im Geschäftsjahr 2018 erwartet daher, dass ein Teil der endgültigen Garantie in Höhe von 123,9 Mio. ? als erwarteter Restbetrag erfasst wird (Annual Report 2017, S. 329). Hier sieht man schon, dass zumindest diejenigen HF, welche die Schulden von Hemisphere günstig erworben haben, keinen Anlass sehen, einen Schuldenerlass (nicht mal partiell) zu gewähren.

Was SEAG und SFHG betrifft, hat eigentlich schon Fun Trader99 (#184242) es auf den Punkt gebracht. Die Höhe der neuen Kredite von Lux Finco 1 und Lux Finco 2, die die Schulden von SEAG und SFHG ablösen, sind längst in den jeweiligen CVA-Dokumenten festgelegt. Daraus lässt sich mMn kein Schuldennachlass ableiten.

Fazit:
Die ganze Restrukturierung besteht eigentlich darin, dass sämtliche Schulden inkl. PIK-Zinsen von SEAG und SFHG erst zum 31.12.2021 (=Termination Date) fällig werden. Die neuen Gesellschaften  Lux Finco 1 und Lux Finco 2 müssen am "Termination Date" die Kredite, die die Schulden von SEAG und SFHG ablösen, vollständig zurückzahlen [1].

STHNV hat die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, diese Kredite vorzeitig zu reduzieren (Cash Pay Out) und/oder diese durch Aufnahme neuer Krediten zu günstigen Zinsen zu refinanzieren.
Aber am sog. "Recovery Cap Date" ist die Summer der an die HF zurückzuzahlenden Beträge gleich Nennwert plus PIK-Zinsen. Daran hat sich vom Inkrafttreten von LUA bis zu den Omnibus Amendements nichts geändert.

Zu meiner Überraschung laufen die 5% bzw. 10% PIK-Zinsen der neuen Kredite, die von STHNV garantiert werden, nicht mehr seit dem 14. Dez. 2018, sondern beginnen erst mit "Implementation Commencement Date" [2]-> (Zinsen für halbes Jahr gespart, wohlwollend betrachtet doch noch ein kleiner Schuldenschnitt).

So jetzt ist es aber genug vom Schuldenschnitt.

Ich richte jetzt meinen Fokus lieber auf die Zahlen für H1/2019. Ich freue mich schon darauf. Denn diese Zahlen werden die tatsächliche Ertragskraft der operativen Einheiten zeigen, gerade im Hinblick auf den nachhaltigen EBITDA/EBIT. Der 12 Juli 2019 leitet für mich persönlich den Beginn des Turnarounds ein. Letztendlich hängt der Erfolg dieser ganzen Mühe allein davon ab, wie profitabel die Tochtergesellschaften sein werden.
In diesem Sinne wünsche ich euch weiterhin schöne Pfingstwoche.

Quellen:
[1]
03 - Project Orange - SEAG - 1L Facility Agreement ? Comparison, S. 90f
03 - Project Orange - SEAG - 2L Facility Agreement ? Comparison, S. 89f
03 - Project Orange - SFHG - 21 22 Facilities Agreement ? Comparison, S. 72f)
03 - Project Orange - SFHG - 23 Facilities Agreement ? Comparison, S. 60f
[2]
09 - Project Orange - SEAG - SEAG Contingent Payment Undertaking ? Comparison, S. 13-14;  
10 - Project Orange - SFHG ? 21 22 Contingent Payment Undertaking ? Comparison, S. 12
Project Orange - SFHG - 23 Contingent Payment Undertaking ? Comparison, S. 14
Antworten
Mysterio2004:

@Lazoman

4
12.06.19 13:46
Was ich meine ist, dass die Zinsuhr mit den PIK Zinsen noch gar nicht angefangen hat zu laufen.
Bis gestern dachten wir doch dass die PIK Zinsen seit dem 14.12.2018 anfallen würden, jedoch hat uns gestern freundlicherweise an seinen Recherchen teilhaben lassen, woraus sich belegbar feststellen ließ, dass die große PIK Zins Uhr noch nicht läuft.

Schau mal auf Seite 7403 des Forums, da findest du seinen Beitrag.

Entscheidender Auszug: "Zu meiner Überraschung laufen die 5% bzw. 10% PIK-Zinsen der neuen Kredite, die von STHNV garantiert werden, nicht mehr seit dem 14. Dez. 2018, sondern beginnen erst mit "Implementation Commencement Date" [2]-> (Zinsen für halbes Jahr gespart, wohlwollend betrachtet doch noch ein kleiner Schuldenschnitt)."



Antworten
paioneer:

mysterio...

3
12.06.19 13:48
könnte das bitte noch jemand dem kurs sagen und zwar in verständlicher form...;=))
Antworten
pajero3.2did:

So nach langer Zeit mal wieder rein

 
12.06.19 13:51
schaue in die Black Box...Wann kommen denn die wichtigen Termine??

Ist ein Zock wert vielleicht...
Antworten
NoCapital:

Der Kurs wird ....

 
12.06.19 13:53
....schon irgendwann seinen Weg machen..das war das Anfüttern, um zu schauen, was wir bereit sind mitzumachen. Kommt heute Abend bestimmt nochmal.

Geduld, Geduld, Geduld!

Wir wissen vermutlich mehr als der breite Markt und daher sind wir, sagen wir mal, nicht soooo angespannt!


Dieser Aktien-Ratgeber-Führerscheinladen ist ja doppelt so schlimm wie unsere bisherigen Blätter&Friends.
Antworten
Mühlstein:

Zusammenfassend und noch einfacher..

 
12.06.19 13:58
..könnte man sagen, ja es gibt 10%Zins die gezahlt werden müssen und das ist schade, aber und jetzt kommts, die 10% sind nichts böses was für immer gesetzt ist und alles zerstören wird, sondern die 10% sind eine Summe X die an eine andere Partei gezahlt wird. Und wenn man diese Summe X nicht aus dem Cash abzweigen will, weil man damit beispielsweise lieber neue Stores eröffnet, dann leiht man sich die Summe ebend dann mit einem vernünftigen Rating etc. für z.B.2,3456% bei einer der vielen notleidenden Banken.
Antworten
Mysterio2004:

@paioneer

8
12.06.19 14:00
He, he ja der Scheißkurswert von dem Papier geht mir mittlerweile auch gehörig auf die Nerven, ich habe ja beileibe nichts gegen Schwankungen, aber es muss nun mal bald mit diesem Müllwerten von noch nicht mal 10 Cent Schluss sein.
Der ganze Kübel ist aktuell massiv und sportlich in Bewegung, auch auf seinen der Klagewilligen scheint sich ja nun mal was zu tun, es gibt ein Seitens der Gläubiger abgesegnetes Vergleichsangebot (ja leck mich fett, es interessiert so gut wie keine Sau, obwohl auch dies schon von immenser Bedeutung für uns ist), zwischen dem VEB und Gesellschaft scheint ja auch recht intensiv gekuschelt zu werden, haben wir da ggf. bereits eine Einigung inklusive Verschwiegenheitsvereinbarung? Der VEB hat bis heute keine offizielle Meldung über die Verlängerung des Stillhalteabkommens auf seiner Website stehen und dies wurde bisher eigentlich immer auch dort publiziert.
Wenn mich doch nicht alles täuscht, soll ja im Zuge der Veröffentlichung des 2018er Reports ja auch eine Pressekonferenz stattfinden, vielleicht haben wir ja mal Glück und da kommen dann mal Aussagen damit der Kurs hier endlich mal richtig deftig hämmert.
Es ist und bleibt ne Hopp oder Top Nummer und man muss doch einfach mal feststellen, dass sich die Informationslage eher Richtung Top als Hopp entwickelt und den Kurswert interessiert es bis dato einen Dreck.  
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