(+) Mückenspray: Blöde Frage:
10
02.07.21 20:35
#317240
Sehe ich das richtig, daß Bozalek zwar einerseits die Nichtigkeit gem Sec. 45 festgestellt hat, weil es sich eben doch um eine neuerliche finanzielle Unterstützung handelt, er aber gleichzeitig erklärt, die SIHPL-Garantie habe sehrwohl weiterhin Bestand und somit den seitens der Kläger formulierten Antrag auf Unterlassungsklage gegenüber der Garantie zumindest teilweise abgewiesen hat? Offenbar ist die alleinige Garantie kein Grund für eine Unterlassungsklage. Die Klägerpartei hat sich hier also nicht komplett durchgesetzt.
Zudem gibt er bezüglich S155 sogar Raum für Steinhoff in seiner Begründung und läßt die Vermutung zu, daß im Falle der Zustimmung der Vorschlag nochmal überarbeitet werden könnte.
Wollte man das flach interpretieren, könnte man meinen, er will erreichen, daß die Parteien sich nochmal hinsetzen und aufeinander zubewegen. Liest sich ein wenig, als hätte er da eine Tür aufgelassen. Auch bei der Kostenfeststellung (die letztlich voll auf die Beklagten geht) zieht er nochmal eine Linie ein, die klarstellt, daß die Klagepartei sich nicht komplett hat durchsetzen können.
Bozalek selbst sieht S155 auf einem noch langen Weg.
Sieht das jemand ähnlich oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg? Dann wäre ich für entsprechende Aufklärung sehr dankbar.
www.saflii.org.za/za/cases/ZAWCHC/2021/123.pdf
Wir hatten schon festgestellt, daß die Klägerpartei offensichtlich nicht so ganz schwache Argumente hatte, Steinhoff sah er schlecht aus. Das Urteil liest sich für mich allerdings nicht wie eine komplette Absage an die ganze Geschichte. Dafür ist es auch noch viel zu früh. Hier ist noch eine Menge an Dingen zu erledigen, vieles noch weit mehr am Anfang, als mancher hier glaubte.
Der Ball liegt jetzt bei Steinhoff und die sollten zusehen, daß sie damit was anfangen. Alles nicht schön, aber das war hier heute nicht der finale Abgesang.
Gleichwohl wird der Kurs am Montag das alles ganz anders sehen, die Schmierblätter natürlich auch. Es bleibt weiterhin trübe und ungemütlich.
(+++) SIHVN_ALL_IN: Auszug aus dem Urteil :-)
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02.07.21 20:53
#317260
Die Kläger beantragten, SIHPL zu untersagen, Zahlungen gemäß der SIHPL-Garantie, der SIHPL-CPU oder dem von SIHPL vorgeschlagenen Kompromiss im Sinne von § 155 des Companies Act zu leisten und dafür eine Sicherheit zu stellen. Im Sinne dieses Urteils hat die SIHPL-Garantie Bestand, und es kann eindeutig kein Unterlassungsanspruch in Bezug auf sie gewährt werden. Hinsichtlich des Restbetrags der einstweiligen Verfügung haben die Kläger nicht dargelegt, dass Zahlungen gemäß der SIHPL-CPU unmittelbar bevorstehen. Soweit Zahlungen auf der Grundlage der CPU nach der Annahme des § 155-Vorschlags erfolgen könnten, könnte nicht nur dieser Vorschlag nach diesem Urteil überarbeitet werden, sondern der § 155-Prozess hat noch einen langen Weg vor sich, bevor er von einem Gericht sanktioniert werden kann. Bevor dieses Stadium erreicht ist, werden die Kläger ausreichend Gelegenheit haben, sich gegen einen solchen Vorschlag auszusprechen oder frühere Zahlungen, die sie für rechtswidrig halten, zu untersagen. Folglich haben die Klägerinnen keinen Grund für eine einstweilige Verfügung dargelegt.
Quelle:
www.saflii.org.za/za/cases/ZAWCHC/2021/123.pdf
(+++) jef85: Urteil
3
02.07.21 21:26
#317296
www.saflii.org/za/cases/ZAWCHC/2021/123.html
Ganz zum Schluss wird es spannend. Das heutige Urteil ist ggf. sogar ein Beschleuniger, da sich die Parteien einigen könnten, um das GS abzuschließen.
Hamilton will sicher nicht erst in 10 Jahren was bekommen. Und bei einer Liquidierung dauert es mindestens 10 Jahre.