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Steinhoff International Holdings N.V.


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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Tnotb666:

Dirty&SIHVN, das liest sich ja wirklich sehr gut.

 
05.10.21 12:37
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SIHVN_ALL_IN:

..

12
05.10.21 12:38

Pepkor teilt hiermit den Aktionären und Anleihegläubigern mit, dass ein angemessenes Maß an Sicherheit besteht
dass der Headline-Gewinn pro Aktie ("HEPS") und der Gewinn pro Aktie ("EPS") für das Geschäftsjahr zum
30. September 2021 ("GJ21") um mindestens 20% steigen werden, wie unten dargestellt.

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SouthernTrad.:

Teil des Milliarden-Vergleichs unter Dach und Fach

5
05.10.21 12:38
4investors: Steinhoff International: Erster Teil des Milliarden-Vergleichs ist unter Dach und Fach
05.10.2021 12:26 Uhr - Autor: Dena Altdörfer  Dena Altdörfer auf Twitter auf Twitter

"Dass der Aktienkurs von Steinhoff dennoch kaum reagiert, liegt an der Situation in Südafrika - dort steht der Abschluss des zweiten Teils des Vergleichsverfahrens weiter aus. Zudem wird juristisch um eine Zwangsliquidation der Gesellschaft gerungen, was die Bestätigung des Vergleichs blockiert."

Quelle: www.4investors.de/nachrichten/...?sektion=stock&ID=156552

Hoffentlich nicht mehr lange!
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Josemir:

@ Dirty

 
05.10.21 12:41
Eventuell meint Mosters ja die alte Steinhoff…
Long..
Antworten
Shoppinguin:

Positive Gewinnwarnung...

 
05.10.21 12:41
Was für ein Tag...
Antworten
Darky:

Wo bleibt die Rackete?

 
05.10.21 12:42
Antworten
aboutback:

@isostar 100, zur Schläue von Judge S.

4
05.10.21 12:44

"....wenn miss slinger schlau ist, dann gibts sie statt einer begründung für das zulassen der lquiditationsklage nun ein statement heraus, indem steht, nachdem das gericht in nl das schutzschirmverfahren beendet hat und steinhoff als offiziell nicht insolvent betästigt hat, die bedingungen für die zulassung der tekkieklage sich grundlegend geändert haben und nicht mehr erfüllt sind..."

Wenn Richterin Slingers "schlau" ist, setzt sie alles daran, dass sie keine Begründung für ihr Urteil liefert.

Das geht nur, wenn die beteiligten Parteien einen aussergerichtlichen Vergleich schliessen und alle ihre Anträge zurück nehmen.

Judge Slingers hat mit ihrer Zuständigkeitserklärung für die Liquidations-Klage ein VIEL zu großes Fass auf gemacht.

Sie hat damit die Klärung der Frage provoziert, ob ein Südafrikanisches Gericht generell über die Liquidierung einer ausländischen Gesellschaft entscheiden kann.

Mir graut bei dem Gedanken was dies für  Konsequenzen mit sich bringt, sowohl bei  bei "Ja", allerdings auch anders herum bei "Nein".


Arg blöd ist nur, dass deswegen der Klärung dieser Klage das §155 angehalten ist und die §155 Parteien doch arg pikiert wären würde ein für Tekkie ausreichend günstiger Vergleich gefunden. Auch nicht hinten rum und nicht heimlich. Da würde sich LdP selbst absägen.

Antworten
Ruhig Blut:

SOP

6
05.10.21 12:44
Die Türe in NL ist zu.

So jetzt müsste Cherry Cherry Ladyship ein Unternehmen in den NL liquidieren, was gerade vom Gericht in NL eine Bestätigung erhalten hat, dass es fort bestehen kann.

Big Balls!



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#347784

Zilorc:

Bombastische News

 
05.10.21 12:46
Slingers!!! Where are you????
Antworten
Sanjo:

Longies

8
05.10.21 12:47
Für mich ist nach der heutigen DGAP die Tatsache das Steinhoff nicht insolvent ist „ amtlich“ ohne jeden Zweifel.!
Die SA Gerichte können das nicht ausblenden das Gegenteil dürfte nun unmöglich sein zu beweisen, da Fakten geschaffen wurden. Für mich war’s das mit Tekki.
Long und Plopp  
Antworten
Taylor1:

hat ja genug durch SA

 
05.10.21 12:47
Für Verunsicherung gesorgt!.
Wird Zeit das sich der Kurs selbst hilft.
Antworten
Tnotb666:

Klasse

 
05.10.21 12:48
Deutliche Reduzierun­g der Nettoversc­huldung, dass hört sich doch super an.
Antworten
Coppi:

@Dirty

10
05.10.21 12:49
Zumindest in D sind falsche EV strafbewehrt. Sollte auch in SA nicht trivial sein, es handelt sich um Tatsachenbehauptungen, dünnes Eis für Mostert, wenn falsch und hier geht es um viel Geld, da Schaden bei Verzögerung immens. Schließe mich Wulff Bleys Einschätzung an.  
Antworten
Taylor1:

Troth666

2
05.10.21 12:50
Bin Long und bleibt auch so...
Und hoffentlich wird so schnell qie möglich,eine Lösung Tekkie Geschichte  geben!.
Antworten
Shoppinguin:

Der Kurs reagiert noch nicht, da es ja nur

 
05.10.21 12:55
eine SENS war und noch keine DGAP.
Antworten
Zilorc:

@Shop

2
05.10.21 12:59
Genau, das ist der Grund. LOL
Antworten
huey:

Mostert hat Südafrika.........

5
05.10.21 13:07
..... an den Abgrund getrieben! Wenn jetzt nicht zeitnah eine Entscheidung fällt, werden die Investitionen ausländischer Unternehmen drastisch einbrechen.

Huey
Antworten
globalinvestor.:

Lady Slingers

 
05.10.21 13:09
Wir warten auf ihre Erklärung.

Sie halten hier den ganzen Betrieb auf. Das könnte teuer werden für ihr Volk.

Antworten
Happy Hour St.:

Gerichtliche Prüfung

14
05.10.21 13:12
Aus meiner Sicht hat das Gericht bisher nur beschlossen, dass Tekki ein verletztes Rechtsgut hat, was es generell zu schützen gilt. Für solch einen Schutz muss es eine Gerichtsbarkeit geben. Ein Verwaltungsgericht kommt wohl nicht in Frage. Also eine Art Amtsgericht. Somit lautet die Prüfung des Gerichtes: Die Klage ist dort zulässig. So läuft es jedenfalls bei uns.

Erst im nächsten Schritt wird geprüft, ob die Klage auch begründet ist. Diese Hürde ist weitaus höher und substanzieller. Hier sieht es schlechter für den Kläger aus, meine ich. Aber diese Prüfung dauert natürlich.

Bei uns heißt es in den Urteilen dann immer: Die Klage ist zulässig aber nicht begründet und wird daher nach dem ersten Termin (manchmal auch nur nach Aktenlage) abgewiesen. So hoffe ich, wird es hier in SA auch laufen.

Insofern kann ich nicht die Meinung teilen, Lady Ship hätte die Klage gleich abweisen müssen.

Antworten
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#347796

silverfreaky:

Wer jetzt nicht mindestens

3
05.10.21 13:17
eine Million Steinhoff-Aktien besitzt verschenckt richtig Kohle...
Antworten
daizz9:

somit

 
05.10.21 13:20
Verschenke ich nix
Antworten
algomarin:

Wenn ein Gericht sich in einem Klage- oder

13
05.10.21 13:21
Antragsverfahren für örtlich und inhaltlich zuständig erklärt, hat das nur etwas mit der ZUSTÄNDIGKEIT zu tun. Die Frage nach der "ZULÄSSIGKEIT" hat damit nichts zu tun. Hier geht es u.a. darum, ob die Kläger- bzw. Antragsseite überhaupt eine Berechtigung (Befugnis) innehat. Und nur dann, wenn auch das bejaht werden kann, kann es um die BEGRÜNDETHEIT des Anliegens gehen.

Also: Zuständigkeit und Zulässigkeit bitte weder verwechseln noch annehmen, das sei das gleiche.
Antworten
SIHVN_ALL_IN:

.

2
05.10.21 13:26
Richter stellt fest, dass Lancaster 101-Direktor Jayendra Naidoo seine treuhänderische Pflicht verletzt hat

By Dineo Faku Veröffentlichungszeitpunkt des Artikels vor 6h

JAYENDRA Naidoo hat durch sein Verhalten "seine Treuepflicht verletzt" und war nicht befugt, rechtliche Schritte gegen den Möbelhändler Steinhoff einzuleiten, so ein Urteil des Western Cape High Court von letzter Woche.

Steinhoff hatte einen von Lancaster 101 angenommenen Beschluss angefochten, der Naidoo die Befugnis erteilte, rechtliche Schritte einzuleiten, um Verluste auszugleichen, nachdem der Aktienkurs des Einzelhändlers im Dezember 2017 abgestürzt war.

Steinhoff argumentierte, dass Naidoo angesichts seiner Position als Direktor von Lancaster 101 (L101) und dem anschließenden "Glücksfall", den er als alleiniger Aktionär und Direktor der Lancaster-Gruppe erhielt, nicht befugt war, rechtliche Schritte einzuleiten.

Naidoo, ein ehemaliger Gewerkschafter, überzeugte über sein Unternehmen L101 die Public Investment Corporation (PIC), die Vermögenswerte im Wert von über R1 Billionen verwaltet, sich von R9,35 Milliarden zu trennen, damit L101 ein Black-Economic-Empowerment-Partner bei Steinhoff werden konnte.

Im September 2016 erhielt die Lancaster Group anstelle von L101 eine Zeichnungsprovision von 2,5 Prozent, als die Aktien von Steinhoff gezeichnet wurden.


"Da Naidoo und damit auch die Autorität von Lancaster 101 sich ausschließlich aus dem angefochtenen Beschluss ableiten, war Naidoo nicht befugt, ENS zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens zu ermächtigen", sagte die Richterin des Western Cape High Court, Diedre Kusevisty, in einem am Mittwoch elektronisch übermittelten Urteil.

Kusevsity sagte, dass der Antrag, ENS möge nicht länger im Namen von L101 handeln, zu weit gefasst sei.

"Es gibt keinen Grund für ein generelles Verbot für ENS, L101 nicht zu vertreten. Die Erleichterung würde mit Sicherheit nur für dieses Verfahren gelten", sagte sie.

Kusevisty sagte, Naidoo habe durch sein Verhalten seine treuhänderische Pflicht verletzt.

"Die Motivation von Naidoo war rein eigennützig und hinterhältig", sagte Kusevisty.

Kusevisty sagte, dass Naidoos offensichtliches Versäumnis, die Zeichnungsprovision, die er als alleiniger Aktionär der Lancaster Group erhielt, zu erwähnen, auf eine Verletzung seiner Treuepflicht hindeutet.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zeichnungsvereinbarung hielt die PIC, der zweitgrößte Anteilseigner von Steinhoff, 50 Prozent der Anteile an L101, während die restlichen 50 Prozent von der Lancaster-Gruppe gehalten wurden.

Es wurde behauptet, dass der Zeichnungsvertrag keinen Hinweis auf die Zahlung einer Zeichnungsprovision an irgendeine Partei enthielt. Als jedoch die Kapitalerhöhung von Steinhoff am 28. September 2016 angekündigt wurde, enthielt sie einen Hinweis darauf, dass Lancaster 101 eine Zeichnungsprovision in Höhe von 2,5 Prozent des gesamten Zeichnungspreises gemäß dem Zeichnungsvertrag erhalten würde.

Diese Provision wurde offenbar auf der Grundlage von 60 Millionen Aktien berechnet, obwohl sich später herausstellte, dass etwa 51 Millionen Aktien von Lancaster 101 gezeichnet wurden, während der Government Employees Pension Fund offenbar mehr als 8 Millionen der verbleibenden Aktien gezeichnet hat, was den Rest der 60 Millionen Aktien ausmacht.

Im Anschluss an den Zeichnungsauftrag für Lancaster wurde die PIC kritisiert, weil sie eine Transaktion genehmigt hatte, die eine einzelne Person erheblich bereichert hätte.

Die Untersuchungskommission zu den Korruptionsvorwürfen in der PIC erklärte, es sei fraglich, ob die Lancaster-Gruppe oder L101 überhaupt eine Zeichnungsprovision hätte erhalten sollen, und ob diese an die PIC selbst hätte gehen sollen.

"Ausgehend von den Aussagen von Herrn Naidoo scheint es auch keine Diskussion darüber gegeben zu haben, ob die Provision an L101 und nicht an die Lancaster-Gruppe hätte gezahlt werden sollen", so die PIC-Untersuchungskommission.

dineo.faku@inl.co.za
Quelle:
www.iol.co.za/business-report/companies/...-bea1-d6e9b85042a8
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