Wäre keine schlechte Idee und läßt sich beim Studium der Dokumente nicht ausschließen.
"Vorzugsaktien
Ebenso wie Stammaktien repräsentieren Vorzugsaktien einen Anteil am Unternehmen beziehungsweise an dessen Eigenkapital. Im Unterschied zu Stammaktien hat der Vorzugsaktionär aber in der Regel kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Gesellschaft. Dieser Nachteil wird durch ein bevorzugtes Anrecht auf den Gewinn der Aktiengesellschaft, den so genannten Vorzug, ausgeglichen. Vorzugsaktien dürfen in Deutschland nur bis zu 50 Prozent des Grundkapitals repräsentieren.
Eine Reihe von Aktiengesellschaften emittiert neben Stammaktien auch so genannte Vorzugsaktien. Der Name Vorzugsaktien leitet sich dabei aus bestimmten Besonderheiten dieser Aktienart ab, die dem Inhaber Vorrechte gegenüber anderen Aktionären geben. Die Vorzugsbehandlung kann darin bestehen, dass der zur Verfügung stehende Gewinn zunächst an die Vorzugsaktionäre ausgeschüttet wird und erst dann der verbleibende Rest auf die Stammaktionäre verteilt wird. Eine andere - in der Praxis überwiegende Form - ist, dass ein Zuschlag auf die beschlossene Dividende gezahlt wird.
Beispiel: Die XY AG hat sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien emittiert. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Vorzugsaktionäre jeweils einen Aufschlag auf die beschlossene Dividende erhalten. Das Unternehmen hat in diesem Jahr einen Jahresüberschuss von zwei Millionen Euro erwirtschaftet. Es wird der Hauptversammlung vorgeschlagen eine Gewinnausschüttung in Höhe von einer Million Euro vorzunehmen und den restlichen Gewinn in die Gewinnrücklagen zu stellen. Von dem auszuschüttenden Gewinn erhalten die Stammaktionäre eine Dividende in Höhe von zwei Euro pro Aktie, während die Vorzugsaktionäre 2,50 Euro pro Aktie erhalten.
Der Bevorzugung bei der Ausschüttung steht aber auch Nachteil gegenüber: Vorzugsaktionäre haben in aller Regel kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, müssen also auf ein wesentliches Recht des Aktionärs verzichten. Dieser Nachteil wird ihnen durch die oben beschriebenen "Vorzüge" versüßt. Alle anderen Aktionärsrechte stehen auch dem Vorzugsaktionär zu.
Kann eine Aktiengesellschaft in wirtschaftlich schlechten Jahren keine Dividende zahlen oder zumindest keinen Aufschlag auf die "normale" Dividende, so wird der Vorzugsaktionär in den folgenden Jahren dementsprechend überproportional berücksichtigt, das heißt, er erhält neben dem üblichen Vorzug auch eine Nachzahlung auf die entgangenen Zahlungen. Sollte auch in dem folgenden Jahr keine Zahlung des Vorzugs nebst Nachzahlung des im vorangegangenen Jahres nicht gezahlten Vorzugs möglich sein, so erhält der Vorzugsaktionär ebenfalls ein Stimmrecht. Dieses Stimmrecht bleibt ihm solange erhalten, bis die entgangenen Zahlungen durch die Gesellschaft geleistet wurden.
Neben der bevorrechtigten Behandlung bei der Verteilung des Gewinns genießen Vorzugsaktionäre auch bei Liquidation, also bei einer Auflösung der Aktiengesellschaft gewisse Vorteile. Sie werden beim Liquidationserlös, das ist der Betrag, der übrigbleibt, wenn alle Vermögensgegenstände des Unternehmens verkauft und alle ausstehenden Schulden bezahlt wurden, zuerst oder mit einem höheren Anteil bedacht."
Vorzugsaktien auf Lux FinCo 1 und 2 wären gesichert, hätten eine gute Divi (ca. 10%), irgendwann handelbar, würden den SIHNV-Aktienkurs nicht belasten, da durch Tochterunternehmen aufgelegt siehe SIHL und SUSHI.
Suche nach Haken in meinem Gedankenansatz ;-)