Der Richter hat zwei Entscheidungen gefällt. Eine davon lautet, dass die SIHPL-CPU nichtig ist. Allein schon wenn das rechtskräftig wird, dürfte das massive Auswirkungen haben, und zwar unabhängig davon, ob sich die Kläger in Südafrika noch einmal wegen irgendwelcher Zahlungen aus der SIHPL-CPU melden oder nicht.
Sobald die SIHPL-CPU nach südafrikanischem Recht rechtskräftig nichtig ist, sollte das gemäß den CVA-Verträgen ein Ausfallereignis darstellen. Die Konsequenz wäre, dass einige dieser CVA-Kredite fällig würden, und zwar in einem Umfang, dass zumindest SIHNV (=die Holding) und Lux Finco 1 in erhebliche Schwierigkeiten geraten würden. Das kann auch kein Gericht in Südafrika mehr beeinflussen, weil dies eine Frage englischen Rechts wäre.
Für dieses Problem muss Steinhoff also eine Lösung finden. Entweder, indem sie erfolgreich in Revision gehen, so dass die SIHPL-CPU wirksam bleibt und daher kein Ausfallereignis eintritt, oder aber, indem die betroffenen CVA-Verträge so angepasst werden, dass trotz nichtiger SIHL-CPU kein Ausfallereignis eintritt. Eine Einigung zwischen Steinhoff und den südafrikanischen Klägern reicht nicht mehr aus.
2.
Darüber hinaus ist es so, dass der Richter seine Entscheidung zur Nichtigkeit der SIHPL-CPU damit begründet hat, dass die notwendigen Voraussetzungen nach Section 45 nicht erfüllt waren. Die fehlenden Voraussetzungen sind u. a. a) eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung und b) ein Liquiditäts- und Solvenztest. Der Richter hat sich bei seiner Entscheidung vor allem auf a) gestützt. Bei b) haben die Kläger Trevo und Hamilton argumentiert, dass SIHPL diese Tests zum fraglichen Zeitpunkt nicht bestanden hätte, während sich Steinhoff in der Verhandlung nicht dazu geäußert hat.
Das führt mich zu meiner Frage, ob man im Falle des Vergleichs aufgrund der PPH-Aktien nicht eine analoge Situation hätte, bei der erst die Voraussetzungen von Section 45 erfüllt sein müssten, damit der Vergleich nicht angreifbar ist. Wenn ja, kann man dann diesmal diese Voraussetzungen erfüllen, wenn man sie schon bei der SIHPL-CPU nicht erfüllen konnte oder wollte?