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Hier die Übersetzung:
"Steinhoff International Holdings N.V .: STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT - VEREINBARUNG MIT DELOITTE UND CONSERVATORIUM
DGAP-News: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlüsselwort (e): Verschiedenes
15.02.2021 / 00:00
Der Emittent ist allein für den Inhalt dieser Ankündigung verantwortlich.
STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT - VEREINBARUNG MIT DELOITTE UND CONSERVATORIUM
Steinhoff International Holdings NV ("SIHNV" oder das "Unternehmen", zusammen mit seinen Tochterunternehmen "Steinhoff" oder der "Steinhoff-Gruppe") kündigt die folgende Aktualisierung der Umsetzung seines Vorschlags zur Beilegung der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche gegen mehrere Gerichtsbarkeiten an die Steinhoff-Gruppe, einschließlich derjenigen gegen die ehemalige südafrikanische Holdinggesellschaft Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL").
Konservatorium
SIHNV hatte zuvor angekündigt, dass eine Anhörung am 8. Februar 2021 vor dem Amsterdamer Bezirksgericht stattfinden soll, nachdem Conservatorium Holdings LLC ("Conservatorium") beantragt hatte, einen Restrukturierungsexperten für SIHNV gemäß Artikel 371 des niederländischen Insolvenzgesetzes zu ernennen (der Elemente des Das kürzlich erlassene Vorinsolvenzverfahren Wet Homologatie Onderhands Akkoord ter voorkoming van faillissement ("Antrag") wurde auf den 15. Februar 2021 verschoben. SIHNV teilte dem Markt außerdem mit, dass es beabsichtige, diesen Antrag anzufechten.
Nach einer Reihe konstruktiver Verpflichtungen zwischen den Parteien wurde im Prinzip eine Einigung erzielt, unter anderem zwischen SIHNV, SIHPL, Conservatorium und bestimmten mit Christo Wiese verbundenen Stellen. Diese Vereinbarung unterliegt einer Reihe von Bedingungen. Das Ergebnis der zwischen den Parteien erzielten Einigung ist, dass das Conservatorium den Antrag zurückziehen wird.
Deloitte unterstützt Steinhoff Global Settlement
SIHNV gibt außerdem bekannt, dass es zusammen mit SIHPL eine Vereinbarung mit Deloitte Accountants BV und Deloitte & Touche South Africa (zusammen: "Deloitte") getroffen hat, wonach Deloitte den am 27. Juli 2020 angekündigten Vorschlag für eine globale Einigung von Steinhoff unterstützen wird Deloitte wird bestimmten Steinhoff-Antragstellern, einschließlich der Marktkaufantragsteller (die "MPC-Antragsteller"), im Austausch für bestimmte Verzichtserklärungen und Freigaben eine zusätzliche Entschädigung zur Verfügung stellen, sofern Steinhoff die geplante niederländische "Aussetzung von Zahlungen" (der "niederländische SoP") erfolgreich abschließt. ) und das gesetzliche Kompromissverfahren nach südafrikanischem Recht ("S155 Scheme"). Deloitte befindet sich noch in Gesprächen mit bestimmten Vertretern der MPC-Ansprecher über die Einzelheiten dieses Angebots, das vorsieht, dass diese Vertreter der Antragsteller Anspruch auf eine bestimmte zusätzliche Kostenentschädigung haben. Ein Vergleich zwischen Deloitte und dem niederländischen Vereniging van Effectenbezitters ("VEB") wurde bereits im Oktober 2020 angekündigt.
Deloitte übernimmt keinerlei Haftung für die Verluste, die Steinhoff und seinen Stakeholdern aufgrund der Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung bei Steinhoff entstehen.
Sofern Steinhoff das geplante niederländische SoP und das S155-Programm erfolgreich abschließt und bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind, hat Deloitte zugestimmt, MPC-Ansprecher im Austausch für bestimmte Verzichtserklärungen und Freigaben (das "Deloitte MPC") einen Betrag von bis zu 55,34 Mio. EUR zur Verteilung anzubieten Abwicklungsfonds "). Steinhoff und Deloitte haben vereinbart, dass MPC-Antragsteller oder ihre Vertreter, die zu gegebener Zeit einen Teil des Deloitte MPC Settlement Fund beantragen möchten, dasselbe Antragsformular verwenden müssen wie das Formular, das sie zu gegebener Zeit für die Einreichung ihrer Anträge in der Niederländisches SoP und das S155-Programm. In diesem Formular müssen MPC-Ansprecher oder ihre Vertreter, die zu gegebener Zeit einen Teil des Deloitte MPC Settlement Fund beantragen möchten, (i) diesen Wunsch im zu veröffentlichenden Antragsformular ausdrücklich angeben, indem sie das entsprechende Kästchen ankreuzen und (ii) muss ausdrücklich die Verzichtserklärungen und Freigaben zugunsten von Deloitte in Bezug auf die im Formular dargelegten „Ereignisse“ und „Vorwürfe“ vorsehen. Wenn eines oder beide dieser Kästchen im Antragsformular nicht angekreuzt wurden, hat der Antragsteller keinen Anspruch auf eine Ausschüttung aus dem Deloitte MPC Settlement Fund. Weitere Informationen und Antragsformulare werden zu gegebener Zeit auf www.steinhoffsettlement.com veröffentlicht.
Zusätzlich zu dem oben genannten Angebot an die MPC-Ansprecher hat Deloitte, sofern Steinhoff das niederländische SoP- und das südafrikanische S155-Programm erfolgreich abschließt und bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind, zugestimmt, bestimmten vertraglichen Antragstellern einen Betrag von 15 Mio. EUR zur Verteilung anzubieten . Berechtigte vertragliche Antragsteller erhalten von Steinhoff eine individuelle Mitteilung darüber, wie sie beantragen können, einen Anteil des angebotenen Betrags zu erhalten.
Weitere Informationen
Die Steinhoff-Gruppe wird zu gegebener Zeit Aktualisierungen zur Umsetzung der globalen Regelung bereitstellen.
Antragsteller können zusätzliche Informationen überprüfen und zu gegebener Zeit ihre Antragsdetails auf der folgenden Website einreichen: www.SteinhoffSettlement.com.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und zweitrangig an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
14. Februar 2021"