Vor- und Nachteile der englischen Insolvenz
Nach ihrer ursprünglichen Konzeption bot die Insolvenz in England (auch EU-Insolvenz, Insolvenz nach EU-Recht, Privatinsolvenz England genannt) Ihnen als Schuldner viele Vorteile. Dem lag das vorrangige Prinzip des englischen Insolvenzrechtes zugrunde, einem Schuldner so schnell wie möglich eine erneute Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Die wesentlichen Grundgedanken der EU-Insolvenz waren dabei:
Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten
Teilweise auch Restschuldbefreiung bei unerlaubten Handlungen, die in Deutschland eine Restschuldbefreiung ausschließen
Keine Erwerbsobliegenheit
Vereinbarung über die Höhe monatlicher Zahlungen großzügiger
Bedauerlicherweise werden diese Vorteile durch den bevorstehenden Brexit konterkariert. Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Vor- und Nachteilen der Insolvenz in England.
Ablauf und Dauer der englische Insolvenz
Das englische Insolvenzverfahren lässt sich in drei Phasen unterteilen:
Die Vorlaufzeit vor Verfahrenseröffnung
Die eigentliche Verfahrenslaufzeit nach Eröffnung des Verfahrens
Die Zeit nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Lesen Sie hier mehr zu den drei Phasen einer Privatinsolvenz in England / EU-Insolvenz.
Wer kann eine EU-Insolvenz beantragen?
In England besteht keine Unterscheidung zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz. Deshalb sind sowohl
Privatpersonen / Verbraucher als auch
Unternehmer und Selbstständige
antragsberechtigt. Für Sie spielt es deshalb keine Rolle, ob Sie beispielsweis ein Arbeitnehmer sind oder eine eigene Unternehmung haben.
Neben Ihnen als Schuldner sind noch andere Personen berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Lesen Sie hier mehr zum Kreis der antragsberechtigten Personen.
Vorbereitung der englischen Insolvenz
Grundbaustein für die Antragsannahme und somit auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in England ist die Erfüllung der Hauptbedingung, mindestens 6 Monate in England oder Wales seinen Lebensmittelpunkt (der sog. COMI) zu haben.
Um später bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens darlegen zu können, dass der Lebensmittelpunkt seit mindestens 6 Monaten in England liegt, sollten Sie als Schuldner nach England umziehen. Die Frage, wo der Lebensmittelpunkt einer Person liegt, wird im Insolvenzverfahren, anders als beispielsweise im Steuerrecht, nicht allein aufgrund von Aufenthaltszeiten, sondern anhand der gesamten Lebensumstände beurteilt. Es werden also die familiäre Situation, die Erwerbstätigkeit und die Wohnsituation überprüft. Ein COMI ist nicht anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt von vornherein nur für einen beschränkten Zeitraum begründet und danach wieder zurück nach Deutschland verlagert werden soll. Wer diesbezüglich falsche Angaben gegenüber dem Gericht tätigt, rechtfertigt bereits damit eine Annullierung des Insolvenzverfahrens und somit das Scheitern einer Entschuldung in England. Die englischen Gerichte kontrollieren und hinterfragen die Beweggründe der Antragsteller sehr genau. Insbesondere spricht gegen die Begründung eines COMI, wenn der Antragsteller sich bei der Anmietung einer Wohnung, der Zulassung eines Kfz und anderen, entsprechenden Angelegenheiten von einer Organisation unterstützen lässt, um einen COMI zu kreieren. Die Gerichte sehen darin deutliche Anhaltspunkte für ein Vortäuschen falscher Tatsachen (vgl. High Court, Case No 19421/2008)
Nach ihrer ursprünglichen Konzeption bot die Insolvenz in England (auch EU-Insolvenz, Insolvenz nach EU-Recht, Privatinsolvenz England genannt) Ihnen als Schuldner viele Vorteile. Dem lag das vorrangige Prinzip des englischen Insolvenzrechtes zugrunde, einem Schuldner so schnell wie möglich eine erneute Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Die wesentlichen Grundgedanken der EU-Insolvenz waren dabei:
Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten
Teilweise auch Restschuldbefreiung bei unerlaubten Handlungen, die in Deutschland eine Restschuldbefreiung ausschließen
Keine Erwerbsobliegenheit
Vereinbarung über die Höhe monatlicher Zahlungen großzügiger
Bedauerlicherweise werden diese Vorteile durch den bevorstehenden Brexit konterkariert. Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Vor- und Nachteilen der Insolvenz in England.
Ablauf und Dauer der englische Insolvenz
Das englische Insolvenzverfahren lässt sich in drei Phasen unterteilen:
Die Vorlaufzeit vor Verfahrenseröffnung
Die eigentliche Verfahrenslaufzeit nach Eröffnung des Verfahrens
Die Zeit nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Lesen Sie hier mehr zu den drei Phasen einer Privatinsolvenz in England / EU-Insolvenz.
Wer kann eine EU-Insolvenz beantragen?
In England besteht keine Unterscheidung zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz. Deshalb sind sowohl
Privatpersonen / Verbraucher als auch
Unternehmer und Selbstständige
antragsberechtigt. Für Sie spielt es deshalb keine Rolle, ob Sie beispielsweis ein Arbeitnehmer sind oder eine eigene Unternehmung haben.
Neben Ihnen als Schuldner sind noch andere Personen berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Lesen Sie hier mehr zum Kreis der antragsberechtigten Personen.
Vorbereitung der englischen Insolvenz
Grundbaustein für die Antragsannahme und somit auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in England ist die Erfüllung der Hauptbedingung, mindestens 6 Monate in England oder Wales seinen Lebensmittelpunkt (der sog. COMI) zu haben.
Um später bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens darlegen zu können, dass der Lebensmittelpunkt seit mindestens 6 Monaten in England liegt, sollten Sie als Schuldner nach England umziehen. Die Frage, wo der Lebensmittelpunkt einer Person liegt, wird im Insolvenzverfahren, anders als beispielsweise im Steuerrecht, nicht allein aufgrund von Aufenthaltszeiten, sondern anhand der gesamten Lebensumstände beurteilt. Es werden also die familiäre Situation, die Erwerbstätigkeit und die Wohnsituation überprüft. Ein COMI ist nicht anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt von vornherein nur für einen beschränkten Zeitraum begründet und danach wieder zurück nach Deutschland verlagert werden soll. Wer diesbezüglich falsche Angaben gegenüber dem Gericht tätigt, rechtfertigt bereits damit eine Annullierung des Insolvenzverfahrens und somit das Scheitern einer Entschuldung in England. Die englischen Gerichte kontrollieren und hinterfragen die Beweggründe der Antragsteller sehr genau. Insbesondere spricht gegen die Begründung eines COMI, wenn der Antragsteller sich bei der Anmietung einer Wohnung, der Zulassung eines Kfz und anderen, entsprechenden Angelegenheiten von einer Organisation unterstützen lässt, um einen COMI zu kreieren. Die Gerichte sehen darin deutliche Anhaltspunkte für ein Vortäuschen falscher Tatsachen (vgl. High Court, Case No 19421/2008)