Danke für die Infos bzgl. der Lancaster 101 Geschichte.
Bedingung für die Erfüllung des Composition Plans ist:
"the continued unconditional approval from the South African Reserve Bank for the transfer and release of funds from South Africa to pay any required part of the cash portion of the Gross Settlement Fund to or at the direction of SRF after the Settlement Effective Date and, if applicable, to pay any required part of the cash portion of the Reserve Fund to or at the direction of SIHNV at any time after the Bar Date, in each case from South African sources."
Also schon gehöriges Störfeuer des Herrn Naidoo.
Er scheint auf Zeit zu spielen.
Die Werte von 19 Mrd € sind schon nachvollziehbar, ich bezweifle aber sehr, dass diese rein südafrikanischen Ursprungs sind.
Die SARB Genehmigungen decken den Expansionszeitraum der Steinhoff, incl. den Börsengang in Frankfurt ab (siehe SC).
Durch das Vorhandensein einer Zweitbörse in Johannesburg war auch ein internationaler Kapitalaustausch gewährleistet und schließlich geht es hauptsächlich um die Wandelanleihen und deren Garantie seitens SIHNV und v.a. SIHPL.
Mein Verdacht, der mir schon Ende letzten Jahres über den Weg lief, ist folgender.
Die SIHPL Garantie speist sich aus der Zurückzahlung interner Verbindlichkeiten an SIHPL, die hauptsächlich südafrikanischen Ursprungs sind (SIHL).
Bekäme man die SIHPL aus der Co-Garantie mit der SIHNV ggü. den 21/22 Bondschulden herausgetrennt, indem man diese Garantie per Gericht als unrechtmäßig feststellen lässt, damit natürlich die SARB Entscheidungen dazu, welche man als auf Basis der falschen Bilanzen entstanden, als unrechtmäßig feststellen lässt, wäre eine Erhöhung der Entschädigung um eben diese Garantieleistung, welche bereits rückwirkend auf 2016 in der 2017-er SIHNV Bilanz als Verlust erfasst wurde, aus Sicht des N. möglich.
Aus meiner Sicht ne abenteuerliche Konstruktion, aber N. kennt das ZA Recht dazu und wird alle Hebel in Bewegung setzen.