Steinhoff hat angesichts des jüngsten Aktienkurses der PPH und der Möglichkeit, dass dieser zweite Teil in bar beglichen wird, seine Optionen hinsichtlich des zweiten Teils der Abfindung erwogen.
In Bezug auf diesen zweiten Teil der Vergleichsgegenleistung (der „ Zweite Vergleichsteil “):
(1) Bis zum 8. September 2021, 17:00 Uhr (Johannesburg), kann jeder vertragliche Anspruchsteller von SIHPL S155 oder jeder SIHPL MPC SIHPL schriftlich (per E-Mail an Siedlung@steinhoffinternational.com ) benachrichtigen, dass er sich für den Erhalt des zweiten Vergleichs entscheiden möchte Teil durch Lieferung von PPH-Aktien zum Abwicklungs-Kassapreis und zur vollständigen Erfüllung des Zweiten Abwicklungsteils, wobei in diesem Fall der Zweite Abwicklungsteil (vorbehaltlich des Eintritts des Abwicklungsdatums und in Übereinstimmung mit dem S155-Vorschlag) entsprechend zufrieden. Wenn ein berechtigter Antragsteller keine Wahl trifft, wird erwartet, dass sein zweiter Teil in bar beglichen wird.
(2) Für diese Zwecke beträgt der „ Abrechnungs- Kassapreis“ 19,82 ZAR pro PPH-Aktie.
(3) Alle PPH-Aktien, die ein Antragsteller aufgrund der Wahl so erhalten hat (die „ Election PPH-Aktien “), unterliegen einer Sperrfrist von 180 Tagen ab dem Tag, an dem die Election PPH-Aktien an den Antragsteller übertragen werden.
(4) Eine solche Wahl durch einen SIHPL-Vertragskläger oder einen SIHPL-Marktkaufkläger kann nur in Bezug auf den vollen Betrag seines zweiten Abwicklungsanteils und nicht in Teilen erfolgen. Ein etwaiger Bruchteil der Aktienberechtigung wird abgerundet. Alle aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten, die sich aus der Übertragung von Steinhoff an den Erwerber oder der direkten Beteiligung durch den Anspruchsberechtigten ergeben, gehen auf das Risiko des Anspruchstellers und alle Steuerangelegenheiten, die sich aus der Übertragung der Election PPH-Aktien durch Steinhoff ergeben, gehen zu Lasten des Anspruchsberechtigter Erwerber. Das vom Anspruchsberechtigten auszufüllende Formular für den Austausch und die Entlassungsdokumentation wird nach seiner Wahl bei der SIHPL nach Benachrichtigung über seine Wahl zur Verfügung gestellt. Stimmrecht, Dividenden erhalten,und alle anderen Rechte in Bezug auf Election PPH-Aktien entstehen nur bei Übertragung des Rechtstitels dieser Aktien auf den jeweiligen wählenden Antragsteller.
Zur Klarstellung: Der Zweite Vergleichsteil gilt nicht für die vertraglichen Ansprüche BVI und Cronje 7 SIHPL (wie im S155-Vorschlag definiert und bezeichnet), deren Bedingungen unverändert bleiben, wie von Steinhoff am 3. September 2021 bekannt gegeben.