Die Gerichte arbeiten in den Ferien weiter,für bestimmte Dinge wird sogar Tag und Nacht eine Kapazität vorgehalten,aber wohl nicht für Wirtschaftssachen.^^
Aber für solche großen,spektakulären,fast einmaligen Vergleichsprozesse arbeitet das Gericht ganz sicher nicht,und vor allem ist es weder der Hansel für einen Vertreterausschuß,der Sie entsendenden Parteien,noch Steinhoff selbst.
Klar wäre es theoretisch möglich,das Steinhoff beantragt,einen Eilentscheid draus zu machen.
Begründung: Wirtschaftlichkeit,Vermeidung von höheren Zinsen in erhebichem Umfange.
Aber wie lächerlich wäre dies,skurril und im schlimmsten Falle der Reputation und Glaubwürdigkeit so abträglich,das der Richter einen Mückenschiss als einen "Fleck" sieht,und was das heisst wisst Ihr ja alle.
Erst brauchen Sie Zeit und wegen zwei Monaten solls ein Eilentscheid werden.Na Prost Mahlzeit,die Entscheidung fällt super aus,wenn der Richter aus seiner Bergtour aus den Dolomiten zurück muss.