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Steinhoff International Holdings N.V.

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Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,00 15,02
Fallender DAX-Kurs 5,00 10,00 15,00
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM54F90 , DE000VK071L0 , DE000VK1ET36 , DE000VK4NCK0 , DE000VK4WLJ4 , DE000VJ7C1A0 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
eintausendpro.:

Die Nummer wird noch dauern.

 
19.07.21 06:08
Nur all-in In Investoren erwarten bereits heute den Durchbruch. Nur das ist illusorisch, Börsenticker hat es richtig umschrieben. Seid froh, wenn es überhaupt klappt. Wenn sich die Meinung durchsetzt, dass 66% mehr von fast  nichts auch nichts ist, dann Prost Mahlzeit. Dann kann es nichts werden, aber dann will die Gegenseite auch die Zerschlagung und sollten das auch so sagen!

Es bleibt ein Hochrisikoinvestment.
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STElNHOFF:

Moin

3
19.07.21 06:22
Ein bischen mehr als nichts, und bei Liquidation weniger als ueberhauptnichts.
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Manro123:

Klingt so als ob die Gläubiger

 
19.07.21 06:43
Sich sicher sind gegen die Klage trotzdem noch zu gewinnen. Wenn ich den Artikel so durchlese denke ich das Hamilton auch das Angebot als zu gering einschätzt...  
Antworten
eintausendpro.:

Stelnhoff,

 
19.07.21 06:49
die Überlegungen der Gegner sind doch anders: wenn die Südafrika Holding nicht für die Garantien der für die Mutter einzustehen hat, dann kann sich bei der Zerschlagung (besser direkten Verwertung der operativen & profitablen Einheiten wie Pepkor) wahrscheinlich mehr als überhaupt nichts ergeben. Wenn dem so ist, dann wird es hier noch richtig spannend. Aber vielleicht bricht auf Seiten von Hamilton auch der eine oder andere Unterstützer weg und möchte doch lieber den Spatz in der Hand…
Antworten
silverfreaky:

Oder anderst formuliert.

 
19.07.21 06:56
Die Kläger haben erkannt, dass die Gläubiger sich an Steinhoff mästen und für sie nichts übrigbleibt.
Die Südafrika Holding kann nicht dafür einstehen.Also ist das Schulden-Konstrukt ungültig.

Daraus folgt:

-Rechtlich anfechten und Prozess gewinnen
-Oder die Verträge ändern, wenn das überhaupt geht
Antworten
Warjaklar:

Relationen beachten

5
19.07.21 06:59
nehmen wir mal an, ich halte eine Aktie für 6 Euro. Durch das Verschulden des Managements (zum Beispiel Bilanzbetrug)  ist meine Aktie quasi über Nacht wertlos.
Nun bietet mir das Unternhemen 10 Cent an (oder im Falle der Klage eventuell gar nichts).
Dann kommt mein Anwalt und das Unternehmen bietet nicht mehr 10 Cent, sondern 16,6 Cent.
Wäre ich da begeistert ? Und würde sofort zustimmen ?

Bitte immer auch mal die andere Seite sehen, es gibt es auch die geschädigten Altaktionäre, die eine völlig andere Sichtweise haben als die Meisten hier. Nur mal so....
Antworten
Manro123:

Klar kann man das so

 
19.07.21 07:02
sehen aber die Gläubiger geben den Ton an und die entscheiden wann die Holding dicht gemacht wird. Falls Inso dann bekommen die nur die Reste  
Antworten
H731400:

Aus WO

3
19.07.21 07:06
Der Richter hat zwei Entscheidungen gefällt. Eine davon lautet, dass die SIHPL-CPU nichtig ist. Allein schon wenn das rechtskräftig wird, dürfte das massive Auswirkungen haben, und zwar unabhängig davon, ob sich die Kläger in Südafrika noch einmal wegen irgendwelcher Zahlungen aus der SIHPL-CPU melden oder nicht.

Sobald die SIHPL-CPU nach südafrikanischem Recht rechtskräftig nichtig ist, sollte das gemäß den CVA-Verträgen ein Ausfallereignis darstellen. Die Konsequenz wäre, dass einige dieser CVA-Kredite fällig würden, und zwar in einem Umfang, dass zumindest SIHNV (=die Holding) und Lux Finco 1 in erhebliche Schwierigkeiten geraten würden. Das kann auch kein Gericht in Südafrika mehr beeinflussen, weil dies eine Frage englischen Rechts wäre.

Für dieses Problem muss Steinhoff also eine Lösung finden. Entweder, indem sie erfolgreich in Revision gehen, so dass die SIHPL-CPU wirksam bleibt und daher kein Ausfallereignis eintritt, oder aber, indem die betroffenen CVA-Verträge so angepasst werden, dass trotz nichtiger SIHL-CPU kein Ausfallereignis eintritt. Eine Einigung zwischen Steinhoff und den südafrikanischen Klägern reicht nicht mehr aus.

2.
Darüber hinaus ist es so, dass der Richter seine Entscheidung zur Nichtigkeit der SIHPL-CPU damit begründet hat, dass die notwendigen Voraussetzungen nach Section 45 nicht erfüllt waren. Die fehlenden Voraussetzungen sind u. a. a) eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung und b) ein Liquiditäts- und Solvenztest. Der Richter hat sich bei seiner Entscheidung vor allem auf a) gestützt. Bei b) haben die Kläger Trevo und Hamilton argumentiert, dass SIHPL diese Tests zum fraglichen Zeitpunkt nicht bestanden hätte, während sich Steinhoff in der Verhandlung nicht dazu geäußert hat.

Das führt mich zu meiner Frage, ob man im Falle des Vergleichs aufgrund der PPH-Aktien nicht eine analoge Situation hätte, bei der erst die Voraussetzungen von Section 45 erfüllt sein müssten, damit der Vergleich nicht angreifbar ist. Wenn ja, kann man dann diesmal diese Voraussetzungen erfüllen, wenn man sie schon bei der SIHPL-CPU nicht erfüllen konnte oder wollte?
Antworten
STElNHOFF:

Warjaklar

 
19.07.21 07:14
Wenn ich vor haette, die 16,6 Cent wieder in das Unternehmen zu stecken, wuerde ich zustimmen.
Die Klaeger sind doch momentan in der Lage, den Wert der Aktie zu bestimmen.
Antworten
derHaendler:

moneyweb

 
19.07.21 07:15
relativ negativ geschriebener beitrag von Moneyweb, ich vermute aber wir werden weit mehr negative Artikel aus Südafrika bekommen bis es eine zustimmung gibt. ich bin kein fan von dem drücker gerede und algos und blabla abr ich denke vor dem finale soll wirklich nochmal versucht werden zu drücken. ob das was wird oder nicht wird man sehen, nach der nachricht von Freitag sollten wir aber normalerweise auch ohne weitere news wieder min. auf die 12 cent zugehen. aber ja von logig kann man ja bei steini nie sprechen  
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silverfreaky:

Das habt ihr alles schon tausendmal erzählt

 
19.07.21 07:24
und es war nie der Fall.
Antworten
Wallstreetkni.:

Frage in die Runde

 
19.07.21 07:27
Guten Morgen allerseits,

Sagt mal benutzt jemand von euch Traderfox?
Das geht bei mir seit dem Wochenende nicht mehr.
Weder Hand noch Tablet.
Habt ihr auch das Problem ?
Grüsse Wallstreetknight
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#320438

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#320444

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#320445

Fred 1959:

all-in,

 
19.07.21 07:54
hast Dich jetzt hoffentlich genug ausgetobt.
Antworten
BobbyTH:

@1000%

2
19.07.21 07:56
H7 bezog sich doch auf einen Beitrag aus dem WO Forum.  
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#320448

Fred 1959:

all- in

 
19.07.21 08:00
okay, dann versuche ich das mal so zu verstehen. ):
Antworten
MBo60:

all in,wo ist Dein Problem?

4
19.07.21 08:03
Musst Du jeden mit Dreck bewerfen der nicht Deiner Meinung ist?
Es ist doch Dein Problem wenn Du all in bist und es kritische Stimmen gibt die auch die Gegenseite sehen.

Ich bin ein norddeutscher Sturkopp der als Kläger eher Steinhoff an die Wand fahren würde als mich mit ein paar Cent abspeisen zu lassen.
Ich würde von meinem Anwalt erwarten, dass er Steinhoff auspresst bis auf 1mm vor die Insolvenz.
Und wenn ich eine Chance sehen würde durch die Insolvenz in ein paar Jahren mehr zu bekommen dann wäre das mein Weg.
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