Ein Schuldenschnitt beudet ja, dass die Gläubiger dem Schuldner einen Teil der Schulden dauerhaft erlassen.
In der Bilanz des Schuldner's werden die erlassenen Verbindlichkeiten insoweit ertragswirksam ausgebucht. Dadurch verringern sich auf der Passivseite die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital steigt (durch Erhöhung der Eigenkapitalposition "Jahresüberschuss") an.
Sofern keine Steuern auf diesen Sanierungsgewinn anfallen (die Regelungen hierzu sind von Land zu Land sehr unterschiedlich), kommt es durch den Schuldenschnitt isoliert betrachtet also zu einem Passivtausch in der Bilanz des Schuldners (Verbindlichkeiten runter, Eigenkapital hoch, Bilanzsumme unverändert).
In der Bilanz des Schuldner's werden die erlassenen Verbindlichkeiten insoweit ertragswirksam ausgebucht. Dadurch verringern sich auf der Passivseite die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital steigt (durch Erhöhung der Eigenkapitalposition "Jahresüberschuss") an.
Sofern keine Steuern auf diesen Sanierungsgewinn anfallen (die Regelungen hierzu sind von Land zu Land sehr unterschiedlich), kommt es durch den Schuldenschnitt isoliert betrachtet also zu einem Passivtausch in der Bilanz des Schuldners (Verbindlichkeiten runter, Eigenkapital hoch, Bilanzsumme unverändert).
