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Steinhoff International Holdings N.V.


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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
DerAmateur:

Zur aktuellen

 
14.01.21 16:48
DGAP
Sehe ich auch eher positiv, solange es nur beim Conservatorium bleibt steht dem eigentlich nichts mehr im Wege.
Also könnten die klagen im Februar schon gelöst sein, der Großteil zumindest
An der Refinanzierung wird auch schon geschraubt ich glaube dass steinhoff da einen ganz schön ausgefuchsten Plan hat der auch noch aufgeht wie es scheint
Nmm
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Antifuture:

Ich könnte

5
14.01.21 16:49

dem Kurs aufs Maul hauen

laugthing


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KrankerTyp:

Norbona

 
14.01.21 16:50
??
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Dirty Jack:

Restrukturierungsexperte

18
14.01.21 16:53
Conservatorium will über den Artikel 371 Dutch Bankruptcy Act Steinhoff einen Restrukturierungsexperten aufzwingen?
Als Gläubiger ein WHOA einleiten!
Was steht im Art. 371:
"Artikel 371
Recht des Gläubigers, einen Plan durch die Bestellung eines Sanierungsexperten zu initiieren
1. (1) Jeder Gläubiger, jeder Anteilseigner oder jeder gesetzliche Betriebsrat oder jede betriebliche Interessenvertretung, die im Unternehmen des Schuldners eingerichtet ist, kann beantragen, dass das Gericht einen Sanierungsexperten bestellt, der den Gläubigern und Anteilseignern des Schuldners oder einer beliebigen Anzahl von ihnen einen Plan nach diesem Abschnitt vorschlagen kann. Auch der Schuldner kann einen solchen Antrag stellen. In diesem Fall gilt Artikel 370 Absatz 5 entsprechend. Wird dem Antrag stattgegeben, so kann der Schuldner keinen Plan auf der Grundlage von Artikel 370 Absatz 1 vorschlagen, solange der Sanierungsexperte bestellt bleibt.

2. (2) Hat das Gericht noch keine Entscheidung nach diesem Abschnitt getroffen, so hat der Antragsteller im Sinne des Artikels 371 Absatz 1 anzugeben, welches der Verfahren des Artikels 369 Absatz 6 er gewählt hat, und dies zu begründen. Der Antrag muss die Angaben enthalten, die es dem Gericht ermöglichen, seine Zuständigkeit zu bestimmen. Wird der Antrag nicht vom Schuldner gestellt, so ist ihm Gelegenheit zu geben, sich in einer vom Gericht bestimmten Weise und innerhalb einer bestimmten Frist zu der Wahl aus den in Artikel 369 Absatz 6 genannten Verfahren zu äußern. Im Falle eines Streits in der Sache entscheidet das Gericht, welches der in Artikel 369 Absatz 6 genannten Verfahren anzuwenden ist. Artikel 370 Absatz 4 gilt entsprechend, mit der Ausnahme, dass der Sanierungsexperte oder der Schuldner den Antrag im Sinne von Artikel 370 Absatz 4 stellen kann.
3. (3) Befindet sich der Schuldner in einem Zustand gemäß Artikel 370 Absatz 1, so gibt das Gericht dem Antrag im Sinne von Artikel 371 Absatz 1 statt, es sei denn, es liegen Anscheinsbeweise dafür vor, dass dies nicht im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger ist. Einem Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten, der vom Schuldner selbst gestellt wird oder von der Mehrheit der Anteilseigner unterstützt wird, ist in jedem Fall stattzugeben.
4. (4) Das Gericht kann einen oder mehrere Sachverständige bestellen, um zu beurteilen, ob ein Zustand im Sinne von Artikel 371 Absatz 3 vorliegt. Artikel 378 Absatz 5 Sätze 1 und 4 und Artikel 371 Absätze 7 und 8 gelten entsprechend.
5. (5) Bevor das Gericht eine Entscheidung nach Artikel 371 Absatz 1 trifft, gibt es dem in Artikel 371 Absatz 1 bezeichneten Antragsteller, dem Schuldner und dem in Artikel 380 bezeichneten Beobachter, sofern ein solcher bestellt ist, Gelegenheit, sich in einer vom Gericht bestimmten Weise und innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern. Dies gilt auch für Entscheidungen nach Artikel 371 Absätze 10, 12 und 13. In den drei letztgenannten Fällen fordert das Gericht auch den Sanierungsgutachter zur Anhörung auf.
6. (6) Der Sanierungsgutachter hat seine Aufgaben wirksam, unparteiisch und unabhängig zu erfüllen.
7. Der Sanierungsgutachter ist berechtigt, Akten, Unterlagen und sonstige Datenträger des Schuldners einzusehen, soweit er die Einsichtnahme in die Akten, Unterlagen und sonstigen Datenträger des Schuldners für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält.
8. (8) Der Schuldner oder seine Geschäftsführer, gegebenenfalls die Gesellschafter und Aufsichtsräte sowie die Arbeitnehmer des Schuldners haben alle vom Sanierungsexperten verlangten Auskünfte in der von ihm bestimmten Weise zu erteilen. Sie haben den Sanierungsexperten von sich aus über Tatsachen und Umstände zu unterrichten, von denen sie wissen oder wissen müssten, dass sie für den Sanierungsexperten zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben von Bedeutung sind, und ihm jede erforderliche Mitwirkung zu gewähren.
9. Der Sanierungsexperte darf die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Anwendung der Bestimmungen dieses Abschnitts erforderlich.
10. Das Gericht setzt das Gehalt des Sanierungsgutachters fest. Das Gericht bestimmt auch den Höchstbetrag der Kosten für die Arbeit des Sanierungsexperten und der von ihm hinzugezogenen Dritten. Das Gericht kann diesen Betrag während des Verfahrens auf Antrag des Sanierungsexperten erhöhen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten vom Schuldner zu tragen, wobei die Gläubiger die Kosten tragen, wenn die Mehrheit der Gläubiger einen Antrag auf Bestellung eines Sanierungsexperten unterstützt. Zu diesem Zweck kann das Gericht als Bedingung für die Bestellung eine Kostensicherheit oder die Überweisung eines Vorschusses auf das Bankkonto des Gerichts verlangen.
11. Der Sanierungsexperte haftet nicht für Schäden, die bei dem Versuch, einen Plan nach diesem Abschnitt umzusetzen, entstanden sind, es sei denn, ihn trifft ein persönliches Verschulden an seiner Untätigkeit, wie es von einem Sanierungsexperten mit ausreichender Erfahrung und Sachkenntnis, der seine Aufgabe mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausführt, erwartet werden kann.
12. 12. Sobald feststeht, dass ein Plan nach diesem Abschnitt nicht durchgeführt werden kann, hat der Sanierungsexperte dies dem Gericht ordnungsgemäß mitzuteilen und die Aufhebung seiner Bestellung zu beantragen.
13. (13) Die Bestellung des Sanierungsgutachters endet von Rechts wegen, sobald das Gericht den Plan nach § 384 bestätigt, es sei denn, das Gericht bestimmt in seinem Feststellungsbeschluss, dass die Bestellung des Sanierungsgutachters für einen vom Gericht bestimmten Zeitraum fortgesetzt wird. Das Gericht kann den Sanierungsexperten nach Anhörung oder ordnungsgemäßer Benachrichtigung auch jederzeit auf seinen eigenen Antrag, auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger oder von sich aus entlassen und ersetzen.
14. (14) Hat das Gericht noch keine Entscheidung nach diesem Abschnitt getroffen und ergibt sich die Zuständigkeit des Gerichts aus der in Artikel 5 Absatz 3 genannten Verordnung11 , so ist in der Bestellungsentscheidung anzugeben, ob es sich bei dem Verfahren um ein Hauptverfahren oder um ein territoriales Verfahren im Sinne der genannten Verordnung handelt. Jeder Gläubiger, der noch keine Gelegenheit hatte, sich auf der Grundlage von Artikel 371 Absatz 5 zu äußern, kann die Entscheidung wegen fehlender internationaler Zuständigkeit im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der genannten Verordnung innerhalb einer Frist von acht Tagen nach der in Artikel 370 Absatz 4 genannten Veröffentlichung anfechten."
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Lazoman:

Dirty

2
14.01.21 17:00
also kann es sein dass sich alles richtig verzögern kann dank Conservatoirum
Antworten
Shoppinguin:

Conservatorium möchte nur einen

 
14.01.21 17:02
kleinen Extra-Bonus erhalten... sonst dauern die Dinge halt länger.
Antworten
Broker10779:

seit Monaten/Jahren

 
14.01.21 17:09
....tut sich nahezu NICHTS, trotz einiger Entwicklungen im Verfahren selbst.

Da wird der Wert ganz offenbar klein gehalten, um irgendwelchen Leuten dicke Aktienpakete zu sichern.

Selbst die kleinste Aktienklitsche machte in den letzten Monaten mehr Spass. Zum Glück habe ich zu einem ausgesproche niedrigen Kurs nachgekauft und den Gesamtpreis meiner shares so auf unter 5 Cent gedrückt. Nun heißt es eben abwarten.

Aber das eigentliche Geld konnte ich in der Zwischenzeit mit einigen Pharma und Energiewerten machen.

Wenn sich SH nun zeitnah mal entwickelt ist es gut, wenn nicht, geht bei mir die Welt dadurch zum Glück nicht unter
Antworten
Lazoman:

Conservatorium

 
14.01.21 17:11
Wenn das Conservatorium  einen Sanierungsexperten berufen dann kann das noch sehr lange dauern
Antworten
Dirty Jack:

Fremder Sanierungsexperte

10
14.01.21 17:13
der für die Erfüllung der Conservatoriumsansprüche arbeitet, nicht wie unsere Sanierungsexperten für die Holding.
Was damit für die Conserve an Möglichkeiten dahinter stecken, kann ich noch nicht sage.
Diese Mitteilung kam zu überraschend.
Ich würde diese Nummer nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Antworten
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#285735

silverfreaky:

Das Ganze ist wie ich sagte

 
14.01.21 17:16
dazu da Steinhoff wie eine Zitrone auszupressen und die hohen Zinsen abzukassieren.
Das hier manche dieses Managment noch loben ist dirty und mysteriös.
Antworten
Shoppinguin:

Sanierungsexperte für Gläubiger

 
14.01.21 17:17
Dies würde für das Conservatorium doch nur Sinn ergeben, falls die anderen Gläubiger gegen den Willen der Conservatorium LLC einen

1) Schuldenschnitt
oder
2) Zinsverbesserungen

durchsetzen ?
Antworten
Dirty Jack:

Sanierungsexperte

8
14.01.21 17:20
"Wird dem Antrag stattgegeben, so kann der Schuldner keinen Plan auf der Grundlage von Artikel 370 Absatz 1 vorschlagen, solange der Sanierungsexperte bestellt bleibt."
Dann wären wir mal schön in der Verhinderungsnummer zum Settlement.
Antworten
silverfreaky:

Die Sache stinkt bis zum Himmel.

 
14.01.21 17:22
Antworten
Darky:

Conservatorium

 
14.01.21 17:22
Will noch mehr raus pressen Bzw ist mit de Reduktion des Zinssatzes nach dem Vergleich nicht zufrieden
Antworten
Shoppinguin:

Dirty...

12
14.01.21 17:22
" es sei denn, es liegen Anscheinsbeweise dafür vor, dass dies nicht im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger ist"
Antworten
JimmyGemini:

Interesse der Gläubiger oder Mehrheit der Anteils-

 
14.01.21 17:26
eigner.
Sind damit wir Aktionäre gemeint? Die müsste SH erst einmal mobilisieren, wenn es dazu käme.  
Antworten
Pdoc:

Laut

 
14.01.21 17:27
Shoppinguin kann die Sache also auch abgelehnt werden? Warum sollte der Großteil warten und leiden müssen, weil wenige Prozent für so etwas beantragt haben...
Trotzdem immer neue Probleme..
Antworten
silverfreaky:

Ich habe von dem Managment noch nie was

3
14.01.21 17:29
gehalten.Wieso braucht man soviele Jahre und dann kommen immer nur solche Aktionen raus?
Alle meine Vorhersagen bestätigen sich.
Antworten
Herr_Rossi:

Tja...

2
14.01.21 17:30
...wenn der Sanierungsexperte vom Gericht bestellt wird, hat SH auf unbestimmte Zeit mal wieder nix mehr zu sagen....was ganz Neues....0,06 ade, Hallo 0,05x....
Antworten
Sanjo:

Silerfreky

2
14.01.21 17:34
Was stinkt zu Himmel und wer presst hier wen aus ?
Lass mal hören, für mich klingt das alles eher wie eine stink normaler bitter notwendiger Verlaufsbericht der weitere Transparenz schafft. Mehr wissen wir nicht. Alles wird terminiert und weiteres über den Ticker gehen . Wer dazu nicht die Eier hat bitte verkaufen. Wer kann sich denn noch daran erinnern wie lange das her ist dass man von der Insolvenz gesprochen hat? Stattdessen steht das GS kurz bevor mit Verlaub trotz der Querschüsse des Konservatoriums welche sich auch bald erledigt haben.
Also warten wir’s ab, das können wir ja stimmt doch oder?!
Long und Plopp  
Antworten
123456a:

@Dirty Jack

2
14.01.21 17:35
Warum kannst Du Dein Wissen nicht im Facebook Thread belassen?
Du gibt den ganzen Basher noch den Nährboden!
Ich hätte gerne mal eine Erklärung zu den News von den ganzen Besserwissern gehört?
So gibst Du denen noch ne Steilvorlage.
Ich habe das schon immer gesagt! Ich wusste das schon immer!
Antworten
Herr_Rossi:

Transparenz wäre schön...

2
14.01.21 17:36
...wenn sie nicht scheibchenweise präsentiert wird....
Antworten
Horst_Reibach:

Randthema

 
14.01.21 17:37

"Zur weiteren Aktualisierung ist für den 8. Februar 2020 eine Anhörung vor dem Amsterdamer Bezirksgericht geplant, nachdem Conservatorium Holdings LLC kürzlich beantragt hatte, einen Restrukturierungsexperten für SIHNV gemäß Artikel 371 des niederländischen Insolvenzgesetzes zu ernennen (der Elemente des kürzlich erlassenen Gesetzes enthält) Erlass eines Vorinsolvenzverfahrens "Wet Homologatie Onderhands Akkoord"). SIHNV wird zu gegebener Zeit auf die Anfrage antworten.Steinhoffs Ansicht bleibt, dass die vorgeschlagene globale Regelung die Mittel bietet, um die historischen Ansprüche gegen sie im Wesentlichen zu lösen, und fest im besten Interesse aller Beteiligten bleibt."


===========
Also für mich stellt dies nur ein Randthema dar, mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Antworten
OlliBM2007:

@Dirty

 
14.01.21 17:38
Ich sehe 6. und 9. als kritisch für Conservatorium.
Antworten
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