Wieder ein Zitat aus der DGAP:
Rechtsstreitigkeiten
Am 21. Februar 2019 erhielt die Gesellschaft einen Antrag einer Gruppe von Aktionären auf ein Ermittlungsverfahren vor der Unternehmenskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts (die "Unternehmenskammer"). Die Petition enthielt die Aufforderung, einen Ermittler sowie ein zusätzliches Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu bestellen, dessen Aufgabe es sein wird, zu überwachen, dass die Informationen den Aktionären zusammen mit anderen von der Unternehmenskammer angeordneten Maßnahmen angemessen zur Verfügung gestellt werden. Eine Anhörung sollte am 23. Mai 2019 stattfinden. Wie am 22. Mai 2019 angekündigt, haben die Gesellschaft und die Aktionärsgruppe vereinbart, den Termin dieser Anhörung auf einen späteren Zeitpunkt im Kalenderjahr zu verschieben. Das Datum der Anhörung wird nach Bestätigung mitgeteilt.
Die Gesellschaft und die Investmentgruppe VEB / European Investors haben getrennt vereinbart, die Aussetzung der Kollektivklage zwischen ihnen in den Niederlanden zu verlängern. (Zitat Ende)
Und jetzt die Frage: Was konnte die beiden Parteien bewegen, einer Verschiebung zuzustimmen?